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Offiziell unwählbar

Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen ist wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder in ihrer Zeit als EU-Abgeordnete am Montag zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Davon sind zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt, die übrigen zwei sollen durch das Tragen einer elektronischen Fußfessel abgegolten werden, wie die Richterin in Paris am Montag urteilte.

Das von der Richterin Bénédicte de Perthuis verhängte Verbot, bei Wahlen anzutreten, gilt ab sofort für fünf Jahre – auch für den Fall, dass Le Pen in Berufung geht. Die Richterin begründete das Verbot mit einem drohenden „Rückfallrisiko“.

Sie verwies zudem auf eine „erhebliche Störung der öffentlichen Ordnung, die es bedeuten würde, wenn sich eine in erster Instanz verurteilte Person zur Präsidentschaftswahl stellt“.

Le Pen kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Die Vorsitzende der Partei Rassemblement National (RN), acht ehemalige EU-Abgeordnete und zwölf parlamentarische Assistenten wurden von dem Gericht schuldig gesprochen, mehr als vier Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Parlaments veruntreut zu haben, um Mitarbeiter der Partei in Frankreich zu bezahlen. Richterin de Perthuis sagte, Le Pen habe „im Zentrum“ des Systems gestanden. Die Angeklagten haben die Vorwürfe zurückgewiesen.

In Umfragen zur Präsidentschaftswahl liegt Le Pen derzeit vorne. Sie hat bis jetzt dreimal für das Präsidentenamt ­kandidiert und erklärt, 2027 werde ihr letzter Anlauf sein. Das Ämterverbot tritt sofort in Kraft, über eine sogenannte „vorläufige Vollstreckung“, die von der Staatsanwaltschaft beantragt wurde. Es wird nur ­aufgehoben, wenn einer ­Berufung vor der Wahl stattgegeben wird. Ihr Parlaments­mandat behält sie bis zum Ende der Legislatur­periode.

(afp, reuters)

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