Ökostromumlage einfrieren: Altmaiers „Strompreis-Sicherung“
Bundesumweltminister Altmaier will die Ökostromumlage für zwei Jahre festschreiben – und so den Strompreis stabilisieren. Das hat Folgen für neue Wind- und Solarparks.
BERLIN dpa/afp/dapd | Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) will zur Begrenzung der Stromkosten die Ökostrom-Umlage für zwei Jahre auf ihrem heutigen Niveau einfrieren. Dazu sollen die bisherigen Regelungen für neue Wind- und Solarparks notfalls beschnitten werden, heißt es in einem am Montag vorgelegten Papier.
Diese „Strompreis-Sicherung“ solle schon zum 1. August in Kraft treten, schlägt der Minister vor. Damit erhielten die Verbraucher die „Gewissheit“, dass sie nicht unzumutbar belastet würden, sagte Altmaier. Er verwies darauf, dass der Erfolg der Energiewende nicht durch weitere Debatten über den hohen Strompreis gefährdet werden dürfe. Es gehe darum, ein Klima zu schaffen, um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfolgreich zu reformieren.
Die auf den Strompreis aufgeschlagene Umlage war zum Jahresbeginn von 3,59 auf 5,277 Cent je Kilowattstunde gestiegen. Dadurch muss ein Durchschnittshaushalt bei einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden bereits netto 185 Euro nur für die Förderung von Solar- und Windparks sowie Biogasanlagen zahlen. Diese erhalten auf 20 Jahre garantierte feste Vergütungen.
Die Differenz zwischen dem am Markt erzielten Preis und der Einspeisevergütung zahlen die Verbraucher per Umlage über den Strompreis. Zum Jahresbeginn waren die Strompreise - auch wegen einer Ausweitung von Industrierabatten und gestiegenen Netzentgelten – um im Schnitt zwölf Prozent gestiegen.
Zahlungsstopp für Investoren
Altmaier schlägt nun folgende Maßnahmen vor, um die Ökostrom-Umlage auf 5,277 Cent einzufrieren: Investoren müssen damit rechnen, dass die Zahlung der Vergütung ab Inbetriebnahme für eine bestimmte Anzahl von Monaten ausgesetzt wird, bis das Konto zur Zahlung der Ökostromvergütungen wieder ausgeglichen ist.
Die Rabatte für Unternehmen bei den Förderkosten sollen begrenzt werden. Solaranlagenbesitzer, die den Strom selbst verbrauchen, sollen mit einer Mindestumlage belegt werden. Für bestehende Anlagen wird es aber keine Einschnitte geben.
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