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Ökostrom-Förderung des BundesKabinett beschließt EEG-Reform

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird reformiert: Es gibt keine feste Vergütung mehr, neue Projekte werden ausgeschrieben. Engpass bleiben die Stromnetze.

Der Bau von Windparks an Land wird gedrosselt Foto: dpa

Berlin dpa | Die Förderung von Ökostrom in Deutschland soll vom kommenden Jahr an komplett umgestellt werden. Die Bundesregierung brachte am Mittwoch in Berlin eine umfassende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auf den Weg. Betreiber größerer Windparks oder Solaranlagen sowie von Biogas-Anlagen bekommen künftig für ihren eingespeisten Strom keine feste, gesetzlich festgelegte Vergütung mehr. Stattdessen werden neue Projekte ausgeschrieben. Wer am wenigsten Subventionen verlangt, erhält dann den Zuschlag.

Zudem wird eine jährliche Höchstmenge für Windenergie sowie für Strom aus Solaranlagen und Biomasse festgelegt. Letztlich sollen mit dem Änderungen Überkapazitäten abgebaut und verhindert sowie der Kostenanstieg beim Ökostromausbau gedämpft werden.

Für Betreiber einer privaten Solaranlage etwa auf dem Dach ändert sich praktisch nichts. Bis zu einer Leistung von 750 Kilowatt kommen sie weiter in den Genuss der gesetzlichen Förderung. Bürger, die gemeinsam einen Windpark betreiben wollen, müssen sich dagegen künftig an Ausschreibungen beteiligen. Für sie gilt aber eine Sonderregel. Bund und Länder sowie Union und SPD hatten nach langem Streit erst in der vergangenen Woche letzte Streitpunkte ausgeräumt.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel verteidigte die Reform. Im ZDF-„Morgenmagazin“ wies der SPD-Chef den Vorwurf zurück, damit würden die Energiewende abgewürgt und kleine Anbieter vom Markt gedrängt. „Das Gegenteil machen wir. Wir werden für die Kleineren sogar extra Regeln haben, die besser sind als für die großen.“ Dazu zähle zum Beispiel, dass sich kleinere Anbieter nicht um emissionsschutzrechtliche Genehmigungen kümmern müssten.

Stromnetze zu klein für Ökostrom-Ausbau

Zwar wird der Bau neuer Windparks an Land gedrosselt. Die Regierung hält aber für den Klimaschutz an den Gesamt-Ausbauzielen für Ökostrom fest. Danach sollen bis zum Jahr 2025 etwa 40 bis 45 Prozent des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Quellen kommen.

Derzeit liegt der Anteil bei etwa 33 Prozent. Allerdings reichen die Stromnetze bei weitem nicht aus. Der Zubau neuer Windparks soll daher begrenzt und in Regionen mit Strom-Übeschüssen und Engpässen beim Transport an die knappen Netzkapazitäten angepasst werden.

Größere Änderungen des Kabinettsentwurfs sind nach der Einigung von Bund und Ländern sowie der Koalitionsspitzen unwahrscheinlich. Aus der Union kommen aber Forderungen nach stärkeren Begrenzungen beim Ökostrom, andere Stimmen plädieren für bessere Konditionen für „Bürgerwindparks“. Da die EU-Kommission der EEG-Reform noch zustimmen muss, soll das Gesetz bis zur Sommerpause Anfang Juli stehen.

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