Obacht, Vermieter!: Ist’s noch kalt, muss man heizen können
Wenn die Zimmertemperatur auch nur zeitweise unter 18 Grad sinkt oder der Vermieter absehen kann, dass die kalte Witterung anhält, muss er demnach weiter heizen. Dies gelte auch nach dem 30. April, der in Mietverträgen häufig als Ende der Heizperiode vereinbart sei. Manche Gerichte nähmen sogar Bezug auf die Außentemperatur. Steige diese im Sommer drei Tage lang nicht über 12 Grad Celsius, müsse geheizt werden können, sagte Wild. (afp)
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