Nord Stream 2: Fertig, aber noch nicht erlaubt
Die Gas-Pipeline Nord Stream 2 ist zwar verlegt, aber bisher fehlt Gazprom die Zertifizierung. Gibt es noch einen Weg, um die Pipeline zu stoppen?
Geopolitisch und aus Klimaschutzgründen ist das fast 10 Milliarden Euro teure Projekt hochumstritten. Die russische und die deutsche Regierung haben die Pipeline dennoch gegen die EU, USA, Polen und die Ukraine durchgedrückt. Der russische Staatskonzern Gazprom hat angekündigt, noch in diesem Jahr Erdgas durch die neue Röhre gen Westen schicken.
Krischer befürchtet, „dass die Bundesnetzagentur und das Bundeswirtschaftsministerium zeitnah Genehmigungen erteilen wollen, damit eine neue Bundesregierung keinen Einfluss mehr nehmen kann“. Dann lasse sich die Pipeline nicht mehr verhindern – „oder nur noch mit großen Schadensersatzforderungen“, so Krischer. Die Grünen versuchen deshalb, die Inbetriebnahme des Projekts hinauszuschieben, bis sie nach der Bundestagswahl am 26. September möglicherweise selbst in der Regierung sitzen.
In der aktuellen Auseinandersetzung geht es unter anderem um den Antrag, den die Nord Stream 2 AG bei der Bundesnetzagentur eingereicht hat. Die von Gazprom gesteuerte Gesellschaft will sich als „unabhängiger Transportnetzbetreiber“ zertifizieren lassen. Das kann man als Versuch interpretieren, die EU-Gasrichtlinie zu umgehen. Laut der Richtlinie dürfen der Betrieb der Röhren und der Verkauf des Gases nicht in einer Hand liegen. Bei Gazprom ist das faktisch jedoch der Fall. Eine erfolgreiche Zertifizierung als „unabhängiger Netzbetreiber“ könnte einen juristischen Ausweg darstellen.
Vielleicht nutzt auch Rosneft Nord Stream 2
Um Betrieb und Lieferung zu trennen, versucht die russische Regierung eventuell einen zusätzlichen Schachzug. Neben Gazprom wolle vielleicht auch das Energieunternehmen Rosneft Gas durch die Röhre nach Deutschland schicken, berichtete die russische Nachrichtenagentur Interfax.
Im Zertifizierungsverfahren müssen die Netzagentur und das ihr vorgesetzte Bundeswirtschaftsministerium auch prüfen, ob die Pipeline die Energiesicherheit von Vertragspartnern der EU wie der Ukraine gefährdet. Der Staat erhält möglicherweise weniger Gas und auch weniger Geld als Durchleitungsgebühr von Russland, wenn die Energie direkt nach Deutschland fließt.
Als gewissen Ausgleich sagte die Bundesregierung der Ukraine in Absprache mit den USA finanzielle Hilfen für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu. „Die Bundesnetzagentur muss nun die Frage beantworten, ob diese eher längerfristige Transformation die kurzfristige Energiesicherheit der Ukraine wirklich gewährleistet“, sagte Cornelia Ziehm, die als Rechtsanwältin in Kooperation mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Baugenehmigung für die Pipeline beklagt. Dieser Punkt bietet grundsätzlich einen Hebel, um die Zulassung im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens zu versagen.
Die Bundesnetzagentur kann sich jetzt, wenn sie will, vier Monate Zeit lassen, um den Entwurf ihrer Entscheidung zu erarbeiten. „Der Beschlussentwurf ist anschließend der Europäischen Kommission zur Stellungnahme vorzulegen“, schreibt die Agentur. Sie müsse „der Stellungnahme der EU-Kommission so weit wie möglich Rechnung tragen“. Bis zur endgültigen Entscheidung im Zertifizierungsverfahren könne es Mai 2022 werden, vermutet der Schweizer Informationsdienst Energate. Die Expert:innen spekulieren allerdings, ob Gazprom die Leitung nicht vorher in Betrieb nimmt, um Fakten zu schaffen – und die dann fällige Geldbuße einfach zahlt.
Schädliche Emissionen nicht berücksichtigt
Von diesem Verfahren abgesehen, betreibt die DUH zwei Klagen. Einerseits greift die Umwelthilfe die Bau- und Betriebsgenehmigung des Bergamtes Stralsund für Nord Stream 2 an, weil klimaschädliche Methanemissionen bei der Förderung des Erdgases in Russland nicht berücksichtigt worden seien. „Die Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald ist für den 16. November angesetzt“, teilte DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner mit.
Ein ähnliches Verfahren läuft beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie. Hier will die DUH noch in dieser Woche Widerspruch gegen die Ablehnung ihres Antrages gegen Nod Stream 2 einreichen.
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