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Niederlage vor GerichtKein Geld für AfD-Stiftung

In Sachsen-Anhalt scheitert die AfD mit einer Klage um staatliche Zuschüsse. Diese wurden wegen fehlender Trennung von Partei und Stiftung verwehrt.

Kein Geld für die AfD – Martin Reichardts Klage wurde abgewiesen Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Niederlage vor Gericht für die AfD in Sachsen-Anhalt: Zumindest vorerst gibt es kein Geld aus Landesmitteln für einen parteinahen Verein. Geklagt hatte der Landesverband um den Vorsitzenden und Bundestagsabgeordneten Martin Reichardt, um Fördermittel von der Landeszentrale für politische Bildung zu erhalten – für die politische Bildungsarbeit ihrer Friedrich-Friesen-Stiftung e. V. Das Verwaltungsgericht Magdeburg entschied am Donnerstag, die Klage abzuweisen, da die gesetzliche Grundlage für eine Förderung nicht gegeben sei.

Die Landeszentrale für politische Bildung hatte zuvor Förderanträge für die Jahre 2021 und 2022 abgelehnt. Eine nachhaltige Bildungsarbeit könne die Stiftung, die rechtlich ein eingetragener Verein ist, nicht nachweisen, argumentierte die Landeszentrale. Sie verwies auf die Verwaltungsvorschriften. So mangele es offenbar schon an der Trennung von Stiftung und Partei.

Die zwölf Vereinsmitglieder, alles Männer, sind auf unterschiedliche Weise mit der AfD verbunden, unter anderem als Abgeordnete. Der AfD-Landtagsabgeordnete Hans-Thomas Tillschneider soll stark involviert sein. In einem Gutachten zur AfD erwähnt das Bundesamt für Verfassungsschutz den Russland-Freund fast hundertmal.

Die Büroanschrift der AfD-Landesgeschäftsstelle und die der Stiftung ist dieselbe. Einen Briefkasten teilt man sich in der Schönebecker Straße in der Landeshauptstadt.

Kein Anspruch auf Förderung

Das Verwaltungsgericht in Magdeburg erklärte nun am Donnerstag in einer Pressemitteilung, dass nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 22. Januar 2023 die staatliche Förderung von parteinahen Stiftungen eine gesetzliche Grundlage voraussetze. An einer solchen fehle es derzeit aber, sodass der Kläger aktuell keinen Anspruch auf die von ihm begehrte Förderung habe, so das Gericht. Karlsruhe hatte anlässlich einer Klage der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung diese Argumentation mit angeführt.

Die wenigen Veranstaltungen, die die „Friedrich-Friesen-Stiftung e.V.“ des sachsen-anhaltischen Landesverbandes bisher anbot, sollen kaum allgemein-öffentlich gewesen sein, der Zulauf nicht besonders groß. Nach Landesmitteln strebte die AfD dennoch schon früh.

Bereits am 10. Juli 2017 kamen im gediegenen Ambiente des Ratskellers zu Magdeburg die Gründungsmitglieder zusammen. „Die Gründung war der erste Versuch des völkisch-nationalistischen Netzwerks um den ehemaligen AfD-Landtagsfraktionsvorsitzenden Andre Poggenburg, Landesmittel zu akquirieren“, sagt David Begrich, Rechtsextremismus-Experte des Vereins „Miteinander – Netzwerk für Demokratie und Weltoffenheit“ in Sachsen-Anhalt.

Am 31. August des Jahres erfolgte demnach der Eintrag als Verein beim Amtsgericht Stendal, am 4. Oktober die Anerkennung als AfD-nahe Stiftung durch den Landesverband. Am 21. November erkannte das Finanzamt Magdeburg dann die Gemeinnützigkeit des Vereins an.

Auf der Webseite des Vereins skizziert die „Friedrich-Friesen-Stiftung e. V.“ den zügigen Strukturaufbau. Die Ausrichtung deuten schon die ersten sechs Mitglieder an. Sie waren nicht nur bei der AfD-Fraktion oder bei Abgeordneten angestellt, sie gehörten auch der extrem rechten Burschenschaft „Germania Marburg“ an, die Mitglied ist im extrem rechten Dachverband „Deutsche Burschenschaft“ (DB). Dazu gehört etwa Andreas Graudin, bei Gründung der Stiftung stellvertretender Vorsitzender, jetzt ihr Vorsitzender.

In Selbstdarstellung gibt sich der Verein moderat

Der erste Vorsitzende, heute Landtagsabgeordneter der Partei, Jan Moldenhauer, gehört zu den Unterzeichnenden der „Erfurter Resolution“. Mit der Resolution wollten der Thüringische AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke und der Mitbegründer des „Instituts für Staatspolitik“ (Ifs), Götz Kubitschek, 2015 betonen, dass „zahllose Mitglieder“ die Partei als eine wirkliche „patriotische“ Bewegung des „freien Wortes“ gegen „Gender-Mainstreaming, Multikulturalismus, Erziehungsbeliebigkeit“ wünschten – und nicht, dass sich die Partei den etablierten Parteien annähere.

Seit der Gründung bewege sich die „Friedrich-Friesen-Stiftung e. V.“ zwischen AfD-Landtagsfraktion, IfS, Junge Alternative und Identitärer Bewegung, sagt Rechtsextremismus-Experte Begrich. In der Selbstdarstellung gibt sich der Verein bemüht moderat. Zweck sei „die Vermittlung von Wissen über freiheitlich konservative Werte“ und die „Förderung des demokratischen Staatswesens sowie der Identität des deutschen Staatsvolkes auf der Grundlage seines humanistischen deutschen Erbes“.

Doch auch der Namensgeber weist auf einen radikal-patriotischen Kurs hin. Friesen gehörte zu der nationalistischen Turnbewegung um Friedrich Ludwig Jahn. Die Turner gründeten 1810 auch den „Deutschen Bund“. Der Geheimbund wollte während der napoleonischen Besatzung eine bewaffnete Erhebung sowie „sittliche Erneuerung“ des Volkes vorantreiben.

In der DDR-Geschichtsschreibung wurde der gebürtige Magdeburger als Freiheitskämpfer verkürzt dargestellt. In Magdeburg steht ein Denkmal für den 1814 gefallenen Friesen, eine Straße ist nach ihm benannt.

Das Bildungsministerium, in dessen Zuständigkeitsbereich die Stiftungs-Förderung fällt, möchte sich noch nicht zu der Entscheidung des Gerichts äußern. Das Urteil liege erst in 14 Tagen vor, sagt eine Sprecher des Ministeriums der taz. Die Entscheidung sei auch noch nicht rechtskräftig.

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