Nichtraucherschutzgesetzchen: Rot-Rot legalisiert das Einraumrauchen
In Minigaststätten bleibt Quarzen erlaubt, wenn Wirte eine Raucherkneipe anmelden und Bouletten nur kalt servieren.
In kleinen Kneipen darf auch künftig weiter gequarzt werden, wenn dort keine warmen Speisen serviert werden und die Wirte eine Raucherkneipe bei den Behörden anmelden. Auf diesen Kompromiss haben sich nach monatelangen Verhandlungen nun die Wirtschafts- und Gesundheitspolitiker von SPD und Linkspartei geeinigt. Eine entsprechende Neufassung des Nichtraucherschutzgesetzes soll noch in diesem Frühjahr in Kraft treten.
Ausgenommen vom allgemeinen Rauchverbot werden demnach rund 500 Berliner Einraumkneipen. Diese dürfen weder ein Nebenzimmer haben noch größer als 75 Quadratmeter sein. Jugendlichen unter 18 Jahren bleibt der Zutritt verboten. Und eine Küche zur Speisenzubereitung dürfe es auch nicht geben, erklärt Stefanie Winde, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion.
Ursprünglich hatte Rot-Rot einen weitreichenderen Nichtraucherschutz beschlossen. Danach war Rauchen nur noch in Nebenzimmern von Gaststätten erlaubt. Kneipen mit einem Raum sollten qualmfrei bleiben. Doch das sei eine Benachteiligung der Einraumwirte, hatte das Bundesverfassunggericht im Juli geurteilt. Entweder müsse Rauchen auch in kleinen Kneipen nach strengen Regeln erlaubt werden, oder es müsse in allen Gaststätten komplett verboten werden. Unmittelbar nach dem Urteil hatte Winde noch für ein komplettes Verbot plädiert. Jetzt sagt sie, das sei gegen die Wirtschaftspolitiker innerhalb der Koalitionsfraktionen nicht durchsetzbar gewesen.
Auch außerhalb gibt es weiter Kritik. So bedauert Heide Kosche (Grüne), dass Rot-Rot der Mut fehle für einen umfassenden Nichtraucherschutz. Umgekehrt kritisiert Klaus-Dieter Richter, Vizepräsident des Berliner Gaststättenverbandes, dass der Tresenraum bei der Gaststättengröße mitgerechnet werde. Auch ärgert er sich über die enge Definition der in Raucherkneipen erlaubten Speisen.
Dabei ist Rot-Rot selbst hier den Wirten entgegengekommen. Das Bundesverfassungsgericht wollte den Verkauf aller "zubereiteten Speisen" in Raucherkneipen verbieten. Rot-Rot schließt nun nur noch den Verkauf von "vor Ort zubereiteten Speisen" aus. Demnach dürfen Wirte neben Bier und Aschenbecher auch fertig gekaufte Bouletten servieren. Aufwärmen oder gar im Haus zubereiten ist aber verboten. "Einerseits wollten wir das Speisenangebot bewusst unattraktiv machen", erklärt Winde. Andererseits sollten die Gäste nicht gezwungen werden, auf nüchternen Magen zu trinken, um dann volltrunken nach Hause zu wanken.
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