Nicht anerkannte Flüchtlinge: Beschleunigte Abschiebungen
Sechs Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung, verschärfte Residenzpflicht: Mit diesen Änderungen will der Innenminister raschere Abschiebungen ermöglichen.
Während des Aufenthalts in der Erstaufnahmeeinrichtung solle eine sechsmonatige Residenzpflicht gelten. Dies solle dazu dienen, dass der Antragsteller gegebenenfalls für die Abschiebung verfügbar ist. Die Residenzpflicht – also die behördliche Auflage, nach der sich Asylbewerber und Geduldete nur in ihrem zugewiesenen Aufenthaltsbereich bewegen dürfen – ist höchst umstritten.
Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten sollen den Vorstellungen de Maizières zufolge auch länger als sechs Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung verbleiben, wenn dies zur „Aufenthaltsbeendigung“ erforderlich ist.
Zudem sollen die Flüchtlinge erst nach dem Stellen eines Asylantrages aus der Erstaufnahmeeinrichtung auf die Kommunen verteilt werden. Derzeit würden viele Asylsuchende nach wenigen Tagen in den Erstaufnahmeeinrichtungen auf die Kommunen verteilt, ohne einen Asylantrag bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gestellt zu haben. Das erschwere die Asylantragstellung erheblich und verzögere das Asylverfahren insgesamt.
Sachleistungen statt Bargeld
Erneut eingereiste Flüchtlinge, die einen neuen Asylantrag stellen, sollen ebenfalls in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden. Den Bargeldbedarf will de Maizière soweit wie möglich durch gleichwertige Sachleistungen ersetzen. Die Auszahlung von Geld soll maximal einen Monat im Voraus zulässig sein. Zudem soll die zulässige Höchstdauer für die Aussetzung der Abschiebungen von sechs auf drei Monate verkürzt werden. Die bisher zulässige Höchstdauer von sechs Monaten habe zu gravierenden Unterschieden in der Entscheidungspraxis der Länder beigetragen.
Einschränkungen soll es nach dem Willen des Innenministers auch bei der Duldung von Flüchtlingen geben. Wenn der Grund für die Duldung durch das persönliche Verhalten bedingt sei, solle nur eine „beschränkte Duldung“ gelten. Zudem sieht das Papier die Einstufung von Montenegro, Albanien und des Kosovo als sichere Herkunftsstaaten vor. Bei Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien habe sich dieser Schritt „dämpfend“ auf die Asylzuwanderung ausgewirkt.
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