Neues Wahlrecht in Deutschland: Gerechteres und größeres Parlament
Im Bundestag ist das neue Wahlrecht diskutiert worden. Alle finden es schwer verständlich, nur die Linke lehnt es ab. Dennoch: Es soll gerechter sein als das Alte.
FREIBURG taz | Das neue Wahlrecht wird gerechter als das alte. Allerdings wird der Bundestag dabei anwachsen, indem Überhangmandate ausgeglichen werden. Das sind die Grundzüge des neuen Wahlrechts, das am Freitag erstmals im Bundestag diskutiert wurde. Anlass ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli.
Nach wie vor gilt: Mit der Erststimme wird der direkt gewählte Abgeordnete eines Wahlkreises gewählt. Mit der Zweitstimme bestimmen die Wähler, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag haben soll. Bekommt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach Zweitstimmen zustehen, spricht man von Überhangmandaten. Bisher haben diese zusätzlichen Mandate das Wahlergebnis verzerrt.
Bei der Wahl 2009 gab es 24 Überhangmandate, die alle an die CDU/CSU gingen. So viel Verzerrung ist aber nicht mehr akzeptabel, entschied das Bundesverfassungsgericht im Juli 2012. Ab etwa 15 Überhangmandaten müsse die Verzerrung ausgeglichen werden. Der Bundestag ging nun aber weiter. Wie von der SPD gefordert, werden künftig alle Überhangmandate ausgeglichen.
Die Sitzverteilung im Bundestag soll also weitgehend dem Wahlergebnis entsprechen. Der Gesetzentwurf wird auch von CDU/CSU, FDP und Grünen getragen. Der Nachteil: Wäre das neue Wahlrecht schon bei der Wahl 2009 angewandt worden, wäre der Bundestag von 622 Sitzen (598 normale Mandate plus 24 Überhangmandate) auf 671 Sitze angewachsen.
Unnötige Aufblähung
Kompromissbereit waren vor allem Union und Grüne. Die CDU/CSU akzeptierte mehr Ausgleich, als vom Bundesverfassungsgericht gefordert wurde. Die Grünen akzeptierten die Aufblähung des Bundestags, die sie eigentlich vermeiden wollten.
Die Linke war zwar an den Allparteienverhandlungen beteiligt, wollte den Kompromiss aber nicht mittragen. Die Aufblähung des Bundestags sei unnötig, argumentierte Halina Wawzyniak. Die Linke will die Überhangmandate ausgleichen, indem der gleichen Partei in anderen Bundesländern Mandate abgezogen werden. Dies werde aber zu „bizarren regionalen Ungleichgewichten“ führen, kritisierte Günter Krings von der CDU.
Die Vergrößerung des Parlaments durch die Ausgleichsmandate sei „akzeptabel“, meinte Dieter Wiefelspütz (SPD). „Im Verhältnis zur Bevölkerungszahl haben wir immer noch ein relativ kleines Parlament“, so Jörg van Essen (FDP). Nach wie vor koste das Parlament pro Bürger und Jahr weniger als 10 Euro, sagte Stephan Mayer (CSU).
Volker Beck von den Grünen forderte, dass das Wahlrecht nach der Wahl erneut novelliert werden müsse: „Dann muss schon das Entstehen von Überhangmandaten verhindert werden.“ Hierzu könne zum Beispiel die Zahl der Wahlkreise gegenüber den Listenmandaten reduziert werden. Eine Veränderung der Wahlkreise war bei der aktuellen Reform nicht mehr möglich, weil die Vorbereitungen für die Bundestagswahl 2013 schon zu weit fortgeschritten sind.
„Völlig unverständlich“
Redner aller Parteien kritisierten, dass die Neuregelung selbst für Juristen völlig unverständlich formuliert sei. Die Abgeordneten hoffen nun auf Tipps von Sachverständigen bei einer Anhörung am 14. Januar.
Neben dem Ausgleich von Überhangmandaten soll im neuen Wahlrecht auch das sogenannte negative Stimmgewicht endgültig beseitigt werden. Bisher konnte die Stimmabgabe für eine Partei dieser schaden, wenn durch die zusätzliche Stimme ein Mandat in ein anderes Bundesland wanderte, dort aber einer anderen Partei zugutekam. Künftig sollen die Sitze nach der Bevölkerungszahl fest auf die einzelnen Bundesländer verteilt und erst dann proportional den Parteien zugewiesen werden.
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