Neues Prostituiertenschutzgesetz: Sex mit Anmeldung

Die Koalition einigt sich auf den Entwurf eines Prostituiertenschutzgesetzes. Die Union hat sich bei der strittigen Anmeldepflicht durchgesetzt.

Blick durch das Fenster eines Wohnwagens auf eine sitzende Frau. Auf der Straße daneben ein Laster.

Geht es um Schutz? Oder doch eher um Kontrolle? Foto: dpa

BERLIN taz | Mehr Regulierung im Rotlicht: Die Regierungsparteien haben sich auf einen Gesetzentwurf für ein Prostituiertenschutzgesetz geeinigt. Nach langen Verhandlungen hat sich die Union damit weitgehend durchgesetzt: Es wird eine Anmeldepflicht und eine Pflicht zur Gesundheitsberatung für Prostituierte geben. Familienministerin Manuela Schwesig wollte das am liebsten vermeiden, jetzt aber sind Neuanmeldungen alle zwei Jahre und eine jährliche Gesundheitsberatung vorgesehen.

Der unstrittige Teil des Entwurfs wird von beiden Parteien als Fortschritt gesehen: die Genehmigungspflicht für Bordelle. Es werden Mindeststandards festgelegt, ausbeuterische Modelle wie der Flatrate-Sex verboten, auch Gang-Bang-Parties fallen unter das Verbot. Die Regelungen werden mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro belegt. Kunden, die kein Kondom benutzen, müssen ebenfalls ein Bußgeld bezahlen.

Strittig aber war die Anmeldepflicht für Prostituierte, die für 18 bis 21-Jährige noch etwas verschärft gilt. Die Kommunen, die sich im Moment schon mit den Geflüchteten überfordert sehen, protestierten gegen die zahlreichen Anmeldungen und Gesundheitsberatungen, die sie durchzuführen hätten. Ihnen wird leicht entgegen gekommen: Prostituierte müssen sich nicht in jeder Kommune anmelden, in der sie arbeiten sondern nur in einer – die Anmeldung gilt in der Regel bundesweit.

Ebenso gemeldet hatten sich Datenschützer, denn Sexualität gehört zur Intimsphäre eines Menschen. Die Tätigkeit offiziell anmelden zu müssen, verletzt diese Intimsphäre. Ein Problem, für das das Ministerium gestern nur eine Antwort hatte: „Dem Datenschutz wird Rechnung getragen.“

Im Frauenministerium ist man nicht glücklich

Die Aufhebung der Anonymität der Prostituierten dürfte aber ein gravierendes Problem sein: Viele Prostituierte gehen ihrem Beruf heimlich nach. Bei MigrantInnen wissen die Familien oft nicht, welcher Arbeit ihre Verwandte nachgeht. Gerät ihre Anmeldebestätigung nun in falsche Hände, so sind sie erpressbar.

Im Frauenministerium ist man deshalb über die Anmeldepflicht auch nicht glücklich. „Die Prostituierten können weniger diskret arbeiten als bisher“, hieß es. Ergebnis könnte nun sein, dass sich ein Teil der Prostitution in die Illegalität verlagert.

Die Opposition ist enttäuscht: „Die SPD ist mit Ministerin Schwesig eingeknickt“, so Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag. „Wir lehnen ein Gesetz, das Zwang und Druck gegen Prostituierte festschreibt, ab.“

Auch Prostituiertenverbände und der deutsche Juristinnenbund hatten sich gegen eine Anmeldepflicht ausgesprochen. Letzterer schrieb vorab in einer Erklärung: „Die geplante Anmeldepflicht für alle Prostituierten wird den Schutz dieser Personengruppe vor Ausbeutung, unzumutbaren Arbeitsbedingungen und Gewalt, sowie den Schutz der Opfer von Menschenhandel nicht erhöhen.“

Der Entwurf soll im März ins Kabinett, geplant ist, dass er am 1. 7. 2017 in Kraft tritt.

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