Neues Guthabenmodell der Sparkassen: Die Bank für alle Kontolosen

Die Sparkassen erklären, ab Oktober jedem in Deutschland eine eigene Bankverbindung einrichten zu wollen. Verbraucherschützer sind skeptisch.

Die Sparkasse will in Zunkunft keine in Deutschland ansässige Privatperson mehr im Regen stehen lassen. Bild: ddp

BERLIN taz | Zum 1. Oktober soll es kommen, das sogenannte Bürgerkonto der Sparkassen. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit könne künftig jede in Deutschland ansässige Privatperson ein Konto einrichten, wirbt der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV). Die Sparkassen haben mit fast 16.000 Filialen das größte Vertriebsnetz in Deutschland. Verbraucherschützer sind jedoch skeptisch, ob damit die unfreiwillige Kontolosigkeit Hunderttausender endet.

In Deutschland gibt es – anders als in EU-Staaten wie Frankreich oder Belgien – keinen Rechtsanspruch auf ein Konto. Die Institute lehnen immer wieder Kunden ab. Auch eine sogenannte Selbstempfehlung aus den 90er Jahren ändert daran nichts. Die EU schätzte 2011, dass bundesweit 670.000 Menschen kontolos sind.

Für Betroffene ist es häufig ein Teufelskreis, sagt Claudia Kurzbuch, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. „Wer bei einer Bank zum Beispiel einen Kredit nicht zurückzahlt, dem werden in der Regel alle Konten gekündigt.“ Die Folge sei ein negativer Eintrag bei der Schufa, der zur Ablehnung bei der nächsten Bank führe. „Wir hätten uns eine fundiertere Erklärung gewünscht“, sagt auch Jana Brockfeld, Referentin für Schulden und Insolvenz beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Es gebe weiterhin Lücken: So bleibe der Leistungsumfang unklar, etwa ob Online-Banking möglich sei. Zudem behalten sich die Sparkassen weiterhin vor, Kunden abzulehnen, wenn die Kontoführung „unzumutbar“ sei. „Die Gründe dafür sind nur beispielhaft genannt“, kritisiert Brockfeld. Es sei aber wichtig, klar festzuhalten, wann eine Ablehnung erfolgen darf und wann nicht.

Kosten sind unklar

Unklar bleiben auch die Kosten: Laut Sparkassen soll das Bürgerkonto – ein Guthabenkonto ohne Überziehungsmöglichkeit – nicht mehr kosten als ein „vergleichbares Kontomodell mit Überziehungsmöglichkeit“. Wie viel das in der Praxis sei, konnte eine Sprecherin des DSGV am Freitag nicht einschätzen – das könnten die regionalen Institute selbst entscheiden.

Positiv wertet Brockfeld dagegen, dass die Sparkassen bei Streitigkeiten künftig die Entscheidung einer Schlichtungsstelle als verbindlich anerkennen. Wer hartnäckig nachfrage und sich im Zweifelsfall beschwere, werde vermutlich eine größere Chance haben, zu seinem Konto zu kommen.

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