Neuer Vorwurf gegen Lübcke-Mörder: Auch einen Iraker niedergestochen?

Die Bundesanwaltschaft weitet die Vorwürfe gegen den mutmaßlichen Lübcke-Mörder aus: 2016 soll er einen Geflüchteten schwer attackiert haben.

Stephan Ernst nach seiner Festnahme

Stephan Ernst nach seiner Festnahme, Anfang Juli 2019 Foto: dpa

BERLIN taz | Die Liste der Vorwürfe gegen Stephan Ernst, den mutmaßlichen Mörder des CDU-Politikers Walter Lübcke, wird länger. Die Bundesanwaltschaft teilte am Donnerstag mit, dass sie dem Kasseler Rechtsextremisten nun auch einen Messerangriff auf einen irakischen Geflüchteten im Januar 2016 vorwirft. Ermittelt werde wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung.

Ernst wird bereits vorgeworfen, am 1. Juni den Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke mit einem Kopfschuss vor dessen Haus ermordet zu haben. Seit dem 15. Juni befindet er sich in Haft. Die Tat hatte er zunächst gestanden, als Motiv gab er an, er habe sich über die Kritik Lübckes an Geflüchtetengegnern geärgert. Später zog Ernst sein Geständnis zurück.

Der Verdacht, dass Ernst auch für den bislang unaufgeklärten Messerangriff auf einen irakischen Geflüchteten in Kassel verantwortlich sein könnte, beruht nach taz-Informationen auf einer seiner Äußerungen in seinem Geständnis. Ernst soll von einem Streit mit einem Geflüchteten an besagtem Tag berichtet haben. Konkret nach dem Messerangriff befragt, bestritt Ernst indes eine Täterschaft.

Der 22-jährige Iraker war am 6. Januar 2016 von einem bislang unbekannten Radfahrer mit einem Messer in den Rücken gestochen worden, in der Nähe seiner Asylunterkunft in Kassel-Lohfelden – und unweit auch des Hauses von Stephan Ernst. Das Opfer wurde damals schwer verletzt. Den Täter konnte die Polizei bis zuletzt nicht ermitteln.

Eine „heimtückische“ Tat

Der Vorwurf, dass Ernst der Messerstecher gewesen sein könnte, war schon im Sommer publik geworden. Bisher ermittelte dazu die Staatsanwaltschaft Kassel, ließ auch noch mal sein Haus durchsuchen. Nun glaubt die Bundesanwaltschaft genügend Indizien zu haben, um die Tat mit einem „Anfangsverdacht“ Stephan Ernst vorwerfen zu können – und übernimmt auch diese „wegen der besonderen Bedeutung“.

Die Bundesanwaltschaft spricht von einer „heimtückischen“ Tat. Ernst soll sich dem Iraker „unbemerkt von hinten genähert und ihm dann unvermittelt mit einem Messer in den Rücken gestochen haben“. Ausschlaggebend für die Tat sei „die rechtsextremistische Weltanschauung des Beschuldigten gewesen“. Ernst hatte schon in den neunziger Jahren schwere Straftaten gegen Migranten verübt, darunter einen Brandanschlag auf ein Wohnhaus, eine Messerattacke und einen versuchten Rohrbombenanschlag auf eine Asylunterkunft.

Hätten Behörden Ernst im Blick behalten müssen?

Mit dem neuen Vorwurf steht immer mehr in Zweifel, dass Stephan Ernst ab 2009 tatsächlich politisch nicht mehr auffällig war – wie Sicherheitsbehörden bis heute behaupten. Er sei deshalb, so Verfassungsschutz und Polizei, damals von ihrem Radar verschwunden – bis zur Mordtat an Lübcke. Schon zuletzt hatte der Bundesgerichtshof auf Ermittlungserkenntnisse verwiesen, wonach Ernst auch nach 2015 noch mit dem Mitbeschuldigten Markus H. rechte Demonstrationen besucht habe.

Zudem hatte Ernst mit H. im Oktober 2015 die Veranstaltung mit Lübcke besucht, auf welcher der CDU-Politiker Geflüchtetengegnern sagte, sie könnten Deutschland ja auch verlassen. Markus H. filmte die Aussage und stellte sie ins Internet – darauf setzte sich eine rechte Hasswelle gegen Lübcke in Gang. Und Ernst gestand Ermittlern, dass dies der Ausgangspunkt seines „Hasses“ gegen den Politiker war.

Der Verteidiger von Ernst, Frank Hannig, wies den neuen Tatvorwurf des Messerangriffs zurück. Er habe Akteneinsicht gehabt, sagte Hannig der taz. „Und diese Vorwürfe sind an den Haaren herbeigezogen.“

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