Neuer Versuch für Brennelementesteuer: Union untergetaucht
Die SPD prüft, ob statt einer Steuer eine Sonderabgabe von den AKW-Betreibern verlangt werden könnte. Die Union schweigt.
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taz | Die SPD-Forderung nach einer verbesserten Neuauflage der vom Bundesverfassungsgericht gestoppten Brennelementesteuer stößt bei der Union auf Schweigen und bei Experten auf rechtliche Bedenken. Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth, der die Forderung nach einer Wiedereinführung der Steuer in verbesserter Form am Mittwoch erhoben hatte, drängte am Donnerstag das CDU-geführte Finanzministerium zum Handeln. „Wir werden einen Vorschlag machen“, erklärte er. Eine Kabinettsvorlage könne aber „nur vom Finanzministerium kommen“.
Im Haus von Minister Wolfgang Schäuble gibt es aber für diese Legislaturperiode keine entsprechenden Pläne, sagte ein Sprecher. Die Unionsfraktion im Bundestag hat sich noch keine Meinung zu der Frage gebildet, ob die Steuer neu aufgelegt wird. Flasbarth zeigt sich jedoch optimistisch: „Ich wäre auf die Begründung gespannt, warum man einen eigenen Fehler nicht korrigieren will“, erklärte er in Richtung Union. Die von den Verfassungsrichtern aus formalen Gründen gestoppte Steuer war 2010 von CDU/CSU und FDP eingeführt worden.
Selbst wenn sich die Koalition über das Ziel einig würde, gäbe es aber eine Reihe praktischer Probleme. Zum einen dürften die verbleibenden zwei Sitzungswochen vor der Sommerpause kaum genügen, noch ein Gesetz zu verabschieden, so dass eine neue Lösung erst 2018 vom neuen Bundestag beschlossen werden könnte.
Zum anderen ist noch nicht klar, wie eine verfassungskonforme Lösung aussehen könnte, nachdem das Gericht die Belastung von Unternehmen durch eine Verbrauchsteuer für unzulässig erklärt hat. Der Thinktank Forum Ökosoziale Marktwirtschaft hält es zwar für denkbar, das Gesetz so zu formulieren, dass die Kernbrennstoffsteuer doch als Verbrauchsteuer durchgeht; andere Experten sind aber skeptisch. Auch eine Ertragssteuer für einzelne Unternehmen gilt als rechtlich problematisch. In der SPD-Fraktion wird derzeit geprüft, ob statt einer Steuer eine Sonderabgabe von den AKW-Betreibern verlangt werden könnte.
Das Grundgesetz ändern
Das ist aber nur zulässig, wenn die Verwendung im direkten Zusammenhang mit der Erhebung steht, erläutert Georg Hermes, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Frankfurt. Das könne bei den Atomkraftwerken schwierig werden, weil die Regierung gerade eine Vereinbarung mit den Unternehmen zur Finanzierung der Endlagerung getroffen hat. „Man braucht eine Rechtfertigung, was der besondere finanzielle Aufwand durch die Atomkraftwerke ist, der nicht schon durch den Endlager-Fonds abgedeckt ist“, sagte Hermes der taz.
Jochen Flasbarth, SPD
Eine andere Möglichkeit wäre es, das Grundgesetz zu ändern. Denn die Mehrheit der Verfassungsrichter hatte ihre Entscheidung damit begründet, dass der Bund nur Steuern erheben dürfe, die in der Verfassung genannt sind. „Eine Verfassungsänderung wäre auf jeden Fall eine sichere Lösung“, sagte Hermes. Auch das Forum Ökosoziale Marktwirtschaft hält dies für eine Möglichkeit. Doch egal wie die Wahl im September ausgeht: Ohne die Union wäre eine solche Lösung wohl nicht möglich.
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