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Neuer Präsident des VerfassungsgerichtsDer Voßkuhle-Nachfolger

Der Anwalt und CDU-Politiker Stephan Harbarth tritt sein neues Amt in Karlsruhe an. Umstritten ist er wegen seiner Nähe zu VW.

Konservativ: Stephan Harbarth bei einer Urteilsverkündung am 26. Mai in Karlsruhe Foto: Uli Deck/dpa

Freiburg taz | Schon Mitte Mai wurde Stephan Harbarth im Bundesrat zum neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Doch erst an diesem Montag wird er das neue Amt auch übernehmen. Er legt dann beim Bundespräsidenten in Berlin einen Eid ab, während sein Vorgänger Andreas Voßkuhle die Entlassungsurkunde erhält. Ab nun hat Harbarth eine Amtszeit von noch rund zehn Jahren vor sich. Wie Voßkuhle kann er eine Ära prägen.

Stephan Harbarth gilt als Spitzenjurist. Bereits als Student in Heidelberg und an der US-Elite-Uni Yale hat er herausragende Ergebnisse erzielt. Als Anwalt spezialisierte er sich auf Aktien- und Gesellschaftsrecht.

Doch Harbarth war immer auch ein politischer Mensch. Schon mit 15 trat er in die Junge Union ein. Ab 2009 vertrat er den Rhein-Neckar-Kreis im Bundestag. Ab 2016 war er stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Der verheiratete Familienvater von drei Kindern ist katholisch und gilt als konservativ. Zum Beispiel stimmte er im Bundestag gegen die Einführung der Ehe für alle. Zugleich wurde er im Parlament aber als sachlich und ausgleichend gelobt, auch von Kollegen der Opposition.

Im November 2018 wurde Harbarth eher überraschend zum Richter am Ersten Senat des Bundesverfassungsgericht gewählt. Kanzlerin Merkel soll sich für den zurückhaltend-verbindlichen Harbarth eingesetzt haben, obwohl er kaum Erfahrung mit Verfassungsrecht hatte. Damals wurde er sofort auch zum Vizepräsidenten des Gerichts gewählt. Damit war klar, dass Harbarth 2020 zum Nachfolger von Präsident Voßkuhle aufsteigen werde.

Nähe zur Automobilindustrie

Harbarths Amtszeit begann mit ungewöhnlich viel Misstrauen. Immer wieder gab es Nadelstiche wegen seiner vorigen Anwaltstätigkeit und einer befürchteten zu großen Konzernnähe. Es gab sogar mehrere Klagen am Bundesverfassungsgericht, unter anderem von Ex-AfD-Chefin Frauke Petry, die aber alle mangels individueller Betroffenheit abgelehnt wurden. Die Kritiker machen im Kern nur geltend, dass Harbarths ehemalige Kanzlei SZA (Slogan „Zu uns kommen Konzerne“) im Dieselskandal VW vertritt und Harbarth in seiner Zeit als Anwalt mit seinen Wirtschaftsmandaten extrem gut verdient hatte.

Die Vorstellung, ein Konzern könne in Karlsruhe einen genehmen Verfassungsrichter installieren, ist aber recht abwegig. Denn auch der Gerichtspräsident hat in der Abstimmung nur eine Stimme. Wer den Verdacht erweckt, er vertrete fremde Interessen, würde bei den Richterkollegen schnell jeden Respekt verlieren und bliebe isoliert und einflusslos.

Das Gleiche gilt auch für die Parteipolitik, die zweite vermeintlich offene Flanke von Harbarth. Auch wenn er bis 2018 ein einflussreicher CDU-Politiker war, musste er nun in Karlsruhe neu beginnen. Er ist aber nicht der erste Gerichtspräsident, der vorher Politiker war. Auch Ernst Benda, Roman Herzog und Jutta Limbach hatten vorher Regierungsämter inne. Sie gelten inzwischen als herausragende Richterpersönlichkeiten.

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4 Kommentare

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  • Geht es nur mir so, oder finden auch andere das da keine Leute mit Parteibuch, aus Dax Konzeren, Lobbyregistern, Kirchen, etc... sein sollten?

  • "Wer den Verdacht erweckt, er vertrete fremde Interessen, würde bei den Richterkollegen schnell jeden Respekt verlieren und bliebe isoliert und einflusslos."

    Ich hab mir jetzt einfach mal den Spaß gemacht und mir ein Thema rausgesucht zu dem Sie auch geschrieben haben Herr Rath, hier für die Max Planck Gesellschaft.

    www.mpg.de/1277171...setz-in-der-kritik

    Thema ist dieses hier, "Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen", aus Juli 2017.

    Über die inhaltlichen Probleme des Gesetzes haben Sie selbst geschrieben, schenken wir uns also.

    Wer hat dieses Gesetz im Bundestag mitvoran getrieben, Stephan Harbarth, hat er auch zu Protokoll gegeben.

    "1. In meinen früheren Funktionen als Mitglied des Deutschen Bundestages und Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war ich intensiv in die Vorbereitung und Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen eingebunden."

    www.bundesverfassu...05_1bvl000718.html

    Der BGH rief im Verfahren Az. XII ZB 292/16 das BVerfG an, in dem Herr Harbarth jetzt saß.

    Und dort wurde der Antrag auf Befangenheit abgelehnt, aber...

    "Die Entscheidung ist mit Gegenstimmen ergangen."

    Ich bin kein Jurist, aber bei mir in der Firma, müsste ich einen conflit d'intérêts anzeigen, das war auch mehrfach der Fall, dann zieht man sich zurück, aber das tut Herr Harbarth aus mir unverständlichen Gründen nicht.

    Der Fall mit den verschärften Sanktionen zu H4 war übrigens ähnlich gelagert und es können noch einige dieser Konstellationen kommen.

    Das ist, meiner Meinung nach, unglücklich.

    • @Sven Günther:

      Dieser mühelos weiter anzureichernden Philippika wider den xten Aufguß einer mehr als durchsichtigen Hofberichterstattung - schließe ich mich vollinhaltlich an.

      unterm——-



      “… Von 2000 bis zu seiner Ernennung als Richter am Bundesverfassungsgericht war Harbarth als wirtschaftsrechtlich beratender Rechtsanwalt in Mannheim tätig. Von 2006 bis 2008 war er Partner der internationalen Anwaltssozietät Shearman & Sterling LLP.[4] Ab Mai 2008 wurde er Vorstandsmitglied der (wieder eigenständigen) SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG[5] und verdiente dort neben seiner Abgeordnetendiät bis 2018 in der Stufe 10 oberhalb von 250.000 Euro jährlich.[6] Für den Zeitraum Januar bis November 2018 ist von Einkünften bei SZA Schilling, Zutt & Anschütz von „mehr als 400.000 Euro, vermutlich sogar gut das Doppelte“ auszugehen.[7] „Hinzu kam die Abgeordnetendiät.“[8] Harbarth dementierte, bei der Übernahme des Richterpostens beim Bundesverfassungsgericht wegen der damit verbundenen Einkommenseinbußen gezögert zu haben.[8] Mit seiner Ernennung zum Richter am Bundesverfassungsgericht am 30. November 2018 schied Harbarth als Partner und Rechtsanwalt aus der Kanzlei SZA aus.…“



      de.wikipedia.org/wiki/Stephan_Harbarth



      &



      www.presseportal.de/pm/105254/4514110



      &



      www.t-online.de/na...eldfragen-an-.html



      &



      www.vw-schaden.de/...-unklar-kanzlei-dr



      &



      www.altersdiskrimi...tikel.php?id=11264

      dieser “Ausriss“ läßt sich beliebig anreichern

      Angesichts dieser - nicht von der Hand zu weisenden Anwürfen - abwiegelnd auf völlig normale formale Selbstverständlichkeiten im Verfassungsgericht Karlsruhe zu rekurrieren - ist abwegig & unsäglich.

  • "Kanzlerin Merkel soll sich für den zurückhaltend-verbindlichen Harbarth eingesetzt haben, obwohl er kaum Erfahrung mit Verfassungsrecht hatte."



    Es war schon immer eine Spezialität unserer Frau Bundeskanzlerin Menschen mit mageren Kenntnissen auf verantwortungsvolle Posten zu hieven. Ging mit Köhler als BP gerade so lala und mit Wulf etwas schiefer. Von ihren CDU/CSU besetzten Ministerien schon gar nicht zu reden (Rezzo lässt grüßen).