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Neuer Kandidat für GeneralbundesanwaltUmsichtig und geschätzt

Harald Range, derzeit noch Generalstaatsanwalt im niedersächsischen Celle, wird als heißer Tipp für den Posten des Generalbundesanwalts gehandelt.

Harald Range (FDP) könnte der Nachfolger von Generalbundesanwältin Monika Harms werden. Bild: dpa

FREIBURG taz | Harald Range (FDP) wird wohl neuer Generalbundesanwalt. Jedenfalls ist er der neue heiße Tipp. Die Financial Times Deutschland brachte den Namen unter Berufung auf Regierungskreise ins Spiel. Diejenigen, die es wissen, dementierten am Freitag nicht.

Range ist derzeit Generalstaatsanwalt in Celle, er ist damit einer der drei höchsten Staatsanwälte in Niedersachsen. Er hat bisher wenig Schlagzeilen produziert und sein Amt umsichtig geführt. Immerhin protestierte er, als 2003 in Niedersachsen eine vorsorgliche Telefonüberwachung eingeführt werden sollte. Das Gesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht kassiert.

Berufen wurde Range 2001 vom damaligen SPD-Justizminister Christian Pfeiffer. Dies dürfte der SPD die Zustimmung im Bundesrat erleichtern. Der letzte Personalvorschlag, Johannes Schmalzl, scheiterte an fehlender Zustimmung im Bundesrat. Der FDP-Regierungspräsident von Stuttgart hatte zu wenig Erfahrung als Staatsanwalt und schrieb dann auch noch eine ausfällige Mail an einen Kritiker.

Mangelnde Erfahrung kann man Range nicht vorwerfen. Er ist einer der dienstältesten Generalstaatsanwälte und unter seinen Kollegen hochgeschätzt.

Er gilt als der "Außenminister" der Generalstaatsanwälte, weil er diese mit ausländischen Amtsinhabern in Gremien des Europarats koordiniert. Die internationale Erfahrung dürfte ihm auch in Karlsruhe zugute kommen, weil der globale Terrorismus einen Großteil seiner Arbeitszeit ausfüllen dürfte.

Die Bundesanwaltschaft ist für strafrechtliche Revisionen zum Bundesgerichtshof zuständig und ermittelt selbst gegen Terroristen und Kriegsverbrecher. Die jetzige Amtsinhaberin Monika Harms wurde jetzt 65 und geht zum 1. Oktober altershalber in den Ruhestand. Übergangsweise wird ihr Stellvertreter Rainer Griesbaum, der Abteilungsleiter für Terror, die Behörde führen.

Zwar ist Range auch schon 63, eine Ausnahmeregelung im Beamtenrecht erlaubt aber die Verlängerung der Amtszeit bis ins Alter von 68 Jahren. Von dieser Möglichkeit machte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bei CDU-Mitglied Monika Harms keinen Gebrauch.

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2 Kommentare

 / 
  • R
    Reinhard

    Ich habe zu der Personalentscheidung folgende Mail erhaltne, die mir Range als ungeeignet erscheinen lässt:

    ---

    Btr.: Hannoveraner Korruptions-Sumpf soll Generalstaatsanwalt Harald Range als Fürsprecher und Protektor verlieren.

     

    Mich beängstig in welche Richtung sich der deutsche Rechtsstaat entwickelt. Ich appelliere an Sie als Parteimitglied, sich zu folgendem Sachverhalt Gedanken zu machen und gegebenenfalls auf Frau Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger einzuwirken:

     

    In der Staatsanwaltschaft Hannover geht derzeit die Angst um. Angst, wie es nun weitergehen soll, denn ein zuverlässiger Partner könnte den Beamten aus Hannover verloren gehen. Der derzeitige Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Celle, Harald Range, der mit der Präzision eines Uhrwerks zuverlässig sämtliche Ermittlungsverfahren gegen Vertreter der ihm unterstellten Behörden eingestellt hat, soll von der FDP-Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zum Generalbundesanwalt berufen werden und dies vor folgendem Hintergrund:

     

    Ein besonders krasses Beispiel von Justizversagen, an dem Range maßgeblich beteiligt war, geht derzeit durch die Medien. Es handelt sich um den Fall des zu Unrecht 5,5 Jahre inhaftierten Ralf Witte. Dieser hat in vielen TV-Sendungen seinen Fall geschildert.

    Kurz zu den Hintergründen: Die damals 15-Jährige Jenifer hatte behauptet, Ralf Witte und ein weiterer Mann hätten sie vergewaltigt und missbraucht. Unter anderem soll der Missbrauch mit Hilfe eine 1,5 Liter PET Cola Flasche vollzogen worden sein. Zum Zeitpunkt der Anklageerhebung stand bereits fest, dass das Mädchen noch Jungfrau war. Auch weitere entlastende Beweise ( z.B. erlogene anderweitige Aussagen von Jenifer ) wurden von der Range unterstellten Staatsanwaltschaft Hannover nicht nur nicht beachtet, sondern sogar unterdrückt.

     

    In einem Wiederaufnahmeverfahren, das die Staatsanwaltschaft Hannover massiv zu unterdrücken versuchte, stellte sich heraus, dass Jenifer unter einer psychischen Krankheit ( Borderline ) leidet und dem Oberstaatsanwalt aus Hannover schon vor Wittes Inhaftierung bekannt war, dass reichlich entlastendes Material vorlag. Diese Erkenntnisse leitete der betreffende Staatsanwalt, für den Range dienstrechtlich verantwortlich war, jedoch nicht weiter.

     

    Wittes Verteidiger, Johann Schwenn, der vor einigen Monaten auch Kachelmann vertrat, stellte Strafanzeigen gegen die betreffenden Oberstaatsanwälte in Hannover unter andrerem wegen Freiheitsberaubung. Hier kam wieder Harald Range als Dienstvorgesetzter ins Spiel. Wie gewöhnlich stellte er sämtliche Verfahren ein, um seine Kollegen zu schützen.

     

    Hierbei handelt es sich nur um eine von zahlreichen Verfehlungen!

     

    Die Wahl von Harald Range zum Generalbundesanwalt wäre ein Schlag ins Gesicht des Rechtsstaats. Unverständlich ist die Entscheidung nicht nur auf Grund von Ranges Fehlverhalten. Da er in zwei Jahren in den Ruhestand verabschiedet wird, ist der Vorschlag auch ausgaben- und steuerpolitischer Unfug. Hier soll ein Goldener Handschlag verteilt werden, um das Ruhestandsgehalt eines FDP-Parteigenossen aufzubessern.

     

    Dass ein derartiger Vorschlag gerade von der Partei FDP kommt, verwundert angesichts der letzten zwei Jahre kaum noch. Die FDP hat sich von einer freiheitlichen Bürgerrechtepartei zu einer Klientel-Klitsche gewandelt. Es ist beschämend zu sehen, dass die Justizministerin einen derartig belasteten Vertreter ins Rennen schicken will, der die Bürgerrechte durch seine Entscheidungen mit Füssen tritt.

    Bei ca. 5000 Staatsanwälten in Deutschland muss es doch auch einen Staatsanwalt mit FDP-Parteibuch geben, der sich in der Vergangenheit durch integere Amtsleitung ausgezeichnet hat, die für dieses hohe Staatsamt unerlässlich sein sollte.

    Die Personaldecke in der FDP muss inzwischen erschreckend dünn sein, wenn tatsächlich auf Juristen wie Harald Range für dieses Amt zurückgegriffen werden sollte.

     

    Haben Sie auch Bedenken gegen diese Personalentscheidung? Dann schreiben Sie an das Bundesjustizministerium, zuständig hier: Anders Mertzlufft, Tel: 030 18 580-9030.

    Bundesministerium der Justiz

    Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

    Anders Mertzlufft

    Mohrenstraße 37

    11015 Berlin

    Telefon: 030/ 18 580 0

    Fax: 030/ 18 580 - 95 25

    E-Mail: mertzlufft-an@bmj.bund.de

    Alternativ direkt an Frau Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger

     

    Für die Ernennung des Generalbundesanwalts bedarf es nach § 149 GVG der Zustimmung des Bundespräsidenten. Auch diesen können Sie bei Nachfragen zu dieser bedenklichen Personalentscheidung kontaktieren:

    Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Schloss Bellevue, Spreeweg

    11010 Berlin

     

    Pressekontakt:

    Telefon: (030) 2000 - 2021

    Fax: (030) 2000 - 1926

    E-Mail: presse@bpra.bund.de

    Alternativ direkt an Herrn Bundespräsident Christian Wulff

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Nancy Ritter

    Celle

    ---

     

    Vielleicht sollte man lieber einen Demokraten für das Amt wählen?

     

    MfG

    Reinhard

  • GM
    Gosig Mus

    "Abteilungsleiter für Terror"

     

    Geile Berufsbezeichnung.