Neue Verfassung der römischen Kurie: Papst öffnet die Verwaltung

Das neue Grundgesetz soll die Verkrustungen der Weltkirche knacken. Auch Frauen und Laien bekommen Zugang zu Leitungsfunktionen.

Der Papst kommt durch eine Tür.

Der Papst bei seiner wöchentlichen Audienz am 16. März Foto: Remo Casilli/reuters

ROM taz | Seit nunmehr neun Jahren ist Papst Franziskus im Amt und zum Jahrestag seines Dienstantritts hat er sich selbst ein Geschenk gemacht: eine neue Verfassung für die römische Kurie, die Regierung der katholischen Weltkirche. Als solche ist sie nicht zu verwechseln mit dem Vatikanstaat, auch wenn beide im Papst den Chef haben, der sie mit den Vollmachten eines absoluten Monarchen regiert.

Anderswo heißen Verfassungen einfach „Verfassung“ oder „Grundgesetz“, im Vatikan muss es schon ein bisschen mehr sein: „Praedicate Evangelium“ (Predigt das Evangelium) ist das Dokument überschrieben, das die Institutionen der Kurie neu sortiert und die Verfassung von 1988 ablöst – und das zugleich neue Zugangsvoraussetzungen bis in die Spitzenämter des Weltkatholizismus hinein definiert.

16 Zentralbehörden sollen an die Stelle der Kongregationen, Räte und Behörden treten, um die Weltkirche zu administrieren – von der Evangelisierung, der Glaubenslehre, den Ostkirchen über Gottesdienste und Sakramentendisziplin bis zum interreligiösen Dialog und zur Kommunikation.

Neu ist vor allem die Aufwertung des päpstlichen Almosenamts zu einer Zentralbehörde. Dass die Armen dieser Welt Papst Franziskus am Herzen liegen, ist kein Geheimnis. Ob diese Aufwertung jedoch eine Wende in der Politik der Kirche bringt, bleibt dahingestellt. Sie ist vielerorts weiterhin ein schwerreicher Apparat, der etwa in Italien auf einem Immobilienvermögen im mehrstelligen Milliardenbereich sitzt. Das Kümmern um die Armen wird engagierten Laiengemeinschaften überlassen.

Schluss mit der Männerwirtschaft

In Zukunft sollen bis in höchste Ämter hinein Laien und sogar Laiinnen zum Zuge kommen: Schluss soll damit sein, dass nur Prälaten, vorneweg Bischöfe und Kardinäle, Zugriff auf Spitzenpositionen haben, Schluss auch mit der reinen Männerwirtschaft.

Zwar sind auch heute schon ein Viertel der Beschäftigten in der Kurienverwaltung Frauen, doch sie sind fast ausschließlich mit administrativen Aufgaben befasst, während sie so gut wie keinen Zugang zu Leitungsfunktionen haben. Nun wird der Titel des „Kardinalstaatssekretärs“ – des bis heute wichtigsten Mannes der Kurie hinter dem Papst – zum „Staatssekretär“ vereinfacht. Und vielleicht sehen wir demnächst eine Staatssekretärin, die dem Heiligen Vater sekundiert.

Zugleich sollen mit der neuen Verfassung Verkrustungen in der Kurie aufgebrochen werden. Die in ihr tätigen Geistlichen sollen auf nur noch fünf Jahre berufen werden, bei Möglichkeit nur einer einmaligen Verlängerung.

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