Neue Richtlinien für Rüstungsexporte: Ein bisschen schwieriger

Mit Verzögerung beschließt die Bundesregierung neue Export-Richtlinien für Waffen. Die Opposition kritisiert deren Unverbindlichkeit.

Jemand hält ein deutsches Sturmgewehr G36 in die Höhe

Exportschlager: Kleinwaffen dürfen nur noch ausnahmsweise exportiert werden Foto: dpa

BERLIN taz | Die Bundesregierung hat ihre Leitlinien für Rüstungsexporte leicht verschärft. Am Mittwoch aktualisierte das Kabinett dafür die „Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ – ein rechtlich nicht bindendes Papier, dessen letzte Fassung aus dem Jahr 2000 stammte. Im Koalitionsvertrag hatten CDU und SPD die Neuauflage eigentlich schon für das letzte Jahr angekündigt. Offenbar wegen unterschiedlicher Vorstellungen verzögerte sich das Vorhaben aber um Monate. Neu in die Richtlinien aufgenommen hat das Kabinett jetzt drei Vorgaben.

Ausfuhren von Kleinwaffen (zum Beispiel Maschinengewehre) in Staaten außerhalb von EU und Nato will die Regierung grundsätzlich nicht mehr genehmigen. „Grundsätzlich“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Ausnahmen möglich bleiben. In den alten Leitlinien tauchten Kleinwaffen nicht explizit auf. In der Praxis handhabt die Regierung den Export solcher Waffen aber schon seit 2015 restriktiver. Durchgesetzt hatte das der damalige Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel.

Endverbleibskontrollen führt die Regierung vereinzelt seit 2017 durch, jetzt tauchen auch sie erstmals in den Leitlinien auf. Bei solchen Kontrollen überprüfen deutsche Beamte, ob aus Deutschland gelieferte Waffen noch im Besitz des Käufers sind oder an Dritte weitergegeben wurden. Die Bereitschaft der Käufer zu solchen Kontrollen fließt in Zukunft in Genehmigungsentscheiden ein – allerdings nicht als Muss-, sondern nur als Kann-Kriterium.

Technologie-Exporte, also zum Beispiel die Ausfuhr von Bauplänen für Waffen, will die Regierung ebenfalls strenger handhaben. Bevor sie solche Technologie-Transfers genehmigt, will sie genauer wissen, was der Empfängerstaat damit anfängt. Wörtlich heißt es, man wolle prüfen, ob „hierdurch der Aufbau von ausländischer Rüstungsproduktion ermöglicht wird, die nicht im Einklang mit der restriktiven Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung steht“.

Grüne fordern gesetzliche Regelung

Kritik kommt von den linken Oppositionsparteien. Sie befürchten, dass das Ergebnis in der Praxis nicht zu strengeren Genehmigungsentscheidungen führen werde, weil die Richtlinien nicht bindend sind. „Rüstungsexport­richtlinien, die wie im Fall des Jemen-Krieges nicht umgesetzt werden, sind wertlos“, sagt die Linken-Abgeordnete Sevim Dağdelen. „Die Bundesregierung ignoriert seit Jahren mit Waffenlieferungen an Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate und die anderen Länder der Jemen-Kriegsallianz bestehende Beschränkungen.“

Eine Lösung wäre es, die Richtlinien in ein Gesetz zu packen. So sagt Katja Keul (Grüne): „Wir fordern seit Jahren eine verbindliche gesetzliche Regelung der Exportkriterien und die Einführung einer Verbandsklage, damit Exportgenehmigungen auch gerichtlich überprüfbar werden, so wie es gerade das Urteil des britischen Gerichtshofes vorgeführt hat.“ Das Gericht erklärte letzte Woche Waffenexporte an Saudi-Arabien für unrechtmäßig.

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