piwik no script img

Neue Regelung

■ Kinder brauchen Aufenthaltsgenehmigung

Ab sofort benötigen auch Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien und Makedonien, die jünger als 16 Jahre alt sind, eine Aufenthaltsgenehmigung. Ein entsprechender Antrag muß unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes in Deutschland gestellt werden, wie die Senatsinnenverwaltung mitteilte. Kroaten und Slowenen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen ohne Visum nur zu einem dreimonatigen Besuch einreisen. Für einen längeren Aufenthalt brauchen auch sie eine Genehmigung. Diese muß bis spätestens 31. März 1995 beim Landeseinwohneramt, Abteilung Ausländerangelegenheiten, Friedrich- Krause-Ufer 24, 13353 Berlin beantragt werden. Geöffnet ist montags, dienstags und donnerstags von 7.30 bis 13.00 Uhr sowie freitags von 7.30 bis 12.00 Uhr. Mitzubringen sind die Pässe von Eltern und Kind sowie bei über Zehnjährigen ein Foto des Kindes. Die Gebühr beträgt 40 Mark. ADN/taz

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 90 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen