Netzausbau für die Erneuerbaren: Gerechtere Finanzierung geplant
Eine bundesweite Umlage soll Regionen entlasten, in denen der Netzausbau teurer ist. Für manche Verbraucher soll es damit günstiger werden.
Angesichts steigender Netzentgelte wurde das Thema zunehmend brisant. In den vergangenen fünf Jahren sind die Kosten für die Netze im Bundesmittel um 30 Prozent gestiegen. Privathaushalte bezahlen über ihre Stromrechnung nach neuesten Zahlen im Durchschnitt 9,35 Cent je Kilowattstunde alleine für das Netz – das sind rund 30 Prozent der Stromrechnung. Im Zuge des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien werden die Netzentgelte weiter steigen.
Das Problem: Stromkunden, in deren lokalem Netz viel Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, müssen die dadurch entstehenden Kosten der örtlichen Netzverstärkungen bislang alleine tragen. Entsprechend groß ist in Deutschland die Spanne der Netzentgelte. Der jüngste Monitoringbericht der BNetzA von 2023 berichtet von einerseits rund fünf Cent je Kilowattstunde im günstigsten Netzgebiet und andererseits 32 Cent im teuersten. Im Mittel liegen die Netzentgelte in Brandenburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern am höchsten, aber auch innerhalb einzelner Bundesländer können sie sich erheblich unterscheiden.
Die regionalen Differenzen sollen nun ein wenig ausgeglichen werden, indem vom kommenden Jahr an ein Teil der Mehrkosten bundesweit umverteilt wird. Die BNetzA hatte die Höhe einer solchen Umlage im vergangenen Dezember bereits auf etwa 0,24 Cent je verbrauchter Kilowattstunde geschätzt, was die Stromrechnung eines Durchschnittshaushalts um gut acht Euro im Jahr erhöhen würde. In den Empfängerregionen könnten die Strompreise dann um bis zu 3,34 Cent je Kilowattstunde sinken.
Energiewende sei „eine Gemeinschaftsaufgabe“
Man schaffe damit „faire Netzentgelte für die Menschen und Unternehmen, die in Regionen mit einem starken Ausbau der Erneuerbaren leben und wirtschaften“, sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Energiewende sei „eine Gemeinschaftsaufgabe“, Investitionen in die Netze kämen „allen zugute“. Auch der Branchenverband BDEW nannte es in einer Stellungnahme „richtig, dass die Bundesnetzagentur die bestehende Netzentgeltsystematik überarbeitet hat“.
Im ersten Schritt wird nun ermittelt, ob ein Netzbetreiber durch die erneuerbaren Energien in seinem Gebiet von einer besonderen Kostenbelastung betroffen ist. Das soll sich an einer von der BNetzA definierten Kennzahl festmachen. Diese setzt die ans Netz angeschlossene erneuerbare Erzeugungsleistung ins Verhältnis zum regionalen Stromverbrauch. Ab Mitte Oktober werden Abschätzungen zu den Entlastungen erwartet.
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