Neonazi Tilo P. verurteilt: Eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung
Tilo P. ist ein Hauptverdächtiger im Neukölln-Komplex. Verurteilt wurde er nun zunächst wegen eines rassistischen Angriffes im Straßenverkehr.
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verhängte zudem eine Führerscheinsperre von einem Jahr und neun Monaten. Außerdem soll der Verurteilte an den 56 Jahre alten Taxifahrer, den er in einer Auseinandersetzung im Straßenverkehr im November 2021 mit der Faust geschlagen und rassistisch beleidigt hatte, 1000 Euro zahlen. Der Täter kam mit dem Urteil nach dreieinhalb Monaten Untersuchungshaft frei. Ein 34-jähriger Mitangeklagter erhielt acht Monate Haft auf Bewährung.
Der 39-Jährige hatte mit seinem Auto dem Taxifahrer zunächst eine Durchfahrt blockiert. Beide Angeklagte hätten den Mann beschimpft, der 39-Jährige habe mit einem Schlagstock gegen das Bein des Taxifahrers geschlagen, hieß es weiter im Urteil. Der 39-Jährige habe seine Fahrt dann fortgesetzt, und der Taxifahrer sei ihm gefolgt.
Der Angeklagte habe entkommen wollen und sei mit bis zu 111 Stundenkilometern durch die Innenstadt gerast, so das Gericht. Er habe dann gehalten, den Taxifahrer mit jordanischen Wurzeln als „K******“ beschimpft und ihm einen Faustschlag gegen den Kopf versetzt. Sein Beifahrer habe das Opfer am Hals gepackt.
Tilo P. angeblich durch U-Haft „beeindruckt“
Der Taxifahrer hatte als Zeuge im Prozess erklärt, nach einer ersten Begegnung und einem Schlag gegen seinen Oberschenkel habe er das Auto verfolgt. An eine rassistische Äußerung könne er sich nicht erinnern. Die Tat belaste ihn körperlich und psychisch bis heute.
Beide Männer hatten im Prozess gestanden und um Entschuldigung gebeten. Der Anwalt des 39-Jährigen erklärte, die Untersuchungshaft habe seinen nicht vorbestraften Mandanten beeindruckt. „Er hat verstanden, dass er sich wie jeder andere Bürger an die Gesetze halten muss“, erklärte der Verteidiger.
Der 39-Jährige war Kreisvorstand der AfD Neukölln und ist als einer der beiden Hauptverdächtigen in der rechtsextremen Anschlagsserie in Berlin-Neukölln bekannt geworden. Das Berliner Landeskriminalamt (LKA) rechnet der Serie mehr als 70 Taten zwischen Juni 2016 und März 2019 zu, darunter viele Brandstiftungen und Sachbeschädigungen.
Opfer waren Menschen, die sich gegen Rechtsextremismus engagierten. Die beiden verdächtigen Männer waren seit Jahren im Fokus der Polizei. Erst im August 2021 reichten schließlich die Indizien, um Anklage wegen zweier Brandstiftungen zu erheben. In Kürze soll zudem ein Untersuchungsausschuss im Abgeordnetenhaus zahlreiche offene Fragen vor allem in Bezug auf Behördenversäumnisse und möglicherweise sogar Verstrickungen von Staatsanwaltschaft und Polizei klären.
Im Fall der Gewalt im Straßenverkehr hatte die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft Berlin auf eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten plädiert. Der Verteidiger verlangte eine Bewährungsstrafe. Der Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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