Naturschützer klagen gegen wildes Bauen: Allzu findige Planer

Hamburgs Botanischer Verein hat die Nase voll davon, dass der Naturschutz durch Bauarbeiten ohne geltendes Planrecht ausgehebelt wird. Jetzt klagt er.

links Bäume, rechts eine Böschung, darüber ein Zaun, dahinter eine Halle

Graben der Empörung: Damit das Gewerbegebiet wachsen konnte, wurde der Graben verlegt Foto: Gisela Bertram

HAMBURG taz | Der Botanische Verein will es nicht länger hinnehmen, dass munter Natur zerstört wird, bevor die Stadt und die Bezirke gültiges Planrecht geschaffen haben. Um zu erreichen, dass sich die Stadt künftig an die Regeln hält und der Naturschutz nicht unter die Räder kommt, hat der Verein eine exemplarische Klage vor dem Hamburger Verwaltungsgericht angestrengt. Das Urteil könnte zum Ende der Woche fallen.

Konkret geht es um die Verlegung eines Grabens, die zwar wasserrechtlich begründet wurde, nach Auffassung des Botanischen Vereins aber nur dazu diente, ein Baugrundstück zu vergrößern. „Diese Grabenverlegung diente der systematischen Aushebelung des Naturschutzes für ein Neubauprojekt“, kritisiert der Verein.

Über das Gewerbegebiet hat die taz schon vor Jahren berichtet. Es liegt in der südöstlichen Kehle des Autobahndreiecks Hamburg Süd. Schon bei seiner Errichtung gab es dafür keinen gültigen Bebauungsplan, bei der Erweiterung vor vier Jahren auch nicht und heute immer noch nicht. Zurzeit sind es die Pläne für eine Verbreiterung der Autobahn A1, die die Bauleitplanung bremsen, wie das Bezirksamt Mitte mitteilte.

Der in Rede stehende Bebauungsplan Wilhelmsburg 86 wurde 2009 zwar beschlossen, konnte aber nicht in Kraft gesetzt werden, weil der nötige Naturausgleich falsch berechnet worden war. Die Erweiterung des Gewerbegebiets 2016 wurde mit dem Hinweis genehmigt, die neuen Hallen fügten sich in die vorhandene Bebauung ein.

Für die Natur, die durch die Erweiterung des Gewerbegebiets zerstört wurde, gab es nur teilweise einen Ausgleich

Auch die jüngste Erweiterung sei ohne gültige Rechtsgrundlage geschehen, kritisiert der Botanische Verein. De facto sei der Graben ja nur verlegt worden, um das Baugrundstück zu vergrößern, ergo hätte dafür der Bebauungsplan geändert werden müssen. „Eine inhaltliche Begründung, warum das nach Wasserrecht verlegt werden muss, gab es nie“, sagt Gisela Bertram vom Botanischen Verein.

Während also das Areal im Autobahnknie fast ungehindert weiter bebaut werde, seien die formalen Grundlagen dafür nie beschlossen worden. Zudem sei der Verlust an Natur nur zum Teil ausgeglichen worden. Vorgezogene Artenschutzprojekte, etwas für den Kiebitz, den Vogel des Jahres 2019, hätten keinen Erfolg gehabt.

Mit seiner Klage gegen die wasserrechtliche Genehmigung wolle der Verein „Druck auf die Verwaltung aufbauen“, sagt Ber­tram. „Wenn keiner dieses Vorgehen jemals rügt, schleift es sich ein“, sagt sie.

Ihr Verein setzt sich dafür ein, bei Bebauungsplanverfahren stets die vorgesehene Reihenfolge einzuhalten: Erst die Planung, einschließlich der Minderungs- und Ausgleichsplanung für die Natur, dann Stellungnahmen etwa der Naturschutzverbände, dann der Beschluss und die Umsetzung. Es dürfe keine Planungen geben, „die zu einer scheibchenweisen Unterwanderung dieser vorgesehenen Reihenfolge führen“.

Laufe das anders, gingen die Stellungnahmen der Naturschutzverbände ins Leere. „Dann werden wichtige Beteiligungen unterlaufen“, warnt Hans-Helmut Poppendieck, der Vorsitzende des Botanischen Vereins. „Und das zum Schaden der Natur und damit zum Schaden für ganz Hamburg.“

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