Nato und die Türkei: Die Völkerrechtsverstöße beenden
Im Schatten des Krieges gegen die Ukraine greift die Türkei Kurden an, ohne selbst bedroht zu sein. Der Nato-Staat verhält sich völkerrechtswidrig.
W ährend der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine tobt, präsentieren sich Nato und ihre Mitgliedstaaten als solidarische „Wertegemeinschaft“, die dem angegriffenen Land mit Waffen helfen. Gleichzeitig ist eines ihrer Nato-Mitglieder seit Jahr und Tag damit beschäftigt, kurdisch besiedelte Teile Syriens und Iraks anzugreifen.
Mithilfe dschihadistischer Söldnertruppen, mit tödlichen Drohnen- und Raketenangriffen, Landnahmen, hunderttausendfachen Vertreibungen, ethnischen Säuberungen und der Zwangsumsiedlung von Flüchtlingen handelt die autokratisch regierte Türkei zweifellos völkerrechtswidrig. Die türkischen „Verstöße gegen das Gewaltverbot“ der UN-Charta, so der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags, geschehen ohne jede Bedrohungslage, ohne Selbstverteidigungssituation, da von kurdischer Seite – anders als die Türkei behauptet – nachweislich keine Gefahr ausgegangen ist.
Wer Russlands Ukrainekrieg zu Recht als völkerrechtswidrig geißelt, muss auch die Kriegsangriffe der Türkei gegen Kurden in Nordsyrien und Nordirak klar und deutlich verurteilen und als das qualifizieren, was sie sind: systematische völkerrechtswidrige An- und Übergriffe eines Nato-Mitglieds auf souveräne Staaten und ihre Zivilbevölkerung. Alles andere ist westliche Doppelmoral, wie wir sie schon allzu lange kennen.
Wo um alles in der Welt bleiben angemessene Reaktionen und Konsequenzen angesichts dieses zermürbenden Kriegs gegen die Zivilbevölkerung, der nicht zuletzt mit deutschen Waffen geführt und befeuert wird. Nato und Bundesrepublik tragen jedenfalls Mitschuld an diesen schweren Völkerrechtsbrüchen des türkischen Nato-Mitglieds, das offenbar dank seiner geostrategischen Bedeutung für das westliche Militärbündnis vor Sanktionen geschützt ist.
ist Jurist, Publizist, Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte, Mitherausgeber des „Grundrechte-Reports“ und der Zweiwochenschrift „Ossietzky“, in der er über die „Türkei und westliche Doppelmoral“ berichtet https://www.ossietzky.net
Dringend nötig sind jedoch: sofortige internationale Maßnahmen, um die Völkerrechtsverstöße zu beenden, Kriegsverbrechen unabhängig aufzuklären und zu ahnden sowie die Türkei für Kriegsfolgen und Zerstörungen haftbar zu machen.
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