Nach verhinderter Ausreise: Abschiebung ungewiss
Abschiebehaft für pakistanischen Flüchtling Usman Manir verlängert. Unterstützer kritisieren Attest von Amtsarzt, das von "Asylantenmissbrauch" spricht.
Bekommt Usman Manir erneut Aufschub? Am Donnerstag sollte die Abschiebung des pakistanischen Flüchtlings stattfinden, bereits zum zweiten Mal. Ein erster Versuch vom Flughafen Tegel war Mitte Juni am //www.taz.de/Zivilcourage/!119603/:Protest eines Fluggastes gescheitert.
Laut Unterstützern wurde Manirs Abschiebehaft in Eisenhüttenstadt bis zum 17. Juli verlängert. Was dies für die Abschiebung bedeutet, bleibt aber unklar. Eine Sprecherin der Bundespolizei sagte, ihr sei weiter nur der Termin am Donnerstag bekannt. Vom Amtsgericht Eisenhüttenstadt, an dem über Manirs Fall entschieden wurde, war keine Auskunft zu erhalten.
Manir war 2012 aus Pakistan geflohen und in Ungarn aufgegriffen worden. Nach eigener Auskunft wurde er dort in einem Asylheim von Jugendlichen angegriffen und schwer am Kopf verletzt. Der 27-Jährige floh weiter nach Deutschland, von wo er - gemäß der Asylverordnung Dublin II - zurück ins Erst-Einreiseland Ungarn abgeschoben werden soll.
Nach einem Gutachten eines Amtsarztes, das der taz vorliegt, wird Manir bescheinigt, „flug- und reisetauglich“ zu sein. Auch sei davon auszugehen, dass er sich der Abschiebung nicht widersetzen werde. „Hierzu“, heißt es weiter, „bedarf es zusätzlicher, außenstehender Motivation, die dann auch auf den Hintergrund eines 'Asylantenmißbrauchs' zu prüfen wäre.“
Dirk Stegemann, ein Unterstützer Manirs, nennt diesen Vorwurf „entlarvend“: „Hier bilden Amtsärzte, Polizei und Richter eine eigene Clique, die ein gerechtes Verfahren in Frage stellt.“ Stegemann klagt auch, dass ein externes Gutachten bei der Gerichtsentscheidung nicht berücksichtigt wurde.
Eine Psychologin, die von Manirs Anwalt angefragt wurde, hatte dem Flüchtling eine posttraumatische Belastungsstörung und Depression attestiert. Manir habe über starke Kopfschmerzen, Tinnitus, Schmerzen im Ohr und Schlafstörung geklagt, er äußere eine "starke Todessehnsucht". Die Psychologin rät von einer Abschiebung ab. "Zu einem Suizidversuch bedarf es nur noch eines geringen Anlasses", schreibt sie in ihrem Attest.
Manirs Unterstützer wollen nun eine Petition im Bundestag einreichen, um die Abschiebung noch zu verhindern. Eine erste Petition an das Bundesinnenministerium erhielt mehr als 1.600 Unterzeichner. Komme es doch zur Abschiebung, so Stegemann, werde man wieder am Flughafen protestieren.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Mehr Zugverkehr wagen
Holt endlich den Fernverkehr ins Deutschlandticket!
Rechtsextreme Demo in Friedrichshain
Antifa, da geht noch was
100 Jahre Verkehrsampeln
Wider das gängelnde Rot
++ Nachrichten zum Umsturz in Syrien ++
Baerbock warnt „Assads Folterknechte“
Vorteile von physischen Spielen
Für mehr Plastik unterm Weihnachtsbaum
Stromspeicher für Erneuerbare Energien
Deutschland sucht die neue Superbatterie