Nach dem Putsch in Myanmar: Zweite Klage gegen Aung San Suu Kyi

Der entmachteten Regierungschefin werden Verstöße gegen das Katastrophenschutzgesetz vorgeworfen. Sie befindet sich seit Anfang Februar in Hausarrest.

Demonstrierende halten Poster mit Aung San Suu Kyi Aufdruck und der Aufschrift "Please save our leader future hope"

DemonstrantInnen fordern am Montag in Mandalay die Freilassung der inhaftierten Aung San Suu Kyi Foto: ap

Naypyidaw dpa | Die Justiz in Myanmar hat eine zweite Klage gegen die entmachtete Regierungschefin Aung San Suu Kyi eingereicht. Dabei gehe es um mögliche Verstöße gegen das Katastrophenschutzgesetz des südostasiatischen Landes in Zusammenhang mit den Coronamaßnahmen, zitierte die Nachrichtenorganisation „Mizzima News“ am Dienstag ihren Anwalt Khin Maung Zaw.

Nach dem Militärputsch wurden der 75-Jährigen bereits Verstöße gegen die Außenhandelsgesetze des Landes vorgeworfen. Speziell geht es um den Import von Funkgeräten, die bei einer Hausdurchsuchung gefunden worden waren. Berichten zufolge drohen ihr allein deswegen drei Jahre Haft.

Suu Kyi habe am Dienstag ein Videotelefonat mit dem zuständigen Richter geführt, so ihr Verteidiger, der nach eigenen Angaben bei dem Gespräch nicht anwesend sein durfte. Eine nächste Anhörung sei für den 1. März angesetzt worden.

Die frühere Freiheitsikone war in der Nacht zum 1. Februar zusammen mit zahlreichen weiteren Politikern festgesetzt worden. Sie soll sich im Hausarrest in der Hauptstadt Naypyidaw befinden. Allerdings wurde sie seit nunmehr zwei Wochen nicht mehr gesehen. In der Vergangenheit hatte die 75-Jährige bereits insgesamt 15 Jahre unter Hausarrest gestanden.

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