Nach Warnstreik: Kündigung gestoppt
Nachdem eine Putzkraft nach einem Warnstreik gefeuert wurde untersagt das Arbeitsgericht weitere Entlassungen.
Das Arbeitsgericht Berlin hat einen entlassungswütigen Unternehmer in seine Schranken gewiesen. Die AGG Gebäudereinigung hatte am vergangenen Freitag eine Putzkraft fristlos gefeuert, weil sie sich an einem Warnstreik beteiligt hatte. Mehreren Kolleginnen war ebenfalls mit Kündigung gedroht worden. Das stoppte am Mittwoch das Landesarbeitsgericht per einstweilige Verfügung. "Die Gewerkschaft der IG Bau hat auf Unterlassung weiterer Entlassungen aufgrund der angekündigten Warnstreiks geklagt, und dem hat das Gericht stattgegeben", sagte ein Sprecher.
Die Putzkraft Angelika W. war am Mittwoch vergangener Woche bei dem Warnstreik vom RBB gefilmt und interviewt worden. Ihr Chef Christoph M. sah dies in der "Abendschau". Daraufhin habe M. sie zur "Rädelsführerin des Streiks" erklärt, sagte Lars Dieckmann von der IG Bau Berlin-Brandenburg. Am Donnerstag habe W. wieder an dem Warnstreik teilgenommen und sei deswegen nicht zu einem Termin mit der Geschäftsführung erschienen.
Am Freitagnachmittag nahm ihr Sohn von einem Kurier dann die fristlose Kündigung entgegen. "Da Sie darauf bestehen, von uns in keiner Form kontaktiert zu werden, müssen wir davon ausgehen, dass Sie Ihre Arbeit weiterhin verweigern werden", heißt es in dem Schreiben, das der taz vorliegt. "Dieses Verhalten müssen wir zum Anlass nehmen, das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen", heißt es weiter. Vier Kolleginnen von W. wurde ebenfalls die Kündigung angedroht, sollten sie weiter streiken, sagte Dieckmann.
Der AGG-Geschäftsführer Christoph M. habe sich am Montag, als Angelika W. ihre Arbeitskleidung und Schlüssel abgegeben habe, einem Gespräch mit der Gewerkschaft entzogen, sagte Dieckmann. Auch auf Anfragen der taz war aus dem Unternehmen nur "kein Kommentar" zu hören.
Angelika W. verdiene 8,15 Euro brutto die Stunde, bei einer 39-Stunden-Woche käme sie damit auf etwa 900 Euro netto, sagte Dieckmann. Die Gewerkschaft fordert bundesweit 8,7 Prozent mehr Lohn für Reinigungskräfte und eine von den Betrieben finanzierte Zusatzversorgung für die Rente. Die Arbeitgeber bieten 1,8 Prozent mehr Lohn.
Angelika W. werde vor dem Arbeitsgericht klagen, sagte Dieckmann. Solange der Prozess läuft, müsse sie weiter bezahlt werden.
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