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Nach Urteil zu BankgebührenGeld zurück? Gibt’s nicht

Manche Banken weigern sich, unrechtmäßig erhobene Entgelte zu erstatten. Nun ist eine Klage gegen zwei Sparkassen in Vorbereitung.

Aus Berlin

Svenja Bergt

Mit einer Musterfeststellungsklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zwei Sparkassen verklagen, die Ver­brau­che­r:in­nen eine Erstattung von unrechtmäßig erhobenen Gebühren verweigerten.

„Verbraucherinnen und Verbraucher können verlangen, die von den Sparkassen eigenmächtig erhöhten Entgelte erstattet zu bekommen“, sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller. „Leider weigern sich die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn, die nach Auffassung des vzbv berechtigten Forderungen ihrer Kunden zu erfüllen.“ Deshalb leite der Verband nun weitere gerichtliche Schritte ein.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom April. Darin entschied das Gericht, dass entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die zu höheren oder neuen Entgelten führen, unwirksam sind. Entgelte dürften nicht ohne aktive Zustimmung der Kun­d:in­nen geändert werden, sonst würden diese unangemessen benachteiligt. Bei AGB-Änderungen gilt Schweigen als Zustimmung.

Das Urteil fiel zwar im Fall der Postbank. Jedoch gab es gleiche Klauseln auch bei anderen Geldinstituten. Ein Verfahren gegen eine andere Bank würde also wohl zu dem selben Urteil kommen. Verbraucher:innen, deren Banken in den vergangenen Jahren höhere Entgelte auf Grundlage einer AGB-Änderung gefordert haben, können daher eine Erstattung fordern.

Doch schon bald nach dem Urteil mehrten sich die Berichte, denen zufolge nicht alle Banken eine Rückforderung einfach begleichen. Die beiden Sparkassen verweisen auf taz-Anfrage auf eine anderweitige Rechtsprechung des BGH. Demnach seien Preise dann gültig, wenn Kun­d:in­nen sie seit mehr als drei Jahren nicht beanstandet hätten. Beide Sparkassen hätten in den vergangenen drei Jahren keine Preiserhöhungen per AGB-Änderung vorgenommen.

Mit der geplanten Musterfeststellungsklage wollen die Ver­brau­cher­schüt­ze­r:in­nen nun gerichtlich klären lassen, dass die geforderten Entgelte unabhängig vom Zeitpunkt der Erhöhung erstattet werden müssen. Betroffene Kun­d:in­nen der beiden Sparkassen können sich unter http://www.musterfeststellungsklagen.de/bankge­buehren melden.

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4 Kommentare

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  • joaquim

    Wenn sich die Banken das erlauben, kann ich das dann auch, unrechtmäßig erworbenes Geld (also geklautes) behalten? Nach meinem nächsten Einbruch berufe ich mich auf die Sparkasse!

  • 1G
    17900 (Profil gelöscht)

    Ich habe diese Bank nach 30 Jahren verlassen, weil sie Kontoführungsgebühren eingeführt hat. Das war denen völlig egal.

  • Pfanni

    Dass es inzwischen gar nicht mehr schwer ist, die Bank zu wechseln, ist zunächst mal nur in der Theorie so. In der Praxis hängt es davon ab, wo man wohnt. In Städten, vor allem großen und ganz großen, hat man ein paar Straßen weiter ein anderes Geldinstitut – kein Problem. Aber in kleinen Orten hat man meistens nur die Sparkasse in erreichbarer Nähe, oder eine längere Fahrt zur Konkurrenz vor sich!

    • Fairbille

      @Pfanni:

      So ist es. gerade im ländlichen Raum haben doch so viele Bankfilialen geschlossen. Wenn man Glück hat gibt es noch einen Geldautomaten im Ort. Beratung, persönlicher Kontakt usw. Fehlanzeige. Für was zahlt man den dann die Gebühren? Wie immer schleichende Enteignung der Bürger. Erst keine Zinsen mehr auf Spareinlagen, dann steigende Kontogebühren und jetzt auch noch Inflation.....wie immer sind wir die normalen Bürger die Zahlmeister. Die Reichen haben dagegen Ihr Geld in Steueroasen geparkt oder in Stiftungen und Trusts versteckt. Jesus da fällt man doch mal wieder vom Glauben ab.