Nach US-Einreiseverbot: Brite verklagt Trump-Regierung
Die US-Regierung erlässt Einreiseverbote gegen Gruppen, die sich für Digitalgesetze und gegen Hass im Netz einsetzen. Jetzt wehrt sich ein Betroffener
afp/taz | Der wegen angeblicher Zensur im Internet mit einem US-Einreiseverbot belegte Brite Imran Ahmed hat Mitglieder der Regierung in Washington verklagt. „Ich kämpfe gegen meine unrechtmäßige Abschiebung aus meinem Heimatland“, erklärte Ahmed, der Leiter der Nichtregierungsorganisation Center for Countering Digital Hate (CCDH) mit Sitz in London und Washington, am Mittwoch. Ahmed ist im Besitz einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung für die USA, einer sogenannten Green Card.
Ahmed, dessen Organisation sich im Internet gegen Hassrede und Desinformation einsetzt, reichte vor einem Bundesgericht in New York Klage gegen US-Außenminister Marco Rubio, die US-Unterstaatssekretärin für öffentliche Diplomatie Sarah Rogers, US-Justizministerin Pam Bondi und US-Heimatschutzministerin Kristi Noem ein. In Gerichtsunterlagen hieß es, Ahmed drohe „die unmittelbare Gefahr einer verfassungswidrigen Festnahme, Strafhaft und Ausweisung“ aus den USA.
Ein Bundesrichter erließ eine einstweilige Verfügung, die Ahmeds Verhaftung oder Inhaftierung untersagte. Die nächste Anhörung in dem Fall ist für Montag angesetzt.
Das US-Außenministerium beharrte auf Anfrage hin auf seiner Position. „Der Oberste Gerichtshof und der Kongress haben wiederholt klargestellt: Die USA sind nicht verpflichtet, Ausländern die Einreise in unser Land oder den Aufenthalt hier zu gestatten“, erklärte das Ministerium.
„Komplize“ des früheren US-Präsidenten
US-Unterstaatssekretärin Rogers hatte zuvor im Onlinedienst X erklärt, Ahmed sei sanktioniert worden, weil er ein „wichtiger Komplize“ bei den Bemühungen der Regierung des früheren US-Präsidenten Joe Biden gewesen sei, „die Regierung als Waffe“ gegen US-Bürger einzusetzen. Ahmed betonte, es sei seine Lebensaufgabe, „Kinder vor den Gefahren unregulierter Onlinedienste und künstlicher Intelligenz zu schützen und die Verbreitung von Antisemitismus im Internet zu bekämpfen.“
Am Dienstag hatte das US-Außenministerium fünf Menschen in Europa, darunter die beiden Geschäftsführerinnen von HateAid, Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon, als „radikale Aktivisten“ eingestuft. HateAid hilft Betroffenen, sich gegen digitale Gewalt zur Wehr zu setzen. Anfang Dezember hatte HateAid in einer Petition gemeinsam mit weiteren Organisationen die Bundesregierung aufgefordert, die von Elon Musk geführte Plattform X zu verlassen. Die Regierung in Washington wirft ihnen „Zensur“ im Internet vor.
Die HateAid-Geschäftsführerinnen vermuten, dass ihr Einsatz für die Umsetzung von EU-Digitalgesetzen wie dem „Digital Services Act“ (DSA) der Grund für die Sanktionen ist, wie sie in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin Spiegel erklärten. Beide wurden mit einer Einreisesperre belegt.
Ebenfalls betroffen sind die Britin Clare Melford sowie der ehemalige EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton. Breton wirkte maßgeblich am Digital Services Act und an der europäischen KI-Verordnung (AI Act) mit.
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