Nach Tunesien abgeschobener Islamist: Sami A. kommt vorerst aus Haft
Die Abschiebung von Sami A. war unrechtmäßig, doch Tunesien will ihn nicht nach Deutschland zurückführen. Jetzt ist er vorläufig frei.
TUNIS dpa | Der mutmaßlich zu Unrecht aus Deutschland abgeschobene Islamist Sami A. kommt zunächst aus der Haft in Tunesien frei. Wie ein Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Behörde am Freitag mitteilte, wurde seine Entlassung angeordnet. Er bleibe vorerst auf freiem Fuß, bis die Ermittlungen gegen ihn abgeschlossen seien. Demnach darf Sami A. Tunesien nicht verlassen.
Der Islamist, der der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden angehört haben soll, saß seit seiner Abschiebung aus Deutschland vor zwei Wochen in seinem Heimatland in Gewahrsam. Die tunesischen Behörden ermitteln gegen ihn wegen Terrorverdachts. Nach dem Recht des Landes durfte er maximal bis zu 15 Tage ohne Beschluss in Haft sitzen.
Der Tunesier war am 13. Juli aus Deutschland in seine Heimat abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies nicht zulässig sei. Die Richter rügten die Aktion als „grob rechtswidrig“. Inzwischen hat das Verwaltungsgericht die Ausländerbehörde in Bochum unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10. 000 Euro aufgefordert, Sami A. spätestens bis zum nächsten Dienstag zurückzuholen.
Nach Angaben der tunesischen Anti-Terror-Behörde gab es aber bislang kein Gesuch aus Deutschland, Sami A. zurückzuschicken. Nach tunesischem Recht ist eine Auslieferung von Staatsbürgern im Fall von Terrorvorwürfen in einem anderen Land grundsätzlich möglich. In Deutschland gilt der Mann als Gefährder, die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden. Entsprechende Ermittlungen wurden eingestellt.
Die Anwältin des Tunesiers hatte vor zwei Wochen keine Gründe gesehen, die gegen eine Rückkehr nach Deutschland sprechen. Sobald Sami A. in Tunesien freigelassen werde, müsse die deutsche Botschaft ihm ein Visum ausstellen, erklärte Seda Basay-Yildiz.
Leser*innenkommentare
Abe Winer
Wenn die tunesischen Behörden ihn freilassen, dann bricht die Vermutung, dass ihm dort Folter drohe, wie zu erwarten war, zusammen
A. Müllermilch
" mutmaßlich zu Unrecht aus Deutschland abgeschobene Islamist Sami A"
Nach allem was man weiß, wurde von den gelsenkirchener Verwaltungsrichtern ja befürchtet, dass Sami A. in Tunesien unmenschlich behandelt wird. Jetzt wurde er freigelassen. D.h. -Tunesien verhält sich, wie ein Rechtsstaat. Gefoltert wurde nicht. Zumindest solange Sami A. in Tunesien auf freiem Fuß ist, besteht keine Gefahr, dass er dort gefoltert wird.
Die gelsenkirchener Verwaltungsrichter sind bei ihrer Entscheidung also von falschen Voraussetzungen ausgegangen.
80576 (Profil gelöscht)
Gast
Was für ein Posse. Bald kann sich Deutschland wieder mit ihm befassen und ihm den Lebensunterhalt finazieren. Und warum? Weil es rechtens ist.