Nach Tod der Studentin mit Zivilcourage: Kein Bundesverdienstkreuz für Tugce
Tugce erfülle nicht die Voraussetzungen für eine posthume Verleihung des Bundesverdienstkreuzes. Das hat das Bundespräsidialamt entschieden.
Der Tod der 22-Jährigen habe Bundespräsident Joachim Gauck sehr berührt, doch eine ausführliche Prüfung und die Würdigung aller Umstände habe ergeben, „dass die sehr engen Voraussetzungen für eine posthume Verleihung nicht im erforderlichen Maße erfüllt sind“.
Tugce war im vergangenen November in Offenbach niedergeschlagen worden und erlitt beim Sturz so schwere Verletzungen, dass sie wenige Tage später starb. Der Täter wurde am Dienstag zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Die Verteidigung kündigte Revision an.
Weil Tugce vor der Tat zwei Mädchen vor dem Angreifer beschützt haben soll, wurde sie für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen. Mehr als 300.000 Menschen unterzeichneten eine entsprechende Internet-Petition. Auch die Bundesregierung hatte Sympathie für den Vorschlag geäußert.
Eine posthume Verleihung des Bundesverdienstordens gibt es allerdings nur in seltenen Sonderfällen. Zu den wenigen Ausnahmen zählen der Flugkapitän Jürgen Schumann, der 1977 bei der Entführung der „Landshut“ erschossen wurde, und der Geschäftsmann Dominik Brunner, der seinen Einsatz als Streitschlichter in München vor einigen Jahren mit dem Leben bezahlte.
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