piwik no script img

Nach Schlesinger-AffäreEntwurf für RBB-Staatsvertrag

Nach der Schlesinger-Affäre steht der Entwurf für den neuen RBB-Staatsvertrag. Er kann nur noch angenommen oder abgelehnt werden. Doch es gibt Kritik.

Stolz wie Bolle: zwei schwach Behaarte (Kai Wegner und Dietmar Woidke) nach der Unterzeichnung Foto: Michael Bahlo

Die Regierungschefs von Brandenburg und Berlin, Dietmar Woidke (SPD) und Kai Wegner (CDU), haben am Freitag den novellierten RBB-Staatsvertrag unterzeichnet. Damit wollen sie die Auseinandersetzung um den Sender, der durch die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger ausgelöst wurde, beenden.

Ihr wurden undurchsichtiges Finanzgebaren und Verschwendung von Geldern vorgeworfen. Sogar der Bestand des Senders habe infrage gestanden, wie die medienpolitische Sprecherin der Grünen im Brandenburger Landtag, Petra Budke, bei einer Podiumsdiskussion des RBB Ende Oktober erklärte.

Nach dem neuen Vertrag sollen die außertariflichen Vergütungen gedeckelt werden. Die Bezüge der In­ten­dan­t*in­nen sollen 200.000 Euro nicht wesentlich übersteigen. Diese stattliche Summe nimmt sich bescheiden aus, wenn man die Gehälter der Vor­gän­ge­r*in­nen zum Maßstab nimmt.

Sonnenkönigin der Intendanz

So soll Patricia Schlesinger ein Grundgehalt von rund 30.000 Euro plus Bonuszahlungen erhalten haben. Übergangs-Intendantin Katrin Vernau hatte eine Summe von 295.000 Euro ausgehandelt. Solche Gehälter gehörten nach den Worten von Brandenburgs Staatskanzleichef Benjamin Grimm künftig der Vergangenheit an: „Eine Sonnenkönigin in der Intendanz wird es beim RBB nicht mehr geben.“

Auch die Kontrolle des Senders, unter anderem durch den Landesrechnungshof, soll mit dem Vertrag geregelt werden. Doch ob sich die Hoffnungen der Politik erfüllen, dass mit der Vertragsunterzeichnung wieder Ruhe beim Sender einkehrt, ist fraglich.

Denn beim RBB gibt es Kritik an einigen Passagen des neuen Vertrags. Sowohl die aktuelle Intendantin Ulrike Demmer als auch die Belegschaftsvertretung monieren, dass ihre schon vor Wochen geäußerte Kritik nicht berücksichtigt worden sei. Die Eröffnung eines neuen RBB-Regionalbüros in Brandenburg an der Havel sorgt ebenso für Kritik wie die verstärkte Trennung der Landesprogramme von Berlin und von Brandenburg: statt 30 sollen es nun 60 Minuten werden. Demmer befürchtet dadurch unnötige Mehrkosten.

Vertrauen der Öffentlichkeit in Frage

Der RBB-Beschäftigtenrat moniert zudem, dass eine vom Rundfunkrat gewählte Person künftig für das Programm des Landes Berlin und Brandenburg zuständig sein soll. Schon Mitte Oktober hatte die Beschäftigtenvertretung in einem offenen Brief an die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Brandenburger Landtags darauf hingewiesen, „dass insbesondere die direkten Eingriffe des Staatsvertrags in die Organisationsstruktur und die Programmautonomie des RBB in der Belegschaft mit großer Sorge diskutiert werden“.

Sogar von „staatlichen Aufpassern“ ist in dem Brief die Rede. Und von „verheerende Auswirkungen“ auf das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Sender und seine unabhängige Arbeit.

Eigentlich wären die mit dem Schreiben adressierten Par­la­men­ta­rie­r*in­nen die richtige Stelle für die Kritik. Schließlich muss der Vertrag von beiden Parlamenten ratifiziert werden. Doch nach der Unterzeichnung durch Woidke und Wegner ist keinerlei Änderung an dem Rundfunkvertrag mehr möglich. Die Abgeordneten haben nur die Wahl, den Vertrag in der jetzt vorliegenden Fassung anzunehmen oder abzulehnen.

„Wucherähnliches Rechtsgeschäft“

Durch diese Aushebelung der parlamentarischen Arbeit kann zumindest auf diesem Weg der Vertrag nicht mehr im Sinne der Kri­ti­ke­r*in­nen im RBB geändert werden. Der RBB selbst hatte bereits im Oktober angegeben, eine Klage gegen den Vertrag nicht auszuschließen.

Zudem berichtete der Business Insider Anfang November, dass ein Justitiar des Senders bereits 2016 vor den strafrechtlichen Risiken der immensen Ruhegelder der RBB-Intendant*innen gewarnt habe. Mittlerweile erklärte das Berliner Arbeitsgericht die Verträge von zwei RBB-Direktor*innen wegen Sittenwidrigkeit für nichtig, den Vertrag mit dem ehemaligen Verwaltungsdirektors Hagen Brandstäter und den mit der ehemaligen Juristischen Direktorin des RBB, Susann Lange.

Bei dieser stellte das Arbeitsgericht ein „grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung“ fest, wie der RBB selbst aus dem noch nicht rechtskräftigen Urteil zitiert. Lange hätte bis zum Renteneintritt mehr als 1,8 Millionen Euro ausgezahlt bekommen. Das Gericht sah in ihrem Vertrag ein „wucherähnliches Rechtsgeschäft“.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare

Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!