Nach Loveparade-Katastrophe: CDU hält an Sauerland fest
Deckung von den Parteifreunden: Trotz bundesweiter Kritik an Duisburgs Oberbürgermeister spricht sich nun die Unionsfraktion im Stadtrat geschlossen gegen eine Abwahl aus.
DUISBURG dpa | Der Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) hat trotz der Loveparade-Katastrophe in seiner Stadt gute Aussichten im Amt zu bleiben. Bei jetziger Faktenlage werde die CDU-Fraktion einen Abwahlantrag geschlossen ablehnen, sagte CDU-Ratsmitglied Rainer Enzweiler am Dienstag. Hinzu kämen drei Stimmen aus anderen Fraktionen, die sicher für Sauerland seien. Dieses Meinungsbild habe er bei persönlichen Gesprächen gewonnen.
Sauerland (CDU) lehnt einen Rücktritt weiterhin ab und will es auf seine Abwahl ankommen lassen. Das teilte der Christdemokrat am Montagnachmittag mit. "Selbstverständlich" werde er sich "einem gemäß der Gemeindeordnung für das Land NRW vorgesehenen Abwahlverfahren stellen", hieß es in einer persönlichen Erklärung Sauerlands.
Für die Abwahl ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der 75 Mandatsträger im Duisburger Rat erforderlich. Die CDU hat 25 Sitze; einen zusätzlichen hält Sauerland selbst. Da es insgesamt 75 Sitze im Duisburger Rat gibt, könnte es zwar ohne die CDU zur Zweidrittelmehrheit reichen - aber nur, wenn Sauerland für seine eigene Abwahl stimmen würde - wovon derzeit nicht auszugehen ist.
Die FDP will eine vorgezogene Sondersitzung des Rates Ende August. Dabei werde es aber zunächst um Fakten und Fragen an die Verwaltung gehen, sagte FDP-Ratsmitglied Wilhelm Bies. Eine weitere Sondersitzung mit dem Tagesordnungspunkt Abwahl erwarte er dann für Mitte September. Die nächste reguläre Ratssitzung wäre erst am 4. Oktober. Ohnehin könnte der Rat Sauerland aber nur dann ohne Bürgerentscheid absetzen lassen, wenn der OB sich seinem Votum freiwillig beugen würde.
"Sauerland sitzt das aus. Was soll man dazu sagen", kritisierte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Uwe Linsen. Die Initiative "Mehr Demokratie" forderte angesichts der Diskussion die Möglichkeit, Bürgermeister direkt per Bürgerbegehren abzuwählen. Dies ist bisher in NRW nicht möglich; zunächst muss der Rat eine Abwahl beschließen.
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