piwik no script img

Nach Erklärung von Brosius-GersdorfFAZ reagiert auf Vorwurf des „ehrabschneidenden Journalismus“

Frauke Brosius-Gersdorf kritisierte die mediale Darstellung ihrer Person, nun spricht die FAZ selbst von einem „Zerrbild unserer Berichterstattung“.

Nach einer medialen Hetzjagd verzichtete sie auf ihre Kandidatur zur Bundesverfassungsrichterin: Frauke Brosius-Gersdorf Foto: Britta Pedersen/dpa

Berlin taz | Die Frankfurter Allgemeine Zeitung reagiert in einer Pressemitteilung auf die Verzichtserklärung zur Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts von Frauke Brosius-Gersdorf. Die Juristin erklärte am Donnerstag, dass sie nach reiflicher Überlegung für die Wahl nicht mehr zur Verfügung stünde. Neben Signalen aus der CDU/CSU-Fraktion, dass die Wahl ausgeschlossen sei, kritisiert sie – ohne Namen zu nennen – die Berichterstattung über ihre Person und ihre Positionen.

Sie wirft einem „Qualitäts- und Leitmedium“ vor, ein „wirklichkeitsfremdes Zerrbild“ gezeichnet zu haben. In Artikeln über ihre Position zum Schwangerschaftsabbruch manifestiere sich ein Kampagnencharakter, welcher dem Anspruch eines Qualitätsmediums nicht entsprechen könne.

Die FAZ erwidert nun, dass Brosius-Gersdorf in ihren Erklärungen mehrfach auf Artikel der FAZ angespielt und diese angegriffen habe, ohne jedoch die Zeitung namentlich zu nennen. Die FAZ entgegnet in ihrer Pressemitteilung, sie habe in all ihren Ressorts zu jedem Zeitpunkt mit großer Sorgfalt zur Verfassungsrichterkandidatur von Brosius-Gersdorf recherchiert, berichtet und diese mit ebenso großer Sorgfalt kommentiert.

Weiter heißt es seitens der FAZ, Brosius-Gersdorf habe in ihrer Erklärung nahegelegt, dass in der FAZ „das Narrativ einer „ultralinken“ Aktivistin“ geprägt“ worden sein. Die FAZ bezeichnet dies als „unzutreffend“. Richtig sei, dass die Zeitung in der Ausgabe vom 03. Juli einen CDU-Bundestagsabgeordneten zitiert habe, der unter Bezugnahme auf Brosius-Gersdrofs Kandidatur sagte, es könne nicht sein, „dass die Union eine ultralinke Juristin ans Verfassungsgericht wählt“ und dass die Zeitung auch über die Bedenken weitere Abgeordnet berichtet habe. Beides sei nachrichtlich geboten gewesen. Laut FAZ stelle die exklusive Recherche der Zeitung, dass es in der Unionsfraktion maßgeblichen Widerstand gegen die Kandidatur gegeben habe, keinen „ehrabschneidenden Journalismus“ dar, wie es in Brosius-Gersdorfs Erklärung heißt.

In der Pressemitteilung heißt es weiter, Brosius-Gersdorf habe nahegelegt, dass in der FAZ ein „wirklichkeitsfremdes Zerrbild“ von ihr gezeichnet worden wäre. Laut der Juristin seien lediglich rechtswissenschaftliche Ergebnisse dargestellt worden, diese teils unvollständig bzw. falsch, nicht aber die rechtsdogmatische Begründung. Die FAZ bezeichnet dies als „Zerrbild unserer Berichterstattung“. Die Zeitung habe sich eingehend mit den rechtswissenschaftlichen Positionen von Brosius-Gersdorf beschäftigt und ihre Leser darüber informiert. Dies sei in einer Tiefe und Breite wie bei kaum einem anderen Medium geschehen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare