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NSU-Prozess in MünchenSchon mal hinter Gittern

André E. gilt als engster Helfer des NSU-Trios. Nun wurde er in U-Haft genommen. Die Bundesanwaltschaft hatte zuvor 12 Jahre Haft für ihn gefordert.

Hat sich bis heute nicht vom NSU distanziert: der Angeklagte Andre E. Foto: imago/Sebastian Widmann

MÜNCHEN taz | Der NSU-Prozess könnte für André E. bitter ausgehen. Am Mittwochabend verhängte der Strafsenat des Oberlandesgerichts München nach dreieinhalbstündiger, geheimer Beratung Haftbefehl gegen den als Terrorhelfer Angeklagten. Es bestehe Fluchtgefahr wegen einer möglichen hohen Haftstrafe.

Als einziger aller fünf Angeklagten hatte André E. bis zum Schluss geschwiegen – und gehofft, mit dieser Strategie glimpflich davonzukommen. Das könnte nun nach hinten losgehen.

Schon am Dienstag hatten die Richter den 38-Jährige im NSU-Prozess vorläufig festnehmen lassen, noch im Verhandlungssaal. Zuvor hatte die Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer beendet und für E. eine zwölfjährige Haftstrafe gefordert – in dieser Höhe überraschend. E.s Hilfe für das NSU-Trio sei unerlässlich gewesen, betonte Bundesanwalt Herbert Diemer. Er sei der „Anker“ für das Trio gewesen, „der Stein in der Brandung“.

André E. hielt den Untergetauchten von Anfang bis Ende die Treue und war deren engste Bezugsperson. Der Zwickauer organisierte ihnen Wohnungen und mietete Wohnmobile an. Mit einem fuhren die NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Jahr 2000 nach Köln und begingen dort einen Sprengstoffanschlag auf einen Lebensmittelladen. Die 19-jährige Tochter des Ladenbesitzers wurde dabei schwer verletzt.

André E. war der Stein in der Brandung

Herbert Diemer, Bundesanwalt

Als das Trio 2007 aufzufliegen drohte, ging André E. zur Polizei und gab sich als Zschä­pes Ehemann aus. Und noch im November 2011, als der NSU nach zehn Morden und zwei Anschlägen aufflog und Zschäpe floh, war es E., der ihr ein letztes Mal half und Wechselkleidung brachte.

Aber wusste er auch von den NSU-Terrortaten? Die Anwälte von André E. taten das als Spekulation ab. Auch Prozessbeteiligte hatten eine Strafforderung von „nur“ rund sieben Jahren erwartet. Die Bundesanwaltschaft aber geht in die Vollen: Als einziger Angeklagter habe E. von allen Taten des NSU gewusst, ist sie überzeugt. Weil er dem Trio so nahestand wie niemand sonst und voll ihre rechtsterroristische Ideologie teilte. Die Ankläger werfen E. Beihilfe zum versuchten Mord vor und die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.

Schon nach Bekanntwerden des NSU war André E. verhaftet worden. Nach sieben Monaten wurde er indes freigelassen: Der Bundesgerichtshof hob seinen Haftbefehl auf. Damals ging es um die Frage, ob E. am Bekennervideo des NSU mitwirkte. Diesen Verdacht sah der Bundesgerichtshof nicht genügend unterfüttert.

Gegen E.s erneute Inhaftierung hatte sein Verteidiger eingewandt, dass der dreifache Familienvater doch seit viereinhalb Jahren stets zum Prozess erschienen sei. Längst hätte er fliehen können, hätte er gewollt. Die Richter sahen dennoch eine Fluchtgefahr – wegen der nun bekannten, überraschend hohen Strafforderung.

Vom NSU distanziert hat sich André E. bis heute nicht – im Gegenteil. Der Neonazi ist mit rechten Tattoos übersäht, „Die Jew Die“ lautet eines. In seinem Wohnzimmer fanden Ermittler ein Bild von Mundlos und Böhnhardt – mit dem Schriftzug „Unvergessen“. Seine Freiheit nutzte E. auch für die Teilnahme an Aufzügen der rechtsextremen Szene, zuletzt etwa im Thüringer Themar.

Mehmet Daimagüler, Anwalt zweier NSU-Opferfamilien, stellte deshalb die Frage, warum André E. in den letzten Jahren überhaupt auf freiem Fuß war. Schließlich sei dieser Mittäter als bloßer Helfer des NSU gewesen. Am Donnerstag soll der NSU-Prozess fortgesetzt werden – mit den Plädoyers der Opferanwälte.

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