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NSU-Prozess in MünchenDie Schwierigkeit des Plädoyers

Dieser Verhandlungstag sollte die Schlussetappe des NSU-Prozesses einleiten. Doch statt zu plädieren, wurde über Verfahrensfragen gestritten.

War angereist, um die Anklage zu hören: Adile Şimşek, die Witwe des ersten Mordopfers des NSU, Enver Şimşek Foto: reuters

München taz | Der 374. Verhandlungstag im Münchner NSU-Prozess sollte die Schluss­etappe einleiten. In dem seit mehr als vier Jahren andauernden Verfahren wird über die als Rechtsterroristin angeklagte ­Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Unterstützer verhandelt. Die Beweisaufnahme ist mittlerweile geschlossen, die Bundesanwaltschaft war als Anklägerin vorbereitet, mit dem Plädoyer zu beginnen. Die Verlesung soll insgesamt 22 Stunden Zeit in Anspruch nehmen.

Doch wie so oft in diesem Prozess über die zehn Morde des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) kommt es wieder einmal anders. Zu Beginn des Verhandlungstages gegen 11.30 Uhr begründet der Vorsitzende Richter Manfred Götzl, warum ein Antrag der Verteidigung abgelehnt wird. Die Anwälte wollten, dass das Plädoyer der Bundesanwälte aufgezeichnet wird. Götzl lehnt ab, weil damit die Persönlichkeitsrechte der Ankläger verletzt würden.

Das wiederum wollen die Verteidiger des mit angeklagten Ralf Wohlleben sowie jene Zschäpes so nicht stehen lassen, sie beantragen zwei Stunden Zeit für die Ausarbeitung eines „prozessualen Antrags“. Da zeichnet sich schon ab, dass dieser Tag wieder einmal durch Antragsmanöver der Verteidigung blockiert und es mit dem Plädoyer nichts mehr wird. Und tatsächlich, am Nachmittag wird der Prozess bis Dienstag kommender Woche unterbrochen.

Mehrere Angehörige sind angereist

Dabei sind einige Angehörige von Mordopfern des mutmaßlichen NSU-Trios extra angereist. Sie wollen hören, was die Anklage und damit der Staat vor allem Beate Zschäpe vorwirft. Adile Şimşek etwa ist gekommen, die Witwe des ersten NSU-Opfers Enver Şimşek. Der Blumenhändler aus Nürnberg wurde am 11. September 2000 an seinem mobilen Stand niedergeschossen worden. Er wurde 38 Jahre alt.

Auch Yvonne Boulagarides ist da mit ihren beiden Töchtern. Sie ist die Witwe von Theodoros Boulgarides. Der griechischstämmige Mann wurde am 15. Juni 2005 in seinem Schlüsseldienst-Laden in München ermordet. Er wurde 41 Jahre alt. Vom Strafjustizzentrum München, wo seit mehr als vier Jahren verhandelt wird, bis zum Ort der Tat sind es gerade mal zweieinhalb Kilometer.

Die Angehörigen müssen erleben, wie der Wohlleben-Anwalt Olaf Klemke vorträgt, dass die Angeklagten das lange mündliche Plädoyer nicht erfassen und nachvollziehen könnten. Zschäpes Alt-Verteidiger Wolfgang Heer streitet sich mit Richter Götzl, weil er eine „Anschlusserklärung“ abgeben will. Wieder Unterbrechung des Prozesses.

In einer Pause sagt Alexander Hoffmann, ein sehr engagierter Nebenklageverteidiger, draußen vor dem Gerichtsgebäude, dass es seiner Ansicht nach „recht einfach“ wird, die Mittäterschaft von Beate ­Zschäpe zu begründen. Sie und die toten NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos hätten, das habe die Beweisaufnahme klar ergeben, „immer gemeinsam gehandelt“. Als Mittäterin drohen Zschäpe lebenslange Haft sowie die Anerkennung der besonderen Schwere der Schuld.

Auch grüne Prominenz ist zu diesem Prozesstag angereist. Die Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth sowie die beiden Rechtspolitiker Volker Beck und Konstantin von Notz finden sich im Gericht am Stiglmaier Platz ein. Roth spricht davon, dass jetzt und an diesem Ort „ein Teil deutscher Geschichte“ geschrieben werde. Ein Besucher kommt auf sie zu und dankt für die Arbeit der Grünen gegen Rechtsextremismus. Roth strahlt. Als sich Stunde um Stunde nichts tut in dem Verfahren, meint Volker Beck beim Hinausgehen: „Der Rechtsstaat ist auch ein anstrengender Staat.“

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4 Kommentare

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  • Ich finde es im Prinzip nicht gut, wenn sich hochrangige Politiker der Grünen durch ihre Präsenz in die Arbeit der Justiz einmischen.

     

    So oder so bleibt dieser Prozess merkwürdig. Merkwürdig in seinen Taten, so weit zu reisen um ganz normale Leute umzubringen, Blumenhändler, Kioskbetreiber, eine Polizistin. Merkwürdig in seinen Umständen. Merkwürdig in den Reaktionen der Öffentlichkeit und den Anschuldigungen gegenüber den Behörden und ihren Pannen. Merkwürdig in der Verteidigung.

    • @Ansgar Reb:

      Moment, die Politiker sind als stinknormale Zuschauer da, der einzige Unterschied ist, daß sie vor- und nachher häufiger Pressemikrofone unter die Nase gehalten bekommen als ein "Normal"-Justizbesucher. Strenggenommen müßtest Du jedes Publikum ablehnen. Wenn hinten in einem öffentlichen Prozeß der komplette "Fanclub" der Angeklagten oder die komplette Familie der Geschädigten diszipliniert aber nicht ignorierbar drinsitzen, kann das durchaus das Gericht beeinflussen, aber auch nicht mehr oder weniger als z.B. Presseberichterstattung oder "Volkes Meinung"™ während des Prozeßverlaufs....

      Was mich an manchen Politikern mehr stört ist, daß sie solche Anlässe zur billigen Profilierung nutzen, in der Sache aber nachher getrost vergessen werden können (z.B. sich nachher für Opferentschädigung starkzumachen oder aber wieder in die Sphären der hohen Politik zu entschweben, wenn der PR-Effekt schon vorbei ist und nur noch die Amtsmühlen mahlen)

  • die unendliche geschichte

  • "des NSU-Prozesses", nicht des NSU-Prozess'