NSU-Prozess in München: Pressetribüne bleibt türkenfreie Zone

Türkische Medien sind empört. Auch in Deutschland mehrt sich Kritik an der Vergabe für Presseplätze am Oberlandesgericht München.

Zu klein: der Saal des Oberlandesgerichts München. Bild: dpa

BERLIN taz | Die türkischen Zeitungen sind sich einig: Dass kein einziges Medium aus der Türkei einen festen Platz für den in drei Wochen beginnenden NSU-Prozess in München bekommen hat, halten sie für skandalös. „Türkische Presse nicht erwünscht“, titelt die Hürriyet am Dienstag in ihrer Europaausgabe – und zwar ausnahmsweise auf Deutsch. Darunter druckt sie die Fotos der acht NSU-Opfer mit türkischen Wurzeln. Ähnlich sieht es die Zeitung Zaman, die sich ebenfalls vergeblich um einen der sicheren Plätze für Journalisten bemüht hatte: „Die Skandale erschüttern den Prozess, bevor er überhaupt angefangen hat.“

Das Oberlandesgericht München hatte wegen der beengten Raumsituation im Sitzungssaal A101 die Zahl der Zuschauer und Journalisten für den Jahrhundertprozess auf je 50 begrenzt. Die zweieinhalbfache Zahl an Medien hatte aber versucht, sich für das mit Spannung erwartete NSU-Verfahren anzumelden.

Das Gericht bearbeitete die Anträge nach eigenen Angaben in der Reihenfolge des Eingangs. Das Ergebnis: Während zahlreiche deutsche Zeitungen, Fernsehsender, Agenturen, Regionalmedien und freie Journalisten einen sicheren Platz ergattern konnten, gelang dies nur drei ausländischen Medien – kein türkisches ist darunter. Auch die BBC und die New York Times gingen leer aus und landeten nur auf einer Nachrückerliste.

Mehrere Politiker, darunter Bundestagsvize Petra Pau (Linke), Grünen-Chef Cem Özdemir und der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, Ruprecht Polenz (CDU), kritisierten das Ergebnis des Zulassungsverfahrens. Die Türkische Gemeinde in Deutschland sprach von einem „unglaublichen Vorgang“. Es stelle sich die Frage, ob das Gericht „die türkische Öffentlichkeit aus dem Prozess ausschließen“ wolle, sagte deren Vorsitzender, Kenan Kolat.

Von größter Bedeutung

Auch für Barbara John, die Ombudsfrau für die NSU-Opfer, ist die Entscheidung nicht nachvollziehbar. „Ich bin fest davon ausgegangen, dass es ein Kontingent für türkischsprachige Medien gibt“, sagte sie der taz. Sowohl für die Türken in der Türkei als auch die türkischstämmigen Migranten in Deutschland sei der Prozess gegen Beate Zschäpe und die mutmaßlichen Helfer der Terrorzelle NSU von größter Bedeutung. Wenn türkischsprachige Medien nun ausgeschlossen seien, entstünde der fatale Eindruck, dass deren Berichterstattung nicht erwünscht sei. „Ich rechne deshalb fest damit, dass das Gericht noch eine Möglichkeit finden wird.“ Auch die Journalistenverbände forderten die Justiz auf, insbesondere noch türkische und griechische Medien zuzulassen. Eines der zehn NSU-Opfer war Grieche.

Doch das Münchner Oberlandesgericht ließ sich am Dienstag von der geballten Kritik wenig beeindrucken und machte keine Anstalten, sich in der Frage noch zu bewegen. Man könne, um dem Grundsatz der Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren gerecht zu werden, nur die Hälfte der Zuschauerplätze fest für die Medien reservieren, teilte Gerichtssprecherin Margarete Nötzel mit. Der zuständige Senat habe sich bei der Vergabe dieser 50 Plätze gegen ein Losverfahren und für die Wer-zuerst-kommt-Regel entschieden. Das sei allen bekannt gewesen. Auch eine bereits in den vergangenen Wochen immer wieder geforderte Video-Übertragung des Prozesses für Journalisten in einen Nebensaal könne angeblich „nach deutschem Recht nicht umgesetzt werden“.

Wer keinen der 50 sicheren Plätze ergattern konnte, so Nötzel weiter, sei aber nicht „ausgeschlossen“, sondern könne darauf hoffen, dass ein Journalist mit festem Platz zum jeweiligen Prozesstag nicht erscheint – oder aber für die 50 weiteren Zuschauerplätze anstehen.

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■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

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