NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe: Gericht lehnt Sachverständigen ab
Er verglich das Verfahren mit einer „Hexenverbrennung“, vor der man Zschäpe schützen müsse. Das Gericht urteilt nun, der Psychiater sei befangen.
Bauer hatte Zschäpe mehrmals in der Untersuchungshaft in der Münchner Vollzugsanstalt Stadelheim besucht. Im Auftrag ihrer beiden Wahlverteidiger Mathias Grasel und Hermann Borchert hatte er als Zeuge über diese Gespräche berichtet und als Sachverständiger befunden, Zschäpe sei wegen einer krankhaften Persönlichkeitsstörung nur eingeschränkt schuldfähig.
Wenig später hatte Bauer dem Online-Chef der Zeitung Die Welt in einer E-Mail einen „exklusiven Beitrag“ angeboten. In der Mail sprach er von „Hexenverbrennung“ und davon, dass seine Begutachtung Zschäpes „einigen nicht passe“.
Am Dienstag wandte sich Bauer erneut per Mail an mehrere Medien und wies den Vorwurf der Befangenheit zurück. Er halte sein Gutachten nach wie vor für „einen Beitrag mit erheblicher Verfahrensrelevanz“. Einzelne Medien hätten versucht, ihn „fachlich zu diskreditieren“.
Bauer war einer von zwei Gutachtern, mit denen die Zschäpe-Verteidigung die Befunde des gerichtlich bestellen Psychiaters Henning Saß zu widerlegen versuchte. Saß hatte Zschäpe volle Schuldfähigkeit bescheinigt. Zschäpes Pflichtverteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm hatten den Bochumer Psychiater Pedro Faustmann mit einer Methodenkritik an Saß' Gutachten beauftragt und anschließend das Gericht aufgefordert, es zu verwerfen und einen neuen Sachverständigen auszuwählen. Über diesen Antrag hat das Gericht noch nicht entschieden.
Zschäpe lebte fast 14 Jahre mit den Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund. Die beiden Männer sollen während dieser Zeit zehn Menschen ermordet haben, neun aus rassistischen Motiven. Zschäpe ist als drittes und einzig überlebendes Mitglied des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ wegen Mittäterschaft an allen Verbrechen angeklagt.
Lesen Sie hier über die Kritik am Gutachten des Psychiaters.
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