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NS-Symbole in der SchuleThüringen will Hitlergruß im Klassenzimmer bestrafen

Die Thüringer Landesregierung startet eine Initiative im Bundesrat. Bundesjustizministerin Hubig sieht aber keinen Handlungsbedarf.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig (SPD) hält NS-Symbole in der Schule heute schon für strafbar Foto: dts/imago

Im Strafgesetzbuch soll geregelt werden, dass das Zeigen von NS-Symbolen auch in der Schule strafbar ist. Das sieht eine Bundesrats-Initiative aus Thüringen vor, die jetzt eingebracht wurde. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hält NS-Symbole in der Schule jedoch heute schon für strafbar.

Die Strafbarkeit von NS-Symbolen an Schulen ist zweifelhaft, wie ein Fall aus Freiburg zeigt. Im Juni 2025 sagte ein Berufsschüler in einer Abschlussprüfung deutlich vernehmbar „Heil Hitler“, nachdem die aufsichtsführende Lehrerin die Prüfungsaufgaben ausgeteilt hatte. Als die Lehrerin ihn nach der Prüfung zur Rede stellte, sagte der türkischstämmige Schüler, es sei nur Spaß gewesen und sie solle sich nicht lächerlich machen. Die Lehrerin zeigte ihn daraufhin an.

Doch Mitte November teilte die Staatsanwaltschaft Freiburg mit, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, der Schüler habe sich nicht strafbar gemacht. Zwar sei die Grußformel „Heil Hitler“ ein Kennzeichen der verfassungswidrigen und verbotenen Nazi-Partei NSDAP. Allerdings, so die Staatsanwaltschaft, sei die Verwendung solcher Kennzeichen nur strafbar, wenn sie „öffentlich“ erfolge. Konkret geht es hier um Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs. Der Prüfungsraum sei nicht öffentlich gewesen, denn der Schüler habe die anderen 22 Azubis gekannt und sei mit ihnen seit drei Jahren regelmäßig im Unterricht zusammengekommen. Es habe sich um eine Art Klassenverband gehandelt.

Zahl der Fälle steigt

Es handelt sich um keinen Einzelfall. Nach einer Übersicht der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS) aus dem Juni stieg die Zahl rechtsextremistischer Zwischenfälle an Schulen in allen Bundesländern stark an, in Baden-Württemberg zum Beispiel von 9 Fällen 2022 auf 62 Fälle 2024. Vor allem gehe es dabei um das Zeigen von Hitlergrüßen und NS-Schmierereien.

Auch für Thüringen wies die FAS-Übersicht stark gestiegene Zahlen aus, von 49 Fällen 2021 auf 122 Fälle 2024. Die Thüringer Justizministerin Beate Meißner (CDU) nahm dies zum Anlass für eine Bundesrats-Initiative, die jetzt von der CDU/SPD/BSW-Landesregierung auf den Weg gebracht wurde. Das Zeigen der Symbole verfassungswidriger und verbotener Organisationen soll nicht nur in der Öffentlichkeit und in Versammlungen strafbar sein, sondern auch „in einer Schule“, so der Vorschlag.

Zur Begründung heißt es im Thüringer Antrag, der der taz vorliegt: „Jeglicher Anschein einer Wiederbelebung oder Duldung verfassungswidriger Organisationen soll unterbleiben, um Gewöhnungseffekte zu vermeiden“, das müsse auch in der Schule gelten. Wenn Verfahren wegen einer Lücke im Strafrecht eingestellt werden, stoße dies bei Schulleitungen und Lehrkräften auf Unverständnis.

Auch gegen Linksextreme und Islamisten

Mit der Verschärfung des Strafrechts könnten dann auch linksextremistische und islamistische Symbole in Schulen bestraft werden, so die Thüringer Initiative. Die Justiz wertet etwa die vielgebrauchte Parole „From the River to the Sea, Palestine shall be free“ als Kennzeichen der verbotenen Terror-Organisation Hamas.

Der Bundesrat wird sich möglicherweise bereits am 30. Januar mit dem Thüringer Antrag beschäftigen. Eine Änderung des Strafgesetzbuchs muss dann aber im Bundestag beschlossen werden.

Es ist aber auch offen, ob es im Bundesrat eine Mehrheit für den Thüringer Vorstoß geben wird. Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) äußerte im MDR sofort Kritik: Die Schule müsse ein geschützter Raum für Kinder bleiben. Das Zeigen von extremistischen Symbolen in der Schule sei kein Fall für das Strafrecht. Stattdessen sollten die Schulen auf Erziehungsmaßnahmen und Jugendhilfe setzen, so die sächsische Ministerin.

Auch Bundestagsfraktion kritisch

Dass auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) keinen Handlungsbedarf sieht, ergibt sich aus einem Gesetzentwurf, den sie kurz vor Jahresende veröffentlichte. In ihrer Initiative „zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“ ging es vor allem um härtere Strafen für Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte. Auf Seite 16 der Begründung erläutert Hubig aber auch, dass sie eine Strafverschärfung für NS-Symbole nicht für erforderlich hält. Das Zeigen von NS-Symbolen im Klassenzimmer könne schon strafbar sein, wenn es sich um das „Verwenden in einer Versammlung“ handele.

Johannes Fechner, Justiziar der SPD-Fraktion, ist damit nicht einverstanden. „Die Fraktion schätzt das anders ein als das Ministerium, wir werden eine Gesetzesänderung prüfen.“ Für Fechner ist klar: „Volksverhetzung und das Zeigen von NS-Symbolik muss auch im Klassenzimmer strafbar sein.“ Wenn es bei den Staatsanwaltschaften Zweifel gebe, müsse dies im Strafgesetzbuch klargestellt werden.

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