NS-Kriegsverbrecherprozess in Aachen: Lebenslang für Heinrich Boere

Das Landgericht Aachen verurteilt Ex-SS-Mann wegen Dreifachmordes. 1944 hatte er in den Niederlanden Zivilisten erschossen. Kinder der Ermordeten sprechen von "Befreiung".

Der Angeklagte Boere berief sich in dem Prozess auf den Befehlsnotstand. Bild: dpa

AACHEN taz | Teun de Groots Augen leuchten. Glück meint man zu erkennen, zumindest große Genugtuung. "Das ist ein befreiendes Ergebnis", sagt der 77-jährige Sohn des 1944 von Heinrich Boere heimtückisch erschossenen Fahrradhändlers Teun de Groot senior: "Ein Schlussstrich unter die Jagd auf Boere. Aber niemals ein Schlussstrich unter die Taten." Schade sei nur, sagt de Groot, dass Boere keinerlei Reue gezeigt habe: "Er ist ein Coward, ein Feigling, ja, das ist er."

Überall zufriedene Gesichter. Heinrich Boere, 88, wurde zu "lebenslänglich" verurteilt. Er hatte 1944 als Mitglied des SS-Sonderkommandos Feldmeijer im besetzten Holland drei arglose Zivilisten erschossen, angeblich Widerständliche, so die SS-Führung. Die Taten hat Boere mehrfach zugegeben ("Peng peng, dann war es passiert."). Allerdings berief sich der ehemalige Bergmann immer auf Befehlsnotstand. "Ich habe nie das Gefühl gehabt, etwas Unrechtes zu tun", sagte Boere.

Jahrzehntelang hatte sich die deutsche Justiz geweigert, Boere nach Holland auszuliefern - noch 1980 mit Verweis auf einen Erlass Adolf Hitlers - oder ihn selbst anzuklagen. Fast 66 Jahre nach den Taten dauerte die Urteilsbegründung genau 66 Minuten.

Richter Gerd Nohl nannte Boere einen Überzeugungstäter. Es gebe keine Anhaltspunkte für Gewissensnot trotz Befehl, sagte Nohl. Die "heimtückisch abgegebenen Schüsse" seien "an Niederträchtigkeit und Feigheit kaum zu überbieten" gewesen, abgefeuert auf "Personen, die nichts getan haben, die vielleicht nur nicht deutschfreundlich genug eingestellt waren".

Heinrich Boere blieb reglos wie immer. Ein Greis im Rollstuhl, herzkrank, aber beim Pflegepersonal in seinem Altenheim als lebenslauniger Geselle bekannt. Die Verteidigung kündigte Revision an. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig. Und ohne Fluchtgefahr kein Vollzug.

Bei den im Juli und September 1944 in Breda, Voorschoten und Wassenaar erschossenen Niederländern handelte es sich um einen Apotheker, einen Fahrradhändler und einen leitenden Angestellten. Die drei Morde zählen zu den mindestens 54 sogenannten "Silbertannen-Morden", die das "Sonderkommando Feldmejer" der "Germanischen SS in den Niederlanden" während des Zweiten Weltkriegs verübte. Opfer dieser Verbrechen wurden Niederländer, die von den Nazis als antideutsch gesonnen angesehen wurden.

Wegen der Morde hatte ein Sondergericht in Amsterdam Boere 1949 in Abwesenheit zum Tod verurteilt, die Strafe wurde im nachhinein in lebenslänglich umgewandelt. Zuvor war dem SS-Mann die Flucht aus niederländischer Haft gelungen. Er tauchte zunächst in den Niederlanden unter und kehrte später nach Deutschland zurück, wo er unbehelligt blieb.

Es wird Jahre dauern bis zur Rechtskraft - wenn Boere sie erlebt. Seine Haftfähigkeit ist schon heute zweifelhaft. Nebenkläger Detlef Hartmann: "Ich hätte mir einen Haftbeschluss gewünscht, als ein Zeichen. Meinetwegen hätte es Rechtsbeschwerde gegeben, und die Haft wäre aufgehoben worden. Aber dann hätte Boere vielleicht etwas gespürt. Das fehlte leider völlig."

Dieneke Bicknese, Ehefrau des Enkels des Opfers, sagte: "Wir Bickneses hassen nicht, wir wollten Gerechtigkeit." Die gebe es nun, wenn auch keine Haft.

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