NS-Kriegsverbrecher in Niedersachsen: Verbrechen nicht vergessen
Das niedersächsische Justizministerium will Verfahren gegen und Verurteilungen von NS-Kriegsverbrechern verstärkt nachgehen.
HAMBURG taz | Bisher konnte Alfred L. einen ruhigen Lebensabend genießen. Der ehemalige Wehrmachtssoldat ist zwar in Italien 2012 rechtskräftig wegen Massakern an der Zivilbevölkerung im Jahr 1944 verurteilt worden. Doch in Deutschland hat das Urteil keine Rechtskraft, es ist für den 88-Jährigen bisher folgenlos. Doch vielleicht ändert sich das demnächst, Ermittlungen gegen L. laufen auch in Deutschland. Und: Die niedersächsische Politik beschäftigt sich mit Ermittlungen gegen Menschen wie L.
Am Mittwoch tagt der Rechtsausschuss des Landtags zu dem Thema, laut Tagesordnung geht es um die „zeitnahe Durchführung und den Abschluss“ der Ermittlungen gegen NS-Verbrechen. Das Justizministerium will auch ganz konkret über die Ermittlungen gegen jene Wehrmachtsdivision unterrichten, der L. angehörte: der Division „Hermann Göring“.
Rückblende: Am frühen Morgen des 18. März 1944 umstellte die Division „Hermann Göring“ die Dörfer Susano, Costrignano und Monchio. Nach starkem Artilleriebeschuss rückte die Division mit gepanzerten Fahrzeugen vor.
In Susano durchsuchen sie jedes Haus, jede Scheune und erschossen die Anwohner vor Ort, die jüngsten Opfer sind drei und sieben Jahren alt. Jedes Gebäude, jeder Stall wird auch in Costrignano durchkämmt, die Frauen jedoch in den Wald gejagt, die Männer auf einem Platz erschossen.
Hinrichtung auf dem Dorfplatz
In Monchio trieben die Soldaten ebenso alle Männer auf einen Dorfplatz zusammen, töten sie mit Maschinengewehren. Musik von einem erbeuteten Grammofon wurde bei der Hinrichtung abgespielt, berichten Überlebende. Allein an diesem Tag starben durch die Wehrmacht über 130 Menschen – auch Kinder, Frauen und Alte.
„Auch 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs ist es Aufgabe der Justiz, derartige Verbrechen soweit irgend möglich aufzuklären und Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen“, sagt der Grünen-Landtagsabgeordnete Helge Limburg.
Die Fallschirm-Panzer-Division "Hermann Göring" soll in der Provinz Emilia-Romagna und der Toskana schätzungsweise 1.500 Menschen ermordet haben: vor allem Kinder, Frauen und ältere Männer.
Überlebende der Massakers der Eliteeinheit berichteten im Verfahren vor dem Militärgericht 2010 in Verona, dass die Wehrmachtssoldaten teilweise mit Freude die Massenerschießungen, Vergewaltigungen und Brandschatzungen durchführten.
Die Wehrmachtssoldaten sollen, so Überlebende, oft das so genannte "Tontaubenschießen" praktiziert haben, bei dem Soldaten Säuglinge zunächst in die Luft warfen und dann schossen.
Das Militärgericht sah es als erwiesen an, dass L. an der Ermordung von 400 Menschen mit beteiligt war. AS
Das Justizministerium um Ministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) signalisierte schon vor der Sitzung des Ausschusses, dass es erhöhten Handlungsbedarf sieht. „Das Ministerium vertritt grundsätzlich die Auffassung, dass diese Verbrechen als Unrecht auch weiter verfolgt werden müssten“, sagt Sprecher Alexander Wiemerslage. „Auch wenn die Täter schon ein hohes Alter erreicht haben, sind wir diese Verfahren nicht bloß den Opfern, sondern auch uns als Rechtstaat schuldig.“
L. gehörte als 19-Jähriger der Fallschirm-Panzer-Division „Hermann Göring“ an. Im November 2009 hatte vor dem Militärgericht Verona das Verfahren gegen Angehörige der Division wegen den Massakern begonnen.
In Abwesenheit verurteilte das Militärgericht L. und sechs weitere Angeklagte schließlich zu zweimal lebenslanger Haft. Drei Beschuldigte waren verstorben, zwei Beklagte wurden freigesprochen. Das Militärgericht sah es als erwiesen an, dass L. an den Massakern in Monchio, Susano, Costrignano und am Monte Falterona beteiligt war. Es erklärte, dass L. „als Befehlsempfänger in ständigem Kontakt mit dem Kommandanten“ effektiv dazu beitrug, die Befehlskette einzuhalten. L. bestreitet jede Schuld.
Geständnis am Telefon
Im Urteil beruft sich das Militärgericht auf Tagebucheinträge und Telefonate von L. Die Staatsanwaltschaft Stade hatte im Rahmen der Rechtshilfe Tagebücher gesichert und Gespräche abgehört. Sie fanden Notizen zu Einsätzen gegen „Banden“, von blutiger Rache schrieb L. In einem Telefonat soll er zu einem ehemaligen Vorgesetzten gesagt haben: „Wir haben Frauen und Kinder erschossen.“
Im Oktober 2012 betätigte das Berufungsgericht in Rom das Urteil. Gegen diese Entscheidung ging L. nicht vor, sie ist somit rechtskräftig.
In Dortmund laufen schon länger bei der Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen L. und Angehörige der Division. „Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen“, sagt Andreas Brendel von der Zentralstelle für die Bearbeitung von NS-Massenverbrechen.
L. ist pensionierter Förster und war lange im Dorfleben seiner Heimatgemeinde Harsefeld aktiv. Genau dort löste derweil der Film „Die Geige von Cervarollo“ eine Debatte aus – er handelt von einem Massaker der Hermann Göring Division, an der L. nicht nachweislich beteiligt war. Die Linke wollte ihn am 3. Mai im Hotel „Eichhorn“ zeigen. Aus „technischen Gründen“ sagte der Wirt die Vorführung ab. Ganz andere Gründen weiß der Bundestagskandidat der Linken, Michael Quelle: „Es gab Drohungen aus rechtsextremen Kreisen und einzelne Harsefelder äußerten Unmut.“
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