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"Muttersprache Deutsch"Diskriminierung bei der Jobsuche

Ein Berliner Kunstbetrieb lehnte eine Bewerberin ab, weil sie keine deutsche Muttersprachlerin ist. Die Frau fühlte sich diskriminiert, klagte - und das Berliner Arbeitsgericht gab ihr Recht.

"Deutsch als Muttersprache" darf in einer Stellenausschreibung nicht als Einstellungsvoraussetzung genannt werden. Bild: dpa

BERLIN taz Alanna Lockward war fassungslos. Fünf Jahre lang hatte sie es versucht. Doch dieses Mal, so hatte die 48-jährige Medienwissenschaftlerin und Kuratorin gehofft, würde es schon klappen mit dem Job im Kunstbetrieb. Sie bewarb sich als Mitarbeiterin des Infopoints bei den Berliner KunstWerken, die in den vergangenen Jahren unter anderem mit einer RAF-Ausstellung für Furore gesorgt hatten. Als die Absage per Mail kam, ließ Lockward nicht locker. Sie fragte nach, was die Begründung für die Absage sei. "Leider richtet sich die Position des Infopoint an deutsche Muttersprachler, daher können wir Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigen", hieß es in der Mail, die Lockward daraufhin von einer Mitarbeiterin der KunstWerke bekam.

Lockward stammt aus der Dominikanischen Republik, als Kind hat sie zunächst Spanisch gelernt. Heute spricht sie vier Sprachen - darunter Deutsch. Sie hat an der Universität der Künste in Berlin hat sie ein Aufbaustudium absolviert. Die Begründung der KunstWerke wollte Lockward nicht akzeptieren. "Das war für mich der Beweis, dass es für Nicht-Weiße fast unmöglich ist, eine Stelle im Berliner Kunstbetrieb zu bekommen," sagt sie. "Dagegen wollte ich angehen."

Mit Hilfe des Antidiskriminierungsnetzwerks Berlin versuchte Lockward zu intervenieren, doch das half nicht. Schließlich klagte sie vor dem Arbeitsgericht auf Schadensersatz - und das gab ihr jetzt Recht.

Der Richter sprach Lockward drei Monatsgehälter zu. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), so urteilte das Gericht, sei die Anforderung "Muttersprache Deutsch" eine indirekte ethnische Diskriminierung. Denn Deutsch als Muttersprache können nur Menschen nachweisen, die in ihrer frühen Kindheit Deutsch als Erstsprache erlernt haben. Nachträglich kann diese Qualifikation nicht erworben werden.

"Wir sind sehr erfreut über das Urteil", sagt Nuran Yigit, die Projektleiterin des Antidiskriminierungsnetzwerks. Noch immer würden viel zu wenige Betroffene das AGG kennen und damit ihre Rechte einklagen. Diese Lücke gelte es zu füllen. Nach Yigits Kenntnissen ist die Entscheidung des Berliner Amtsgerichts bundesweit die zweite dieser Art. Auch das Landesarbeitsgericht in Hamm habe dem Kläger in einem Fall, wo ebenfalls ein deutscher Muttersprachler für eine Stelle gesucht worden sei, Recht gegeben. "Deutsch als Muttersprache kann man nicht verlangen", sagt Yigit. "Das sagt nichts über die Deutschkenntnisse des Bewerbers aus und ist eindeutig eine Benachteiligung."

Die KunstWerke wollen diesen Vorwurf nach wie vor nicht gelten lassen. Es sei während des Bewerbungsverfahrens zu einer "Ungenauigkeit" gekommen, so Gabriele Horn, die Direktorin der KunstWerke. Sie bleibt dabei: "Der Auswahlprozess für die ausgeschriebene Stelle erfolgte unter rein sachlichen Erwägungen." Das Gericht sah darin eine Diskriminierung.

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29 Kommentare

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  • J
    Jengre

    Hmm... ich bin Headhunter und suche gerade für ein deutsches Unternehmen eigentlich chinesiche MuttersprachlerInnen. Da muß ich wohl leider aufs "Diskrimieren" (Unterscheiden) verzichten und auch Toitsche ansprechen, die behaupten genausogut Chinesisch zu können. Auch Kollegen, die türkische oder arabische MuttersprachlerInnen suchen, werden wohl diesen MigrantInnen keine gezielte Chance geben dürfen. Schade!

  • R
    Resa

    Frau Lockward sprich von Nicht-Weisse ist aber selbst bluetenweiss. Irgensetwas ist faul an dieser Sache.

  • HK
    Herr Köhler

    Liebe Frau Lockward,

    herzlichen Glückwunsch zu diesem Urteil. Sehr mutig von Ihnen, diesen Weg gegangen zu sein, denn die meisten Betroffenen kennen das A vom AGG nicht einmal. Traurig, denn es soll ja nun einmal ein Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung sein.

     

    Hier ein paar Zahlen zur versteckten Diskriminierung auf dem deutschen Arbeitsmarkt: Laut OECD müssen MigrantInnen in Deutschland 40-50% mehr Bewerbungen schreiben als vergleichbar qualifizierte Arbeitssuchende ohne Migrationshintergrund, um von potentiellen Arbeitsgebern kontaktiert zu werden. Dies ergaben Tests mit fingierten Bewerbungsschreiben. Die Arbeitslosenquote von zugewanderten AkademikerInnen ist mehr als doppelt so hoch wie die der hier geborenen arbeitslosen AkademikerInnen (18,9% zu 8,1%). Als Grund nennt der OSCD-Bericht, dass Personalentscheider Arbeitssuchenden Eigenschaften zuschreiben, die sie aus der Zugehörigkeit zu einer Gruppe ableiten (Vorurteile).

     

    Frau Lockward hatte das Pech an Ihrer Muttersprache gesemssen zu werden und nicht nach ihren Fähigkeiten. Das ist Diskriminierung. Zu Recht wurde der Klage nach AGG stattgegeben.

  • M
    Michael

    Wie dieser Fall zeigt, werden durch das Antidiskriminierungsgesetz Arbeitgeber diskriminiert, die z. B. ganz einfach einen Mitarbeiter mit perfekten Deutschkenntnissen, oder besonders kräftig, oder schwarz, oder mit dem Aussehen einer 16-jährigen usw. suchen. Alles völlig legitim (gewesen). Armes Deutschland.

  • G
    grafinger

    @Redaktion:

    Verzeihung, ich bin etwas verwirrt.

    Die vom Gericht erkannte Diskriminierung bezog sich auf die Muttersprache, wieso spricht die Klägerin von einer Diskriminierung aufgrund ihrer Hautfarbe?

    Auf einem Bild in "ArteNet" kann ich bei Frau L. auf dem ersten Blick keine bestimmte ethnische Herkunft erkennen, wieso sollte das dann der Diskriminierungsgrund im Kunstbetrieb sein?

    Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass sich ein enttäuschter weil abgelehnter Bewerber einfach nur rächen wollte.

  • D
    denninger

    @ "G. B. Richardson":

    Verzeihung, wenn ich persönlich werde, aber eine den Deutschen von Ihnen nachgesagte "Provinzialität" kann ich, verbunden mit offenener Xenophobie Ihrem Heimatland bzw. Ihren Mitbürgern ebenfalls bescheinigen.

    Als Mitarbeiter eines Konzerns (leider) mit Hauptsitz in London hatte ich das zweifelhafte Vergnügen, einmal pro Monat das Verhalten Ihrer Landsleute gegenüber Deutschen aus nächster Nähe zu erfahren. Die bei Ihnen offenbar zum guten Ton gehörenden Hitler- und Naziwitze habe ich, obwohl einige davon in Deutschland einen Straftatbestand darstellen, ohne Murren ertragen. Die üblichen Begrüßungen mit "H.H." sowie die dazugehörigen Handbewegungen empfand ich eher als geistiges Armutszeugnis des "Grüßenden" denn als Beleidigung meiner Person. Diverse, sehr deutliche Nachfragen nach der Tätigkeit meiner Großväter in den Jahren des zweiten Weltkrieges unter besonderem Interesse an der etwaigen Opferzahl gehörten ebenso zum Repertoire Ihrer ach so weltoffenen Landsleute wie die darauf üblicherweise folgende Laudatio über die Heldentaten der eigenen Großväter (offenbar alles Bomberpiloten mit Einsatzgebiet Hamburg und Dresden). Richtig "nett" waren die gemeinsamen Abendveranstaltungen ab ca. 22.00. Dann ging es (das Thema böse Deutsche - gute Briten war erschöpft) über Asiaten, Schwarzafrikaner und Osteuropäer unter besonderer Berücksichtigung heterosexueller Kontakte mit Angehörigen dieser Gruppen. Na ja, Frau Lockward wird sicher die Weltoffenheit Ihrer Landsleute geniessen. Ich jedenfalls habe mich dem "Genuss" britischer Gastfreundschaft entzogen.

    Falls Sie immer noch glauben, Xenophobie, Rassismus, Sexismus und Diskriminierung seien nicht global, sondern ein Problem in einigen Nationen, so kann ich nicht umhin, Ihnen zumindest Naivität und Weltfremdheit zu unterstellen.

  • M
    Miguel

    Ich kann mich dem Kommentar von "denninger" nur anschließen. Am Orde präsentiert leider einen völlig unreflektierten Gesetzesglauben der sich nicht von der Realität beirren läßt. Zudem ist der Artikel auch noch schlampig zusammengeschrieben, was hat die Aussage von Lockward über "Nicht-Weiße" mit Sprachkompetenz zu tun? Wieso bewirbt sich eine Kuratorin auf einen Job am "Infopoint"? Da stimmt doch was nicht! Ärgerlich, denn mit gut gemeinten aber schlecht durchdachten Interventionen tut man dem Anliegen Antidiskriminierung keinen Gefallen, sondern gibt es der Lächerlichkeit preis. Trotzdem Glückwunsch an Frau Lockward für das stattliche Taschengeld.

  • GB
    G. B. Richardson

    Als Brite mit langjähriger Deutschlanderfahrung bin ich immer wieder darüber erstaunt, wie weit die Provinzialität selbst in Städten wie Berlin unter den Deutschen verbreitet ist, wie ja das Beispiel der zurückgewiesenen Bewerbung Frau Alanna Lockwards bei der Berliner Kunstausstellungsvereinigung Kunst-Werke e.V. bewiesen hat.

     

    Eine Medienwissenschaftlerin und Kuratorin aus der Dominikanischen Republik, mit Aufbaustudium in Berlin, noch zudem viersprachig und interkulturell erfahren, was will man mehr?

     

    Liebe Frau Lockward, wenn man Ihnen in Berlin mit Verweis auf das erforderliche "Deutsch als Muttersprache" nicht einmal eine Stelle am Infopoint eines Kunstvereins anbieten kann, dann kommen Sie nach London! You are very welcome here!

     

    Mit Ihrem kosmopolitischen Hintergrund und Ihren Qualifikationen haben Sie bei uns die besten Chancen, einen erfolgreichen Berufsweg zu beschreiten. Wir reißen uns um Menschen wie Sie!

     

    In Deutschland will man offenbar selbst in Künstlerkreisen lieber unter sich bleiben, bis man irgenwann - zu spät - feststellt, dass der Rest der Welt einem den Rücken zukehrt.

  • D
    denninger

    Tja, "Icke", da bist Du nicht der einzige, der sich mit diesem "Gesetz" (SCNR) etwas nebenbei verdienen will.

    Horden unterbeschäftigter und -bezahlter Juristen warten wie die Geier auf "unkorrekte" Stellenanzeigen. Wenn z.B. die Geschlechterneutralität nicht gewahrt ist oder eben wie hier eine bestimmte Muttersprache gefordert wird, so ist das sehr sehr böse und gehört (selbstverständlich gebührenpflichtig) abgemahnt.

    Erfahrene Personalverantwortliche werden deshalb:

    - nie die Gründe einer Ablehnung erläutern

    - trotzdem die Bewerber auch nach subjektiven Kriterien auswählen

    - nach aussen 100% PC agieren

    Das Antidiskriminierungsgesetz trifft nur die, die nicht "richtig" (im Rahmen der Legalität) diskriminieren können.

    Ein Fortschritt ist das nicht, aber voll PC.

  • I
    icke

    So ein Schwachsinn, dieses ganze Antidiskriminierungsgesetz! Wenn eine ausländische Firma oder ein Konsulat eine Stellenanzeige aufgibt, in der ausdrücklich ein Muttersprachler gesucht wird, werde ich mich demnächst auch bewerben und dann 3 Monatsgehälter als "Schmerzensgeld" einklagen, ich armer Diskriminierter!

  • I
    icke

    So ein Schwachsinn, dieses ganze Antidiskriminierungsgesetz! Wenn eine ausländische Firma oder ein Konsulat eine Stellenanzeige aufgibt, in der ausdrücklich ein Muttersprachler gesucht wird, werde ich mich demnächst auch bewerben und dann 3 Monatsgehälter als "Schmerzensgeld" einklagen, ich armer Diskriminierter!

  • HK
    Herr Köhler

    Liebe Frau Lockward,

    herzlichen Glückwunsch zu diesem Urteil. Sehr mutig von Ihnen, diesen Weg gegangen zu sein, denn die meisten Betroffenen kennen das A vom AGG nicht einmal. Traurig, denn es soll ja nun einmal ein Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung sein.

     

    Hier ein paar Zahlen zur versteckten Diskriminierung auf dem deutschen Arbeitsmarkt: Laut OECD müssen MigrantInnen in Deutschland 40-50% mehr Bewerbungen schreiben als vergleichbar qualifizierte Arbeitssuchende ohne Migrationshintergrund, um von potentiellen Arbeitsgebern kontaktiert zu werden. Dies ergaben Tests mit fingierten Bewerbungsschreiben. Die Arbeitslosenquote von zugewanderten AkademikerInnen ist mehr als doppelt so hoch wie die der hier geborenen arbeitslosen AkademikerInnen (18,9% zu 8,1%). Als Grund nennt der OSCD-Bericht, dass Personalentscheider Arbeitssuchenden Eigenschaften zuschreiben, die sie aus der Zugehörigkeit zu einer Gruppe ableiten (Vorurteile).

     

    Frau Lockward hatte das Pech an Ihrer Muttersprache gesemssen zu werden und nicht nach ihren Fähigkeiten. Das ist Diskriminierung. Zu Recht wurde der Klage nach AGG stattgegeben.

  • M
    Michael

    Wie dieser Fall zeigt, werden durch das Antidiskriminierungsgesetz Arbeitgeber diskriminiert, die z. B. ganz einfach einen Mitarbeiter mit perfekten Deutschkenntnissen, oder besonders kräftig, oder schwarz, oder mit dem Aussehen einer 16-jährigen usw. suchen. Alles völlig legitim (gewesen). Armes Deutschland.

  • G
    grafinger

    @Redaktion:

    Verzeihung, ich bin etwas verwirrt.

    Die vom Gericht erkannte Diskriminierung bezog sich auf die Muttersprache, wieso spricht die Klägerin von einer Diskriminierung aufgrund ihrer Hautfarbe?

    Auf einem Bild in "ArteNet" kann ich bei Frau L. auf dem ersten Blick keine bestimmte ethnische Herkunft erkennen, wieso sollte das dann der Diskriminierungsgrund im Kunstbetrieb sein?

    Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass sich ein enttäuschter weil abgelehnter Bewerber einfach nur rächen wollte.

  • D
    denninger

    @ "G. B. Richardson":

    Verzeihung, wenn ich persönlich werde, aber eine den Deutschen von Ihnen nachgesagte "Provinzialität" kann ich, verbunden mit offenener Xenophobie Ihrem Heimatland bzw. Ihren Mitbürgern ebenfalls bescheinigen.

    Als Mitarbeiter eines Konzerns (leider) mit Hauptsitz in London hatte ich das zweifelhafte Vergnügen, einmal pro Monat das Verhalten Ihrer Landsleute gegenüber Deutschen aus nächster Nähe zu erfahren. Die bei Ihnen offenbar zum guten Ton gehörenden Hitler- und Naziwitze habe ich, obwohl einige davon in Deutschland einen Straftatbestand darstellen, ohne Murren ertragen. Die üblichen Begrüßungen mit "H.H." sowie die dazugehörigen Handbewegungen empfand ich eher als geistiges Armutszeugnis des "Grüßenden" denn als Beleidigung meiner Person. Diverse, sehr deutliche Nachfragen nach der Tätigkeit meiner Großväter in den Jahren des zweiten Weltkrieges unter besonderem Interesse an der etwaigen Opferzahl gehörten ebenso zum Repertoire Ihrer ach so weltoffenen Landsleute wie die darauf üblicherweise folgende Laudatio über die Heldentaten der eigenen Großväter (offenbar alles Bomberpiloten mit Einsatzgebiet Hamburg und Dresden). Richtig "nett" waren die gemeinsamen Abendveranstaltungen ab ca. 22.00. Dann ging es (das Thema böse Deutsche - gute Briten war erschöpft) über Asiaten, Schwarzafrikaner und Osteuropäer unter besonderer Berücksichtigung heterosexueller Kontakte mit Angehörigen dieser Gruppen. Na ja, Frau Lockward wird sicher die Weltoffenheit Ihrer Landsleute geniessen. Ich jedenfalls habe mich dem "Genuss" britischer Gastfreundschaft entzogen.

    Falls Sie immer noch glauben, Xenophobie, Rassismus, Sexismus und Diskriminierung seien nicht global, sondern ein Problem in einigen Nationen, so kann ich nicht umhin, Ihnen zumindest Naivität und Weltfremdheit zu unterstellen.

  • M
    Miguel

    Ich kann mich dem Kommentar von "denninger" nur anschließen. Am Orde präsentiert leider einen völlig unreflektierten Gesetzesglauben der sich nicht von der Realität beirren läßt. Zudem ist der Artikel auch noch schlampig zusammengeschrieben, was hat die Aussage von Lockward über "Nicht-Weiße" mit Sprachkompetenz zu tun? Wieso bewirbt sich eine Kuratorin auf einen Job am "Infopoint"? Da stimmt doch was nicht! Ärgerlich, denn mit gut gemeinten aber schlecht durchdachten Interventionen tut man dem Anliegen Antidiskriminierung keinen Gefallen, sondern gibt es der Lächerlichkeit preis. Trotzdem Glückwunsch an Frau Lockward für das stattliche Taschengeld.

  • GB
    G. B. Richardson

    Als Brite mit langjähriger Deutschlanderfahrung bin ich immer wieder darüber erstaunt, wie weit die Provinzialität selbst in Städten wie Berlin unter den Deutschen verbreitet ist, wie ja das Beispiel der zurückgewiesenen Bewerbung Frau Alanna Lockwards bei der Berliner Kunstausstellungsvereinigung Kunst-Werke e.V. bewiesen hat.

     

    Eine Medienwissenschaftlerin und Kuratorin aus der Dominikanischen Republik, mit Aufbaustudium in Berlin, noch zudem viersprachig und interkulturell erfahren, was will man mehr?

     

    Liebe Frau Lockward, wenn man Ihnen in Berlin mit Verweis auf das erforderliche "Deutsch als Muttersprache" nicht einmal eine Stelle am Infopoint eines Kunstvereins anbieten kann, dann kommen Sie nach London! You are very welcome here!

     

    Mit Ihrem kosmopolitischen Hintergrund und Ihren Qualifikationen haben Sie bei uns die besten Chancen, einen erfolgreichen Berufsweg zu beschreiten. Wir reißen uns um Menschen wie Sie!

     

    In Deutschland will man offenbar selbst in Künstlerkreisen lieber unter sich bleiben, bis man irgenwann - zu spät - feststellt, dass der Rest der Welt einem den Rücken zukehrt.

  • D
    denninger

    Tja, "Icke", da bist Du nicht der einzige, der sich mit diesem "Gesetz" (SCNR) etwas nebenbei verdienen will.

    Horden unterbeschäftigter und -bezahlter Juristen warten wie die Geier auf "unkorrekte" Stellenanzeigen. Wenn z.B. die Geschlechterneutralität nicht gewahrt ist oder eben wie hier eine bestimmte Muttersprache gefordert wird, so ist das sehr sehr böse und gehört (selbstverständlich gebührenpflichtig) abgemahnt.

    Erfahrene Personalverantwortliche werden deshalb:

    - nie die Gründe einer Ablehnung erläutern

    - trotzdem die Bewerber auch nach subjektiven Kriterien auswählen

    - nach aussen 100% PC agieren

    Das Antidiskriminierungsgesetz trifft nur die, die nicht "richtig" (im Rahmen der Legalität) diskriminieren können.

    Ein Fortschritt ist das nicht, aber voll PC.

  • I
    icke

    So ein Schwachsinn, dieses ganze Antidiskriminierungsgesetz! Wenn eine ausländische Firma oder ein Konsulat eine Stellenanzeige aufgibt, in der ausdrücklich ein Muttersprachler gesucht wird, werde ich mich demnächst auch bewerben und dann 3 Monatsgehälter als "Schmerzensgeld" einklagen, ich armer Diskriminierter!

  • I
    icke

    So ein Schwachsinn, dieses ganze Antidiskriminierungsgesetz! Wenn eine ausländische Firma oder ein Konsulat eine Stellenanzeige aufgibt, in der ausdrücklich ein Muttersprachler gesucht wird, werde ich mich demnächst auch bewerben und dann 3 Monatsgehälter als "Schmerzensgeld" einklagen, ich armer Diskriminierter!

  • HK
    Herr Köhler

    Liebe Frau Lockward,

    herzlichen Glückwunsch zu diesem Urteil. Sehr mutig von Ihnen, diesen Weg gegangen zu sein, denn die meisten Betroffenen kennen das A vom AGG nicht einmal. Traurig, denn es soll ja nun einmal ein Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung sein.

     

    Hier ein paar Zahlen zur versteckten Diskriminierung auf dem deutschen Arbeitsmarkt: Laut OECD müssen MigrantInnen in Deutschland 40-50% mehr Bewerbungen schreiben als vergleichbar qualifizierte Arbeitssuchende ohne Migrationshintergrund, um von potentiellen Arbeitsgebern kontaktiert zu werden. Dies ergaben Tests mit fingierten Bewerbungsschreiben. Die Arbeitslosenquote von zugewanderten AkademikerInnen ist mehr als doppelt so hoch wie die der hier geborenen arbeitslosen AkademikerInnen (18,9% zu 8,1%). Als Grund nennt der OSCD-Bericht, dass Personalentscheider Arbeitssuchenden Eigenschaften zuschreiben, die sie aus der Zugehörigkeit zu einer Gruppe ableiten (Vorurteile).

     

    Frau Lockward hatte das Pech an Ihrer Muttersprache gesemssen zu werden und nicht nach ihren Fähigkeiten. Das ist Diskriminierung. Zu Recht wurde der Klage nach AGG stattgegeben.

  • M
    Michael

    Wie dieser Fall zeigt, werden durch das Antidiskriminierungsgesetz Arbeitgeber diskriminiert, die z. B. ganz einfach einen Mitarbeiter mit perfekten Deutschkenntnissen, oder besonders kräftig, oder schwarz, oder mit dem Aussehen einer 16-jährigen usw. suchen. Alles völlig legitim (gewesen). Armes Deutschland.

  • G
    grafinger

    @Redaktion:

    Verzeihung, ich bin etwas verwirrt.

    Die vom Gericht erkannte Diskriminierung bezog sich auf die Muttersprache, wieso spricht die Klägerin von einer Diskriminierung aufgrund ihrer Hautfarbe?

    Auf einem Bild in "ArteNet" kann ich bei Frau L. auf dem ersten Blick keine bestimmte ethnische Herkunft erkennen, wieso sollte das dann der Diskriminierungsgrund im Kunstbetrieb sein?

    Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass sich ein enttäuschter weil abgelehnter Bewerber einfach nur rächen wollte.

  • D
    denninger

    @ "G. B. Richardson":

    Verzeihung, wenn ich persönlich werde, aber eine den Deutschen von Ihnen nachgesagte "Provinzialität" kann ich, verbunden mit offenener Xenophobie Ihrem Heimatland bzw. Ihren Mitbürgern ebenfalls bescheinigen.

    Als Mitarbeiter eines Konzerns (leider) mit Hauptsitz in London hatte ich das zweifelhafte Vergnügen, einmal pro Monat das Verhalten Ihrer Landsleute gegenüber Deutschen aus nächster Nähe zu erfahren. Die bei Ihnen offenbar zum guten Ton gehörenden Hitler- und Naziwitze habe ich, obwohl einige davon in Deutschland einen Straftatbestand darstellen, ohne Murren ertragen. Die üblichen Begrüßungen mit "H.H." sowie die dazugehörigen Handbewegungen empfand ich eher als geistiges Armutszeugnis des "Grüßenden" denn als Beleidigung meiner Person. Diverse, sehr deutliche Nachfragen nach der Tätigkeit meiner Großväter in den Jahren des zweiten Weltkrieges unter besonderem Interesse an der etwaigen Opferzahl gehörten ebenso zum Repertoire Ihrer ach so weltoffenen Landsleute wie die darauf üblicherweise folgende Laudatio über die Heldentaten der eigenen Großväter (offenbar alles Bomberpiloten mit Einsatzgebiet Hamburg und Dresden). Richtig "nett" waren die gemeinsamen Abendveranstaltungen ab ca. 22.00. Dann ging es (das Thema böse Deutsche - gute Briten war erschöpft) über Asiaten, Schwarzafrikaner und Osteuropäer unter besonderer Berücksichtigung heterosexueller Kontakte mit Angehörigen dieser Gruppen. Na ja, Frau Lockward wird sicher die Weltoffenheit Ihrer Landsleute geniessen. Ich jedenfalls habe mich dem "Genuss" britischer Gastfreundschaft entzogen.

    Falls Sie immer noch glauben, Xenophobie, Rassismus, Sexismus und Diskriminierung seien nicht global, sondern ein Problem in einigen Nationen, so kann ich nicht umhin, Ihnen zumindest Naivität und Weltfremdheit zu unterstellen.

  • M
    Miguel

    Ich kann mich dem Kommentar von "denninger" nur anschließen. Am Orde präsentiert leider einen völlig unreflektierten Gesetzesglauben der sich nicht von der Realität beirren läßt. Zudem ist der Artikel auch noch schlampig zusammengeschrieben, was hat die Aussage von Lockward über "Nicht-Weiße" mit Sprachkompetenz zu tun? Wieso bewirbt sich eine Kuratorin auf einen Job am "Infopoint"? Da stimmt doch was nicht! Ärgerlich, denn mit gut gemeinten aber schlecht durchdachten Interventionen tut man dem Anliegen Antidiskriminierung keinen Gefallen, sondern gibt es der Lächerlichkeit preis. Trotzdem Glückwunsch an Frau Lockward für das stattliche Taschengeld.

  • GB
    G. B. Richardson

    Als Brite mit langjähriger Deutschlanderfahrung bin ich immer wieder darüber erstaunt, wie weit die Provinzialität selbst in Städten wie Berlin unter den Deutschen verbreitet ist, wie ja das Beispiel der zurückgewiesenen Bewerbung Frau Alanna Lockwards bei der Berliner Kunstausstellungsvereinigung Kunst-Werke e.V. bewiesen hat.

     

    Eine Medienwissenschaftlerin und Kuratorin aus der Dominikanischen Republik, mit Aufbaustudium in Berlin, noch zudem viersprachig und interkulturell erfahren, was will man mehr?

     

    Liebe Frau Lockward, wenn man Ihnen in Berlin mit Verweis auf das erforderliche "Deutsch als Muttersprache" nicht einmal eine Stelle am Infopoint eines Kunstvereins anbieten kann, dann kommen Sie nach London! You are very welcome here!

     

    Mit Ihrem kosmopolitischen Hintergrund und Ihren Qualifikationen haben Sie bei uns die besten Chancen, einen erfolgreichen Berufsweg zu beschreiten. Wir reißen uns um Menschen wie Sie!

     

    In Deutschland will man offenbar selbst in Künstlerkreisen lieber unter sich bleiben, bis man irgenwann - zu spät - feststellt, dass der Rest der Welt einem den Rücken zukehrt.

  • D
    denninger

    Tja, "Icke", da bist Du nicht der einzige, der sich mit diesem "Gesetz" (SCNR) etwas nebenbei verdienen will.

    Horden unterbeschäftigter und -bezahlter Juristen warten wie die Geier auf "unkorrekte" Stellenanzeigen. Wenn z.B. die Geschlechterneutralität nicht gewahrt ist oder eben wie hier eine bestimmte Muttersprache gefordert wird, so ist das sehr sehr böse und gehört (selbstverständlich gebührenpflichtig) abgemahnt.

    Erfahrene Personalverantwortliche werden deshalb:

    - nie die Gründe einer Ablehnung erläutern

    - trotzdem die Bewerber auch nach subjektiven Kriterien auswählen

    - nach aussen 100% PC agieren

    Das Antidiskriminierungsgesetz trifft nur die, die nicht "richtig" (im Rahmen der Legalität) diskriminieren können.

    Ein Fortschritt ist das nicht, aber voll PC.

  • I
    icke

    So ein Schwachsinn, dieses ganze Antidiskriminierungsgesetz! Wenn eine ausländische Firma oder ein Konsulat eine Stellenanzeige aufgibt, in der ausdrücklich ein Muttersprachler gesucht wird, werde ich mich demnächst auch bewerben und dann 3 Monatsgehälter als "Schmerzensgeld" einklagen, ich armer Diskriminierter!

  • I
    icke

    So ein Schwachsinn, dieses ganze Antidiskriminierungsgesetz! Wenn eine ausländische Firma oder ein Konsulat eine Stellenanzeige aufgibt, in der ausdrücklich ein Muttersprachler gesucht wird, werde ich mich demnächst auch bewerben und dann 3 Monatsgehälter als "Schmerzensgeld" einklagen, ich armer Diskriminierter!