■ Gericht: Keine Verdunkelungsgefahr: Mutmaßlicher Kirchenbrandstifter frei
Lübeck (AFP) – Im Prozeß um den Brand in der Lübecker St.-Vicelin-Kirche hat die Jugendkammer des Landgerichts gestern den Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Brandstifter, einen 20jährigen Gärtnerlehrling, aufgehoben. Der Angeklagte, der sich als rechtsradikal bezeichnet hatte, wurde sofort aus der Haft entlassen. Das Gericht folgte damit Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Es bestehe keine Verdunkelungsgefahr mehr. Der 20jährige hatte die Tat zunächst gestanden, später aber widerrufen. Er war am 13. Juni in Untersuchungshaft genommen worden.
Der Mann hatte laut Anklage zusammen mit zwei Bekannten am 25. Mai vergangenen Jahres einen an die Kirche angrenzenden Holzschuppen in Brand gesetzt. Die Flammen griffen auf das Hauptgebäude über und zerstörten es bis auf die Grundmauern. Außer schwerer Brandstiftung wirft die Staatsanwaltschaft ihm das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor.
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