Mutmaßlicher Doppelagent für Russland: Anklage gegen BND-Mann
Ein BND-Mitarbeiter und ein Komplize sollen interne Informationen an Moskau weitergegeben haben. Nun drohen ihnen viele Jahre Haft.
Weder die Bundesanwaltschaft noch das Kammergericht wollten sich dazu äußern. Generell wird die Öffentlichkeit erst informiert, wenn Beschuldigte die Anklage erhalten haben. Zuerst hatten die Süddeutsche und der NDR über die Anklage berichtet.
Die Bundesanwaltschaft wirft sowohl Carsten L. als auch Arthur E. Landesverrat vor. Würde das als besonders schwerer Fall verurteilt, stünden darauf mindestens fünf Jahre Haft. Carsten L. soll ab Mitte 2022 BND-interne Informationen an den russischen Inlandsgeheimdienst FSB übermittelt haben – mitten im Angriffskrieg auf die Ukraine. Laut Medienberichten sollen sich die Russen für deutsche und amerikanische Waffensysteme interessiert haben, die an die Ukraine geliefert wurden.
BND-Chef Bruno Kahl sprach von „sehr überschaubaren“ Informationen, die letztlich an Russland weitergegeben wurden. Die Brisanz des Falls aber räumte er ein: Mit Russland habe man es mit einem Akteur zu tun, der mit „Skrupellosigkeit und Gewaltbereitschaft“ auftrete.
Mitbeschuldigter soll umfangreich aussagen
Zudem arbeitete Carsten L. in heikler Position: Er war zuletzt Referatsleiter der Technischen Auslandsaufklärung beim BND. Im Ermittlungsverfahren soll er bisher schweigen. Laut Medienberichten soll er aus Frust über seine Arbeit beim Geheimdienst gehandelt und AfD-Gedankengut nahe gestanden haben.
Der BND selbst war durch einen ausländischen Partnerdienst informiert worden, dass interne Dokumente von ihm in Russland auftauchten. Der Geheimdienst hatte darauf in den eigenen Reihen nachgeforscht und war auf Carsten L. gestoßen.
Ende Januar war dann auch Arthur E. festgenommen worden. Er ist ein Geschäftsmann und Bekannter von Carsten L. und soll dessen BND-Interna nach Russland gebracht und dort dem FSB übergeben haben. Anders als Carsten L. soll E. umfangreiche Aussagen vor den Ermittlern gemacht haben.
Das Bundesinnenministerium reagierte zuletzt auf den Fall mit einem Gesetzentwurf, mit dem die Eigensicherung des BND künftig verbessert werden soll. Dafür sollen verdachtsunabhängige Personen-, Taschen- oder Handykontrollen bei BND-Mitarbeitenden durchgeführt werden können – was bisher nicht möglich war.
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