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Musikschulen nach Herrenberg-UrteilAusgenutzer Idealismus

Berlin hat keine Lust, Sozialversicherungsbeiträge für Musikschullehrer zu zahlen. Es verschleppt die Umsetzung eines wegweisenden Grundsatzurteils.

Geigenspiel will gelernt sein – und der Unterricht muss bezahlt werden, am besten in Festanstellung Foto: Robert Michael/dpa

Scheinselbständigkeit ist für Arbeitgeber ein praktisches Modell: Statt festem Lohn werden Beschäftigte pro Auftrag bezahlt. Das Unternehmen spart so teure Beiträge für Kranken-, Renten- und Arbeitsversicherung und umgeht den Kündigungsschutz. Für die Angestellten ist es weniger vorteilhaft, deswegen ist Scheinselbständigkeit in Deutschland illegal.

Doch ausgerechnet das Land Berlin setzt seit Jahrzehnten widerrechtlich auf das Modell. Im sogenannten Herrenberg-Urteil stellte das Bundessozialgericht 2022 fest, dass ein Großteil der auf Honorarbasis arbeitenden Mu­sik­schul­leh­re­r:in­nen in Berlin eigentlich fest angestellt sein müssten. Doch passiert ist seitdem wenig, denn das Land hofft auf eine Neuregelung durch den Bund.

Das wegweisende Urteil ist benannt nach der Baden-Württembergischen Kleinstadt Herrenberg. Dort hatte die Musikschullehrerin Susanne Nowakowski nur auf eine Festanstellung gehofft, als sie sich 2014 an die Clearingstelle der Rentenversicherung wandte. Wie viele andere Kol­le­g:in­nen hatte sie an der örtlichen Musikschule keinen festen Arbeitsvertrag, sondern wurde auf Honorarbasis bezahlt. Und das, obwohl Nowakowski seit 14 Jahren regelmäßig dort unterrichtete.

„Mir ging es finanziell oft sehr schlecht“, erinnerte sich die damals alleinerziehende Mutter im November auf einer Diskussionsveranstaltung der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. „Eigentlich war ich in den 20 Jahren meiner Honorartätigkeit nie wirklich krankgeschrieben.“

Weitreichende Folgen

Nowakowski bekam recht, sie sei scheinselbständig, sagte die Rentenversicherung. Der Arbeitgeber müsse sie fest anstellen und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Gegen den Bescheid klagte die Stadt Herrenberg, es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit, der 2022 in einem Grundsatzurteil endete. Im Urteil schärft das Bundessozialgericht deutlich die Kriterien nach, nach denen eine Sozialversicherungspflicht vorliegt.

Demnach reicht es nicht aus, wenn beide Ver­trags­part­ne­r:in­nen auf Papier festlegen, dass eine selbstständige Tätigkeit vorliegt. Für eine echte Selbstständigkeit müssten Mu­sik­schul­leh­re­r:in­nen Zeit, Ort und Inhalt der Tätigkeit frei bestimmen können. Auch Faktoren, wie eine eigene Betriebsstätte und das Tragen unternehmerischen Risikos sieht das Gericht als entscheidend an.

Das Urteil kam einem Erdbeben gleich. Ob Musikschulen, Sportvereine, freie Träger oder private Bildungseinrichtungen: In vielen Bereichen sind Honorarverträge gang und gäbe. Nun müssten sie in Festanstellungen umgewandelt werden, eine finanzielle Belastung, die vor allem chronisch unterfinanzierte Kommunen, Vereine und Institutionen überfordert.

Auch in Berlin hat das Urteil weitreichende Folgen. Hoffnungen weckte es vor allem bei den rund 2.400 beim Land beschäftigten Musikschullehrer:innen, von denen über 75 Prozent nach wie vor auf Honorarbasis beschäftigt sind Im bundesweiten Vergleich der mit Abstand höchste Anteil.

Senat spielt auf Zeit

Seit Jahren kämpfen Berlins Mu­sik­schul­leh­re­r:in­nen für ein Recht auf Festanstellungen in der Branche. Selbst wenn einige Mu­si­ke­r:in­nen die Honorartätigkeit als flexiblen Nebenerwerb schätzen, überwiegen bei den meisten wie bei Nowakowski Unsicherheit und die Angst vor Altersarmut. „Obwohl Lehrerinnen seit 30 Jahren Vollzeit gearbeitet haben, werden da Renten von 800 Euro gezahlt“, berichtet Chris Berghauser, Vorsitzender des Musikschulbündnisses Berlin.

In Potsdam hätten zum Beispiel alle Mu­sik­schul­leh­re­r:in­nen ein Angebot auf Festanstellung bekommen

Doch die Hoffnung, der rechtlichen Klarheit, die das Herrenberg-Urteil geschaffen hatte, würden massenhafte Umwandlungen in Festanstellungen folgen, enttäuschte der Senat. „Andere Städte und Bundesländer haben das trotz knapper Kassen nach dem Herrenberg längst getan“, kritisiert Chris Berghauser. In Potsdam hätten zum Beispiel alle Mu­sik­schul­leh­re­r:in­nen ein Angebot auf Festanstellung bekommen.

Berlin verfolgt hingegen eine andere Taktik. Statt die neue Rechtslage umzusetzen, hofft der Senat auf eine Gesetzesänderung auf Bundesebene. Infolge einer Bundesratsinitiative Berlins beschloss der Bundestag im Januar 2025 eine Übergangsregelung, der die Sozialversicherungspflicht für Mu­sik­schul­leh­re­r:in­nen bis Dezember 2026 aussetzte. Der Bund kündigte gleichzeitig an, die Kriterien für die freiberufliche Beschäftigung im Sozialgesetzbuch neu zu regeln. Wahrscheinlich ist auch eine Verlängerung der Frist bis 2027.

Auch neue Honorarkräfte können wieder bis zum Ende der Übergangsregelung angestellt werden, ohne dass das Land offenen Rechtsbruch begeht. „Im Grunde hat man das Urteil komplett ausgehebelt“, sagt der SPD-Abgeordnete Sven Meyer. Der Druck auf das Land habe sich damit deutlich verringert.

Massenentlassungen drohen

Im Juni legte das Land den Mu­sik­schul­leh­re­r:in­nen statt eines Arbeitsvertrages eine Übergangsvereinbarung vor. Demnach sollten die Honorarbeschäftigten versichern sollen, dass sie auch in den vergangenen Jahren einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen sind.

Ein Versuch des Landes, sich gegen den Worst-Case abzusichern. Im Falle der Herrenberger Musikschullehrerin Susanne Nowakowski musste die Stadt rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge für die vergangenen 20 Jahre erstatten.

„Es ist eine Demütigung für die Leute, die ohnehin schon in prekären Situationen sind“, sagt Konstantin Kohl von Verdi. Der Gewerkschaftssekretär kritisiert, viele Kol­le­g:in­nen hätten die Vereinbarung aus Angst unterschrieben, keine Schü­le­r:in­nen mehr zugewiesen zu bekommen. Dieser Fall sei tatsächlich bei etlichen Kolleg:innen, die die Unterschrift verweigerten, eingetreten.

Tropfen auf dem heißen Stein

Gänzlich untätig blieb der Senat allerdings nicht. Im Ende Dezember beschlossenen Doppelhaushalt sind jährlich vier Millionen Euro für Festanstellungen an Musikschulen vorgesehen. Die Summe entspricht rund 200 Vollzeitstellen für 2026/27.

„Ein ist ein guter Anfang, aber auch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein“, kritisiert Gewerkschaftssekretär Kohl. Mit der Summe könne nur einem kleinen Teil der rund 1.800 Honorarbeschäftigten ein Angebot auf Festanstellung gemacht werden. Tatsächlich seien auch noch viele Fragen unklar; hauptsächlich, wer die Stellen bekommen soll und wer leer ausgeht.

Christ Berghauser vom Musikschulbündnis fürchtet, die Stellen würden regulär ausgeschrieben werden. Dann müssten Honorarkräfte womöglich mit externen Be­wer­be­r:in­nen um die Stelle konkurrieren. „Im schlimmsten Fall wäre man dann seinen Arbeitsplatz los. Das wäre in keinster Form gerechtfertigt“.

Unklar ist weiterhin, wie es nach Ablauf der Übergangsregelung 2026 respektive 2027 weitergehen soll. Bleibt die Rechtslage bestehen, wären dann immer noch ein Großteil der Mu­sik­schul­leh­re­r:in­nen in unrechtmäßigen Beschäftigungsverhältnissen.

Wenn das Land dann nicht mit einem Schlag alle Honorarverträge umwandle, drohe im „im schlimmsten Fall allen die Entlassung“, sagt Christ Berghauser. Der bessere Weg wäre eine stückweise Umstellung über mehrere Jahre. „Man könnte sagen, in vier Jahren haben alle Lehrkräfte einen sozialversicherungspflichtigen Job“. Berghauser ist sich sicher, dass die Rentenversicherung in so einem Falle mit sich reden ließe.

Eine dritte Variante, auf die wahrscheinlich auch der Senat hofft, ist, dass der Bund mit der Neuregelung im Sozialgesetzbuch den jetzigen Zustand einfach durch Ausnahmeregelungen für rechtmäßig erklären will. Dieses Szenario hält Verdi für hochgefährlich. „Die Sozialversicherungspflicht muss geschützt werden“, fordert Gewerkschaftssekretär Konstantin Kohl. Ansonsten ließen sich Errungenschaften wie Krankenversicherung, Arbeitsschutz und bezahlter Urlaub mit einer Unterschrift beim Arbeitsvertrag aushebeln.

Im schlimmsten Fall droht allen die Entlassung

Chris Berghauser

Doch so weitermachen wie bisher wollen Berlins Mu­sik­schul­leh­re­r:in­nen auf keinen Fall. Auf der Verdi-Diskussionsveranstaltung im November erntete Vorkämpferin Nowakowski viel Applaus unter den anwesenden Kolleg:innen. „Wir haben eine der teuersten und aufwendigsten Ausbildungen erhalten und werden dann in eine total unsichere Berufswelt geworfen. Unser Idealismus wurde grenzenlos ausgenutzt“.

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