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Mütter- und kinderfeindliche GerichteVaterkontakt um jeden Preis

Kaija Kutter
Kommentar von Kaija Kutter

Gesetze und Gerichte gehen häufig sehr weit, um Eltern den Kontakt zu ihren Kindern zu ermöglichen. Das ist nicht immer zum Wohle der Kinder.

Vaterkontakt muss sein, auch gegen den Wunsch des Kindes Foto: Thomas Trutschel/imago

E s ist traurig, wenn Kinder ohne Kontakt zu ihrem Vater aufwachsen. Aber wie nun der Soziologe Wolfgang Hammer und sein Team an Hand einer Analyse von 154 Medienberichten darlegt, gehen Deutschlands Familiengerichte oft zu weit, um das zu ändern. Auch die taz kennt solche Fälle. Ein Junge muss zwei Jahre im Heim leben, weil er zur Mutter und nicht zum Vater will. Ein Vater gibt in einem Video dreist zu, dass er die Mutter schlug, und bekommt trotzdem die Kinder.

Ein Mädchen kann nirgends zur Schule gehen, weil sie vom Vater zur Mutter flüchtete und dort illegal lebt. Hammer machte vor zwei Jahren anhand von 1.000 Fallanalysen deutlich, dass es sich hier um ein Massenphänomen handelt. Um den Kontakt zu beiden Elternteilen durchzusetzen, werden Kinder durch staatliches Handeln geschädigt.

Kernproblem ist die aus den USA kommende Deutungsschablone des „Parental Alienation syndrome“ (PAS), der Vorstellung, dass es an der Manipulation durch die Mutter liegt, wenn ein Kind den Kontakt zum Vater ablehnt. Umstrittene Konzepte schlagen hierfür die gewaltsame Trennung von Mutter und Kind vor, um den Vaterkontakt zu ermöglichen. Dabei wird die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt.

Hinzu kamen eine Reihe von Gesetzesänderungen, wie jene von 2013, die nichtehelichen Vätern die Beantragung des Sorgerechts ermöglichte. In der Folge waren die Jugendämter aufgefordert, die Väter aktiv zu beraten, und wurden bei dieser Gelegenheit auch in diesen mütterfeindlichen Narrativen fortgebildet, die sich auch unter Juristen verfestigten. Das Thema häusliche Gewalt wurde relativiert. Deutschland tut zu wenig, um Mütter und Kinder zu schützen.

Wie Hammer, der früher Abteilungsleiter für Jugendhilfe in Hamburg war, nun mahnt, gehört dieses „im verborgenen gewachsene Unrecht im System“ durch die Politik gründlich aufgearbeitet. Nötig wäre dafür eine Enquetekommission im nächsten Bundestag, die die Gesetze und ihre Auswirkungen aus jüngerer Zeit überprüft. Die Ampel und das FDP-geführte Justizministerium hatte das Thema nicht richtig auf dem Schirm.

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Kaija Kutter
Redakteurin taz-Hamburg
Jahrgang 1964, seit 1992 Redakteurin der taz am Standort Hamburg für Bildung und Soziales. Schwerpunkte Schulpolitik, Jugendhilfe, Familienpolitik und Alltagsthemen.
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7 Kommentare

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  • Das Problem der Entfremdung bzw. des Kontaktabbruchs zu einem Elternteil kennt wohl (fast) jede*r aus dem persönlichen Umfeld. Dass sich dabei Eltern(teile) nicht zum Wohle der Kinder verhalten ebenso. Dazu braucht es keinen Import aus den USA. Um das Menschenrecht des Kindes auf Beziehung zu beiden Eltern zu gewährleistet ist es notwendig dieses Phänomens zu deuten bzw. zu analysieren, um wirkungsvolle Maßnahmen setzen zu können. Externe Institutionen (Jugendamt, Gericht) sind wichtig um die verzerrte Wahrnehmung und eskalierendes Verhalten der Eltern zurechtzurücken. Es ist aber von außen sehr schwierig und bedarf viel professioneller Erfahrung, Weiterbildung / Supervision und Feingefühls den richtigen Weg zu finden und sich nicht in die Dynamik hinein ziehen zu lassen. Die Publikation von Wolfgang Hammer hat große strukturelle Mängel, wie hier nachzulesen ist: hochstrittig.org/d...ttige-hammer-werk/

  • Es gibt Väter, die es trotz hoher Anwaltsgebühren nicht schaffen, trotz Sorgerecht regelmäßigen Kontakt zu ihren Kindern zu bekommen. Das galt früher vielleicht mehr als heute, aber es gibt immer wieder Möglichkeiten zur Behinderung der Kontakte. Langwierige Prozesse, lahme Jugenämter und parteiische Gerichte sorgen dafür, dass die Kinder entfremdet werden.



    Insgesamt ist das ganze Thema nicht befriedigend gelöst. Ein Blick auf Anwaltsschreiben zum Thema Sorgerecht macht deutlich, dass Kinder gerne als Geiseln im Rosenkrieg missbraucht werden.



    Nicht, weil es gesicherte Gewalt gegenüber Müttern, auch Vätern,den betroffenen Jugendlichen und deren Geschwistern gab, sondern auch mal, wenn die Kinder nach Väterkontakten "so durcheinander" sind. Na klar bewegt so ein Besuch, sonst wäre ja keinerlei Bindung da.



    Mir tun die Eltern, egal ob Mütter oder Väter leid, die sich keinen Anwalt in diesem Geschehen leisten können. Wer da noch vom Kindeswohl spricht irrlichtet.

    • @Bodo Sporleder:

      "...dass Kinder gerne als Geiseln im Rosenkrieg missbraucht werden."

      Allerdings von Müttern und Vätern. In meinem persönlichen Umfeld habe ich das sogar hauptsächlich von Vätern erlebt.

      Allerdings kenne ich auch einen Fall, in dem sich beide wie Erwachsene benehmen.

  • Kinder werden, wie alles in unserer Gesellschaft, als Besitz gewertet. Also muss bei einer Trennung der Besitzstand um jeden Preis gewahrt werden. Normale kapitalistische Logik.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      "Kinder werden, wie alles in unserer Gesellschaft, als Besitz gewertet."

      Das ist mir zu zynisch und dem stimme ich nicht zu. Es dürfte eher die Angst der Eltern sein, in den Augen des Kindes nicht geachtet zu werden und dem Kind deutlich zu machen, dass der/die EX-Partner/in im Unrecht ist. Hinzukommen eventuell noch Sorgen und Ängste, dass der die neue Partner/in des Expartners/in Einfluss auf das Kind bekommt, den man nicht möchte, wenn vielleicht diese/r neue Partner/in die Ursache für die Trennung war. Richtig ist, dass es bei all dem weniger um das Kind als die verletzten Gefühle der Eltern geht. Das Kind sitzt zwischen den Stühlen will es doch (in der Regel) beiden Elternteilen gefallen.

      • @Strolch:

        Unsere Gesellschaft ist zynisch.

        Auf Kinder wird fast nirgends Rücksicht genommen. Konkret denken viele Eltern nicht drüber nach, was es für ein Kind heißt, ständig hin und her gereicht zu werden.

  • "Hinzu kamen eine Reihe von Gesetzesänderungen, wie jene von 2013, die nichtehelichen Vätern die Beantragung des Sorgerechts ermöglichte."

    Bis 2013 hatten also nichteheliche Väter zwar die Pflicht Unterhalt zu zahlen, aber kein Recht das Kind zu sehen, wenn es die Mutter nicht wollte. Dieses Gesetz, das also eine massive Benachteiligung von Vätern war, wird jetzt als Anhaltspunkt genannt, dass sich die Situation verschlechtert hat? Spannender Gedanke, der eher zeigt, es geht nicht um das Wohl des Kindes, sondern mehr darum, Vätern Rechte zu nehmen.