Mubarak-Prozess in Ägypten: Der Ex-Präsident soll hängen
Der Staatsanwalt beantragt für den gestürzten ägyptischen Präsidenten die Todesstrafe. Mubarak soll die Gewalt gegen friedliche Demonstranten angeordnet haben.
BERLIN taz | Im Prozess gegen den gestürzten ägyptischen Präsidenten Husni Mubarak hat die Staatsanwaltschaft die Todesstrafe gefordert. Laut Gesetz stehe auf Mord die Todesstrafe, sagte Chefankläger Mustafa Suleiman am Donnerstag in seinem Eröffnungsplädoyer in Kairo. Mubarak solle gehängt werden.
Staatsanwalt Mustafa Khater forderte auch die Todesstrafe für den ehemaligen Innenminister Mustafa al-Adli und sechs hohe Polizeioffiziere. Der Richter vertagte den Prozess auf Montag. Die Angeklagten wiesen die Vorwürfe zurück.
Zuvor hatte Suleiman Mubarak, al-Adli und die Polizeioffiziere als die "eigentlichen Anstifter" und damit Mitschuldige an dem Tod von über 800 Demonstranten bei der breiten Protestbewegung gegen das alte Regime Anfang vergangenen Jahres bezeichnet. Der Prozess hatte am 3. August begonnen und sich seither mit Verfahrensfragen, Befangenheitsanträgen und längeren Pausen dahingeschleppt.
Wie Suleiman am Mittwoch sagte, hätten die Angeklagten zweifelsfrei den Einsatz von scharfer Munition und Schießen ohne Vorwarnung gegen friedliche Demonstranten autorisiert. Ziel sei es gewesen, viele Personen zu töten, damit die anderen flüchten. Die Entscheidung sei am 27. Januar 2011 gefallen, dem dritten Tag der Proteste auf dem Tahrirplatz in Kairo und unmittelbar vor den gewaltsamsten Auseinandersetzungen im Zuge des ägyptischen Aufstands, der zum Sturz Mubaraks führte.
Es wurde gezielt auf Köpfe und Augen geschossen
Der 28. Januar war von den Aufständischen zum "Tag des Zorns" deklariert worden. Die Sicherheitskräfte gingen mit Schusswaffen und Tränengas gegen die Demonstranten vor, Schläger prügelten und warfen Steine, worauf einige der Protestierenden sich zur Wehr setzen, Polizeifahrzeuge anzündeten und das Gebäude der Regierungspartei in Brand steckten.
Staatsanwalt Mustafa Khater führte aus, dass Polizisten einer Spezialeinheit gezielt auf Kopf, Brust und Augen der Demonstranten geschossen hätten. Die Identität der Schützen sei aber noch nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft zeigte auch Videos der Gewaltszenen, die von Fernsehstationen stammten.
Sie zeigen, wie Polizeioffiziere ihre Gewehre mit scharfer Munition luden und wie Polizei- und Feuerwehrwagen Demonstranten jagten und sie überfuhren. Ein Video zeigt einen Polizeioffizier auf dem Dach eines Polizeiautos, der einen Mann mit einem Kopfschuss tötete.
Sicherheitsbehörden wollten nicht kooperieren
Suleiman wies darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft ihre eigene Untersuchung einleiten musste, weil die Sicherheitsbehörden nicht kooperiert hätten. 2.000 Zeugen, darunter Demonstranten, Ärzte und Polizeioffiziere seien befragt und Filmmaterial ausgewertet worden. Forensisches Material habe bewiesen, dass die Tötungen auf dem Tahrirplatz und an anderen Orten systematisch gewesen seien.
Wie die Zeitung al-Masry al-Youm berichtete, waren es das Innenministerium und der Geheimdienst, damals unter Leitung von Omar Suleiman, die eine Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden verweigert hätten.
Die von der Staatsanwaltschaft präsentierten Videos wurden Aufnahmen gegenübergestellt, die der Geheimdienst an einem früheren Prozesstag im September zur Verfügung gestellt und vorgeführt hatte. Auf diesen sechs Filmen waren undeutliche Aufnahmen von Protestierenden sowie andere Szenen zu sehen, die mit der Revolution nichts zu tun hatten.
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