Mordprozess gegen Pfleger: „Starkes Bedürfnis nach Ungestörtheit“
In Aachen steht ein Pfleger vor Gericht. Er soll Patient:innen mit Schmerz- und Beruhigungsmitteln getötet haben, um ruhigere Nachtschichten zu haben.

Angeklagt hat die Staatsanwaltschaft bisher aber nur Taten, die der Mann im Zeitraum von Dezember 2023 bis Mai 2024 begangen haben soll. Sie wirft ihm vor, auf der Palliativstation des Rhein-Maas-Klinikums in Würselen bei Aachen 26 Menschen starke Schmerz- und Beruhigungsmittel gespritzt zu haben, teilweise mehrfach. Dabei soll es sich um bis zu 16 Milligramm Morphium und das Beruhigungsmittel Midazolam gehandelt haben. Der Angeklagte äußerte sich vor Gericht bisher nicht zu den Vorwürfen.
Der Beschuldigte habe sich damit zum „Herrn über Leben und Tod“ aufgeschwungen, heißt es in der zu Prozessbeginn in der vergangenen Woche verlesenen Anklage. Grund sei sein Wunsch nach wenig Arbeit gewesen: In seinen Nachtschichten, die er auf eigenen Wunsch allein ableistete, habe er seine Ruhe haben wollen, ist die Staatsanwaltschaft überzeugt: Der Angeklagte habe „ein starkes Bedürfnis nach Ungestörtheit und wenig Arbeitsaufwand“ gehabt.
Am Klinikum Würselen soll der Palliativpfleger die Mittel schlafenden, aber auch wachen Patient:innen verabreicht haben. Viele von ihnen waren an Krebs oder Demenz erkrankt und über 80 Jahre alt. In manchen Nächten soll er die Injektionen mehrfach gesetzt haben, obwohl die ihm Anvertrauten bereits ins Koma gefallen waren. Danach soll er die Krankenzimmer einfach verlassen haben.
Noch mehr Fälle?
Und die Zahl der Fälle könnte weitaus größer werden. Derzeit untersucht wird die Zeit vor Dezember 2023, in der Ulrich S. nicht nur in Würselen und Köln, sondern auch in einer Altenpflegeeinrichtung in Berlin und in einem Hospital in Aachen gearbeitet hat. Mehrere Leichen wurden bereits exhumiert.
In seiner Dimension erinnert der Prozess damit an den Fall des „Todespfleger“ genannten Niels Högel, der zwischen 1999 und 2005 an Kliniken in Oldenburg und Delmenhorst wohl mehr als 100 Menschen getötet hat. „Ja, ich bin ein Serienmörder“, soll der heute 48-Jährige im Gefängnis geprahlt haben. Högel tötete jedoch nicht aus Faulheit, Überlastung oder Empathielosigkeit, sondern aus Geltungssucht: Seinen Patient:innen verabreichte Högel vornehmlich ein Herzmittel, um sie wiederbeleben und so Kolleg:innen beeindrucken zu können.
Eine Parallele zum Fall Högel scheint dagegen offensichtlich: Statt Verdachtsfällen kompromisslos nachzugehen, könnte Ulrich S. von verschiedenen Arbeitgebern zur Kündigung gedrängt und mit guten Zeugnissen weggelobt worden sein. So attestierte ihm ein ärztlicher Vorgesetzter in Köln in Mails an Personalverantwortliche, aus denen Richter Vogt zitierte, schon am 14. Mai 2020 ein „auffälliges, auch aggressives Verhalten“. Das bedürfe einer „psychiatrischen Behandlung“. Fünf Tage später legte der Arzt nach: Der Pfleger leide an einer „chronischen Erkrankung“ und brauche „wahrscheinlich medizinische Behandlung“.
Dazu habe es eine Beschwerde von Kollegen gegeben, die ausdrücklich den Verdacht äußerte, Ulrich S. könne „palliative Vorgänge“ durch die „Gabe von Morphin“ beschleunigen wollen. In einem Aufhebungsvertrag vom 10. Juni 2020 einigten sich beide Seiten dennoch neben einer sofortigen Freistellung auch auf ein „wohlwollendes Arbeitszeugnis“: Das bescheinigte dem Verdächtigen nicht nur „fundierte Fachkenntnisse, Fleiß und ständige Einsatzbereitschaft“: Insgesamt sei sein „Verhalten vorbildlich“ gewesen.
Mit diesem Zeugnis bewarb sich Ulrich S. am Klinikum in Würselen, wo er ab Oktober 2010 unbefristet eingestellt wurde – und gemordet haben soll.
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