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Mord an Deutsch-Türkin Hatun SürücüIm Namen der Familienehre

Hatun Sürücü wurde 2005 von ihrem kleinen Bruder getötet – aufgrund ihres Lebensstils. In Istanbul beginnt der Prozess gegen zwei ältere Brüder von Sürücü.

Gedenken an Hatun Sürücü in Berlin. Foto: dpa

Berlin/Istanbul dpa | Knapp elf Jahre nach dem Mord an der jungen Deutsch-Türkin Hatun Sürücü in Berlin beginnt am Dienstag in Istanbul der Prozess gegen zwei ihrer Brüder. Den 35 und 36 Jahre alten Männern wird nach Angaben der türkischen Justiz das vorsätzliche Töten eines nahen Verwandten vorgeworfen.

Die beiden Angeklagten sollen demnach den jüngsten Bruder mit dem Mord beauftragt haben, um die Familienehre wieder herzustellen. Außerdem werden sie beschuldigt, die Waffe besorgt zu haben. Der Prozess findet im Gerichtsgebäude Kartal auf der asiatischen Seite Istanbuls statt.

Die 23-jährige Sürücü war am 7. Februar 2005 von ihrem kleinen Bruder in Berlin-Tempelhof erschossen worden. Rund ein Jahr später wurde der Todesschütze zu neun Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Er habe den westlichen Lebensstil seiner Schwester verachtet, gab er damals zu Protokoll. Der Fall hatte eine Debatte über Parallelgesellschaften in Deutschland ausgelöst.

Der Mörder wurde im Sommer 2014 nach seiner Haftstrafe in die Türkei abgeschoben. Die jetzt angeklagten Brüder waren in Berlin zunächst aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden, 2007 hatte der Bundesgerichtshof die Freisprüche aber aufgehoben.

Ein neuer Prozess kam nicht mehr zustande. Die Männer hatten sich in die Türkei abgesetzt. 2013 leitete die türkische Seite ein eigenes Strafverfahren gegen sie ein. Die beiden Angeklagten wiesen die Vorwürfe in bisherigen Aussagen zurück, wie aus Gerichtsakten hervorgeht.

Eine wichtige Rolle werden beim Prozess in Istanbul die Aussagen der Ex-Freundin des Täters spielen. Der Mörder hatte ihr nach der Tat erzählt, dass er die Tatwaffe von einem der beiden Brüder bekommen habe. Das geht aus der Anklageschrift beim Istanbuler Strafgericht hervor. Der andere Bruder habe den Mord demnach beobachtet. Die damalige Freundin des Täters war bei dessen Verurteilung als glaubwürdig eingestuft worden.

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