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Mord an 17-Jährigem in BonnMutmaßlicher Täter gefasst

Die Polizei hat einen 20-Jährigen festgenommen. Dass sie den Tatort nicht ausreichend gegen eine rechtsextreme Demo gesichert hätte, weist sie zurück.

Den Mord am 17-jährigen Niklas nutzen Rechtsextreme zur Propaganda Foto: dpa

Bonn epd | Nach dem Tod des 17-jährigen Niklas P. hat die Bonner Polizei am Dienstag den mutmaßlichen Haupttäter des Überfalls festgenommen. Teams der Mordkommission hätten in den Mittagsstunden einen 20-Jährigen im Bereich Bad Godesberg festgenommen, teilte die Polizei mit. Nähere Informationen sollen erst in einer Pressekonferenz am Mittwoch bekanntgegeben werden. Die Polizei wies zugleich Vorwürfe zurück, sie habe eine Demonstration von Rechtsextremen nahe des Tatorts am Wochenende nicht ausreichend eingeschränkt.

Man fahnde weiterhin nach weiteren Tatbeteiligten, erklärte die Polizei. Nach einem Bericht des WDR hatten Hinweise aus der Bevölkerung und das Durchforsten sozialer Netzwerke die Polizei auf die Spur des festgenommenen 20-Jährigen gebracht.

Der 17-jährige Niklas P. war in der Nacht zum 7. Mai gemeinsam mit Freunden auf dem Weg zum Bad Godesberger Bahnhof, als er von einer Gruppe junger Männer angegriffen und niedergeschlagen wurde. Erst als weitere Zeugen zur Hilfe eilten, ließen die Täter nach Polizeiangaben von ihrem bereits am Boden liegenden Opfer ab. Der 17-Jährige wurde von einem Notarzt reanimiert und ins Krankenhaus gebracht, wo er sechs Tage später an seinen schweren Verletzungen starb.

Derweil wies die Bonner Polizei Vorwürfe zurück, zugelassen zu haben, dass Rechtsextreme am Samstag mit einer Demonstration den Tatort für ihre Zwecke eingenommen hätten. Der Tat- und Gedenkort in Bad Godesberg sei „zweifach abgegittert“ worden, die Polizei habe den Rechtsextremen keinen Zutritt dahin erlaubt, sagte Sprecher Robert Scholten am Dienstag. Die rechtsgerichtete Demonstration wurde angemeldet, nachdem Zeugen angegeben hatten, es könne sich bei den Tätern möglicherweise um junge Männer mit Migrationshintergrund handeln.

Polizeisprecher Scholten betonte, Rechtsextreme und die rund 400 Gegendemonstranten seien weiträumig voneinander getrennt worden. Zudem habe die bereits wegen Volksverhetzung verurteilte „Dügida“- und „Bogida“-Aktivistin Melanie Dittmer auf der Kundgebung nicht sprechen dürfen. Die Trauer um den Toten sei durch die Demonstration nicht beeinträchtigt worden, erklärte der Sprecher.

Eine Sprecherin der Stadt Bonn erklärte, dass über die Zulassung von Demonstrationen die Polizei entscheide. Grundsätzlich gelte aber auch für rechtsextremistische Veranstaltungen das Recht auf Versammlungsfreiheit. Als Stadt könne man lediglich Proteste gegen solche Kundgebungen unterstützen. Bonns Oberbürgermeister Ashok Sridharan (CDU) hatte am Samstag an der Gegendemonstration teilgenommen. In dieser Frage sei die Zivilgesellschaft gefordert, erklärte die Stadtsprecherin.

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6 Kommentare

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  • @JENS FRISCH ;))

     

    Da geb ich doch nochmals&gern den Ollen Cato&einen oben drauf;)

    Das ist eben nicht -

    "nurmal so rein juristisch" -

    Nö - dahinter steckt ein grundlegend Anderes - Aber dank Karlsruhe klargestelltes - Demokratieverständnis unserer Verfassung - des Grundgesetzes!

    Was aber offensichtlich "ums Verrecken" leider nicht in die Schädel der tazler reinpassen will.

    Im berühmten Mülheim-Kärlich-Beschluß hat das Bundesverfassungsgericht nämlich Festgeschrieben - daß die Versammlungs- & die Meinungsfreiheit Zu den Grundvoraussetzungen dieser Republik gehört, ja sie als demokratischen & sozialen Rechtsstaat definiert!

    Daß solches - klar - einem Verfassungsminister wie IM Frozenthomas - wenn je vorhanden - a-gähn abhanden kommt -

    Ist nicht verwunderlich.

    Gern altfränkisch post 1012jährig als

    "Druck der Straße" diffamiert. &

    Der Bullerei im übrigen & einer Stadtsprecherin unbekannt ist, ist ja schlimm genug.

    Aber die Apologeten eines selbsternannten "Linken Portals" aka taz

    Sollten sich darob - mit Verlaub -

    Als Wiederholungstäter du Journaille -

    Echt was schämen!

    EndeGelände!

     

    (kurz - hängt euch doch nen Zettel ins Redaktionsbüro - kann doch so schwer nicht sein -

    Nur so - für alle Fälle!;))

    • @Lowandorder:

      Jep - einen Zettel mit den ersten 20 GG Artikeln wäre mal angebracht.

  • 3G
    33641 (Profil gelöscht)

    Selbstverständlich hat die Schland-Polizei sich gegenüber den Demonstranten angemessen verhalten. Schließlich sind es keine linken Studenten gewesen.

  • "Eine Sprecherin der Stadt Bonn erklärte, dass über die Zulassung von Demonstrationen die Polizei entscheide."

     

    Art. 8:

    (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

    (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

     

    Eine Demonstration kann "beschränkt" werden - von "zulassen" steht da nix im GG! Eine Demo wird "angemeldet", nicht "beantragt" - nurmal so rein juristisch - und das ist gut so: Nennt sich "Versammlungsfreiheit", liebe taz.

  • Nur 400 Gegendemonstranten finde ich erschreckend und Sinnbildlich für den Weg, auf dem die Politischen Einstellungen der Bürger dieses Landes sich befindet.

     

    Denn, in einer Stadt wie Bonn, wären das vor 2 Jahren noch mindestens 4000 Gegendemonstranten gewesen...

  • "Eine Sprecherin der Stadt Bonn erklärte, dass über die

    Zulassung von Demonstrationen die Polizei entscheide."

    "Zulassung"? Wer - bitte - kennt sich da im

    Demo-recht - nicht recht aus?! - wa!

    Bonn - Balin? - beide?!