Moorburg: Der Kühlturm-Kompromiss
Vattenfall und die Umweltbehörde legen den Streit um die wasserrechtliche Erlaubnis für das Kohlekraftwerk in Moorburg bei und einigen sich auf einen Vergleich.
Im Gerichtsverfahren um die wasserrechtliche Erlaubnis für das Kohlekraftwerk Moorburg haben sich die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) und der Energiekonzern Vattenfall auf einen Vergleich geeinigt. Ein entsprechendes Fax ging am Montag beim Oberverwaltungsgericht Hamburg ein. Ursprünglich hatte Vattenfall gegen die wasserrechtlichen Auflagen geklagt, mit denen die Behörde das Kohlekraftwerk Moorburg 2008 belegt hatte.
Der Vergleich sieht vor, dass Vattenfall das Kohlekraftwerk Moorburg mit einem so genannten Hybridkühlturm ausstattet und die Behörde im Gegenzug die wasserrechtlichen Auflagen in einigen Punkten ändert. Der Kühlturm soll gewährleisten, dass zur Kühlung des Kraftwerks nur noch ein Kubikmeter Wasser pro Sekunde aus der Elbe entnommen werden muss. Ohne Kühlturm bräuchte das Kraftwerk bis zu 64,4 Kubikmeter Elbwasser pro Sekunde. Das würde die Temperatur der Elbe erhöhen und den Sauerstoffgehalt verringern. In den sauerstoffarmen Sommermonaten würde eine Wasserentnahme in dieser Größenordnung die Gewässerökologie an kritische Grenzwerte bringen - insbesondere die Fischwanderung leidet bereits jetzt unter dem Sauerstoffmangel der Elbe im Sommer.
Vattenfall fing bereits im Sommer 2009 damit an, auf dem Kraftwerksgrundstück Platz für den rund 200 Millionen Euro teueren Hybridkühlturm zu schaffen. Der Turm soll 2013 in Betrieb gehen und nur dann arbeiten, wenn die Elbe zu wenig Wasser führt, zu sauerstoffarm oder zu warm ist. Er ermöglicht Vattenfall, das Kraftwerk das ganze Jahr über zu betreiben. Ohne Kühlturm hätte das Kraftwerk an durchschnittlich 250 Tagen im Jahr nur mit gedrosselter Leistung betrieben werden können.
Im Gegenzug erlaubt die Behörde, dass Vattenfall der Elbe in den unkritischen Monaten mehr Kühlwasser entnehmen darf, als bislang vorgesehen. Strenger werden die Auflagen allerdings bezüglich der Sauerstoffkonzentration im Wasser: Vattenfall muss die Entnahme einstellen, sobald die Konzentration auf 4,0 Miligramm Sauerstoff pro Liter fällt. Zuvor wäre erst bei 3,0 Miligramm Sauerstoff pro Liter Schluss gewesen.
Umweltsenatorin Anja Hajduk (GAL) sieht durch die Einigung gewährleistet, "die Elbe noch zielgenauer" schützen zu können: "Deutliche Verbesserungen wurden insbesondere im Zusammenhang mit der Sauerstoffbelastung der Elbe erreicht." Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht dagegen keinerlei Verbesserungen für den Gewässerschutz. Da Vattenfall im Winterhalbjahr weniger Auflagen erhalte, spricht BUND-Geschäftsführer Manfred Braasch von einem "Nullsummenspiel". Braasch: "Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Stadt Hamburg nicht auf den ganzjährigen Betrieb des Hybridkühlturms drängt. Nur so wäre ein optimaler Gewässerschutz zu erreichen."
Bei Vattenfall freut man sich, dass durch den Vergleich "ein langer Rechtsstreit mit der Stadt Hamburg ein Ende findet", sagt Sprecherin Sabine Neumann. Bereits vergangene Woche hatte sich Vattenfall in einem anderen Gerichtsverfahren zum Kohlekraftwerk Moorburg mit der Bundesregierung geeinigt. Und von der Baustelle in Moorburg vermeldet Vattenfall: "Das Kraftwerk wächst stetig."
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