Modifizierter Gesetzentwurf: Kompromiss zum Meldegesetz steht
Der Bundestag hat im Juni das Meldegesetz verabschiedet. Datenschützer liefen Sturm dagegen. Jetzt gibt es eine Neufassung. Nächste Woche soll sie beschlossen werden.
BERLIN dpa | Bund und Länder haben sich auf Details beim umstrittenen Meldegesetz verständigt. Bei einem informellen Vorgespräch am Mittwochabend sei der monatelange Streit beigelegt worden, bestätigte der SPD-Innenexperte Michael Hartmann, am Donnerstag. Zuvor hatte die Hannoversche Allgemeine Zeitung darüber berichtet. Am kommenden Dienstag soll der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat den modifizierten Gesetzentwurf beschließen.
Die Eckpunkte stehen schon länger fest: Meldeämter dürfen Namen und Adressen nur dann zu Werbezwecken an Firmen weitergeben, wenn die Betroffenen dem ausdrücklich zustimmen. Hartmann sieht in der Einigung auf der Basis des entsprechenden Bundesratsbeschlusses eine „erhebliche Verbesserung für den Datenschutz.“ Er sagte der dpa: „Wir haben aus einem schlechten Gesetz ein besseres bis gutes gemacht.“
Nach dem Ende Juni vom Bundestag verabschiedeten Entwurf sollten Meldeämter die Daten ohne ausdrückliche Einwilligung der Bürger weitergeben dürfen. Der Beschluss hatte heftige Proteste etwa bei Datenschützern ausgelöst. Für Empörung sorgte auch die Tatsache, dass die Abstimmung im Plenum während des Fußball-EM-Halbfinales zwischen Deutschland und Italien stattfand – bei geringer Präsenz.
Geplant ist jetzt, dass die Bürger entweder ihre generelle Zustimmung bei der Meldebehörde erklären oder aber das Unternehmen, das die Daten nutzen will, das Okay der Betroffenen selbst einholt. Meldeämter sollen stichprobenartig prüfen, ob solche Einwilligungserklärungen bei den Firmen vorliegen. Bei Verstößen soll ein Bußgeld fällig werden.
Auch in Fragen der Zweckbindung gab es bei dem Treffen einen Kompromiss. Empfänger von Meldedaten dürfen diese künftig ausschließlich für den Zweck verwenden, für dessen Erfüllung sie ihnen übermittelt wurden. Danach sind die Daten zu löschen.
Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios sollen sich unverheiratete Soldaten, die in der Kaserne wohnen, künftig nicht mehr wie bisher mit erstem Wohnsitz an ihrem Dienstort anmelden müssen. Diese Regelung gilt allerdings nur, wenn die Betroffenen kürzer als zwölf Monate an den neuen Dienstort versetzt werden. Ursprünglich hatte die Bundesregierung einen vollständigen Wegfall des Meldezwangs geplant. Den soll es nun wegen der drohenden Steuerausfälle der Garnisonskommunen nicht geben.
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